Moin Leute,
endlich habe ich es auch mal geschafft, mich zu registrieren Vorstellungsthread folg.
Zu meiner Frage, in dem "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung"
steht ja eine Definition drin:2.
§ 3 wird wie folgt geändert:
a)
Nummer 43 wird wie folgt gefasst:
43.
„ „Steckersolargerät“ ein Gerät, das aus einer Solaranlage oder aus mehreren Solaranlagen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstrom-kreis eines Letztverbrauchers besteht,“.
An die wirklichen Profis unter euch: Schließt das einen dazwischen geschalteten Akku aus? Oder kann ich 5 Module (a 385W) über Laderegler und Akku an den Mikrowechselrichter anschließen?
Eine große PV-Anlage scheidet auf Grund von rechtlichen Unsicherheiten aus.
Danke schonmal
@drbacke: Sind echt super geniale Videos!!! Danke für deine Mühe, Wissen zu vermitteln und deinen Einsatz für alle PV-Freunde!