Daikin: Energiemanagement-System für Förderung

Naja, mein Netzbetreiber sieht das anders :slight_smile:

Mein Klimasplitmann meinte auch: Zwei unterschiedliche Kategorien, mein Elektriker war sich sicher, dass das zusammengezählt wird und dann unter 14a fällt.

Ich habe der CUN einfach alle Infos geschickt und die haben mir folgende Mail geschickt:

" (Anrede), vielen Dank für die Mitteilung und Anmeldung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung. Wir haben diese zusammengefasst mit insgesamt 5,03 kW hinterlegt und wenden damit §14a EnWG-konform das Modul 1 bei der Abrechnung der Netznutzungsentgelte an.

Die Klimageräte (die nur zu Heizzwecken betrieben werden sollen) arbeiten nach dem gleichen Prinzip wie die BW-Wärmepumpe, somit können diese auch als Wärmepumpe angesehen werden.

Die Leistungsaufnahme ist hierbei entscheidend: Bei der BWWP ergibt sich die maximale Leistung aus der Leistungsaufnahme der WP zzgl. der des Heizstabes (0,35kW + 1,2 kW=1,55kW)

Die „Kälteanlagen“ werden fürs Heizen genutzt: 2 St mit 3,5 Heizleistung und 3 St mit 2,5kW Heizleistung. Da die Heizleistung (Abgabe) bei einer Wärmepumpe sich aus dem el. Leistungsbezug und der Umweltwärme zusammensetzt, wird nur der el. Leistungsbezug als „netzwirksamer Leistungsbezug“ herangezogen. Das ist bei den 3,5kW Geräten 0,99kW und bei den 2,5kW Geräten 0,5kW.

Auszug von unserer Internetseite:

Wenn hinter einem Netzanschluss mehrere Wärmepumpen und/oder Klimageräte angeschlossen sind, ist die Summe der Bezugsleistungen maßgeblich. Liegt die Summe über 4,2 kW, so müssen die Einzelanlagen je Fallklasse (Wärmepumpe, Klimagerät) zu einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung rechnerisch zusammengefasst werden.

Da die Klimaanlagen als Heizgeräte eingesetzt werden sollen, addieren wir alle Leistungen: 1,55kW+2x 0,99kW+3x0,5kW=5,03kW"