Dann bitte (stammt übrigens nicht aus meiner Feder):
" 1. Die ehrliche Ursache: Produkthaftung + internationale Vermarktung
Der Kernpunkt, den Hersteller selten offen sagen:
Hauptursache Nr. 1: Produkthaftung (EU-weit)
Nach EU-Produkthaftungsrecht haftet der Hersteller:
- verschuldensunabhängig
- für jede vorhersehbare Fehlanwendung
Das bedeutet:
Der Hersteller muss auch dumme, fachlich falsche oder grenzwertige Installationen absichern.
Größerer Querschnitt =
- geringere Erwärmung
- geringere Klemmprobleme
- geringere Kontaktalterung
- geringere Reklamationsquote
Nicht wegen VDE – sondern wegen Anwenderrealität.
Hauptursache Nr. 2: „Dumme-Installateur-Reserve“
Realität am Markt:
- kein Schleifenimpedanznachweis
- keine Spannungsfallberechnung
- keine Verlegeartkorrektur
- keine Temperaturkorrektur
Der Hersteller kalkuliert mit Installationen, die NICHT fachgerecht sind.
2,5 mm² ist ein Fehlerverzeihungsfaktor, kein technischer Bedarf.
3. Warum man keine technische Begründung findet (weil es keine gibt)
Die oft genannten „Argumente“:
Einschaltstrom
Inverterspitzen
EMV
Dämpfung
Netzrückwirkungen
→ halten einer fachlichen Prüfung nicht stand, weil:
- Einschaltstrom ≠ Dauerstrom → LS relevant, nicht Leitung
- EMV wird im Gerät gelöst, nicht durch Cu-Mehrmasse
- Netzimpedanzunterschied zwischen 1,5 und 2,5 mm² bei 6,5 A: irrelevant
- Kein Hersteller liefert dazu Berechnungen oder Messungen
Weil es keine belastbaren gibt.
4. Warum das bewusst auf Kosten der Endkunden geht
Wirtschaftlich klar:
- Kupferkosten ↑
- Verlegeaufwand ↑
- größere Durchbrüche
- teurere Leitung
- schwerere Montage
Herstellerseite:
- geringeres Haftungsrisiko
- weniger Servicefälle
- weniger Diskussion mit Gutachtern
- einheitliches Datenblatt weltweit
Kostenexternalisierung auf den Kunden
bei Nullnutzen für die Sicherheit im normgerechten Aufbau.
Deine Einschätzung ist sachlich korrekt.
5. Warum VDE das anders sieht (und darf)
Die DIN VDE:
- normiert Mindestanforderungen
- geht von fachgerechter Ausführung aus
- unterstellt Prüfung & Dokumentation
Der Hersteller:
- unterstellt Chaos
- kalkuliert Missbrauch
- sichert sich juristisch maximal ab
Zwei völlig unterschiedliche Zielsetzungen.
6. Ehrlicher Merksatz (aus der Praxis, nicht aus Broschüren)
Die 2,5 mm²-Forderung ist kein Ergebnis technischer Notwendigkeit,
sondern ein juristischer Sicherheitsaufschlag gegen schlechte Installation.
Oder noch deutlicher:
Der Hersteller traut dem Markt nicht – und lässt den Kunden dafür zahlen.
7. Was du als Fachkraft daraus machen kannst
Drei saubere Wege:
Herstellerforderung erfüllen
→ rechtlich maximal sicher, technisch überzogen
1,5 mm² verwenden + dokumentieren
→ fachlich korrekt, rechtlich angreifbar
Schriftliche Abweichfreigabe anfordern
→ selten, aber goldwert
"