nach dem E-Autofahrer, und andere bei dem Verbrauch von Energie durch CO2 arme bzw. CO2 frei Technologien eine Vergütung erhalten könne und vielleicht sogar Zertifikate handeln können, würde mich eure Meinung und ggf. auch Erfahrungen interessieren?
Bei PV-Anlagen geht das nicht, da diese ja durch die Einspeisevergütung bereits gefördert werden. Siehe unten (hab die E-Mail mal kopiert). Ich habe zu dem Zeitpunkt dann einfach mal ignoriert, dass der Kauf von E-Autos gefördert wurde und mich damit abgefunden, dass ich nicht alles verstehen kann/muss.
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bitte beachten Sie zunächst, dass das Umweltbundesamt als Bundesoberbehörde keine (rechtliche) Einzelfallberatung leisten, sondern nur allgemeine (rechtliche) Hinweise geben darf.
Photovoltaikanlagen werden durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) gefördert und sind somit nicht emissionshandelspflichtig. Es ist nicht möglich, in Deutschland oder in einem anderen EU-Land mit einer Photovoltaikanlage Zertifikate zu produzieren, die im europäischen Emissionshandel (EU ETS) eingesetzt werden können.
Im Übrigen spricht gegen eine Nutzung der freiwilligen Kompensation, das PV-Anlagen bereits anderweitig gefördert werden und daher eine Nutzung zur Kompensation nicht ursächlich für den Betrieb der Anlagen wird. Die Erzeugung von PV-Strom gilt als CO2-neutral, in dem Sinne dass im Betrieb keine Emissionen entstehen. Dies ist einer der Gründe warum die Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen als vorzugswürdig erachtet und im Gegensatz zu anderen (fossilen) Stromerzeugern über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert wird. Eine gleichzeitige Gutschrift von CO2-Zertifikaten käme einer Doppelförderung gleich. Photovoltaikanlagen werden u.a. aus dieser Logik heraus nicht vom Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) erfasst. Eine freiwillige Beteiligung am Emissionshandel schließt das entsprechende Gesetz grundsätzlich aus.
Also keine Forderung nutzen und CO2 Zertifikate produzieren. Aber besser vorher mal durch rechnen. Man stelle sich mal vor, man hat nachher ein Zertifikat, das man der Industrie verkaufen kann, warte aber damit so lange, bis es wirklich viel Wert ist (oder nagelt sich das an die Wand)
Wenn man dein Antwortschreiben allerdings zerleget, dann steht dort nicht, das es eine Regel gibt die es verbietet oder verhindert - es sind viel mehr Folgerungen. Zum Beispiel: "nicht emissionshandelspflichtig" bedeutet nicht ausgeschlossen oder verboten - nur eben keine Pflicht. Oder der Teil "Im Übrigen spricht gegen" ist auch keinen Ausschluss, sondern eine Folgerung ohne Gesetzes-Grundlage und "bereits anderweitig gefördert werden" ist auch nur eine Beschreibung.
Wenn ich so drüber nachdenke, dann ist CO2 Handel keine Förderung, oder?
Ist eine Photovoltaik-Anlage THG-Quoten berechtigt?
Nur unter der Bedingung, dass sie an einen Ladepunkt für E-Fahrzeuge gekoppelt ist und ihn mit Energie versorgt. Berechtigt ist dabei nicht die Anlage, sondern die Ladestation. Pro Megawattstunde (MWh), die an deinem Ladepunkt getankt wird, bekommst du durch den Verkauf der THG-Quote bares Geld. Dafür gelten allerdings zwei Voraussetzungen, auf die wir im nächsten Abschnitt eingehen.
Wann ist eine Photovoltaik-Anlage THG-Quoten berechtigt?
Die erste Voraussetzung ist, dass der mit der Anlage verbundene Ladepunkt für E-Autos frei zugänglich ist. Wenn du ein Unternehmen hast und auf deinem Firmengelände Ladepunkte vorhanden sind, darfst du sie also nicht durch eine Schranke absperren. Betriebsfremde Personen müssen jederzeit Zugang zu deinen Ladestationen haben. Als Privatperson gilt für dich die gleiche Voraussetzung, sodass du den Ladepunkt an einer Stelle deines Grundstücks anbringen musst, den Fahrer mit ihren E-Autos erreichen können.
Die zweite Voraussetzung besteht darin, dass der Ladepunkt im öffentlichen Verzeichnis über die Ladeinfrastruktur angemeldet werden muss. Dabei wird zwischen Schnell- und Normalladepunkten unterschieden. Das Verzeichnis wird von der Bundesnetzagentur betrieben und stellt einige Anforderungen an Ladestationen, zum Beispiel hinsichtlich der Ausrüstung und Sicherheit.
Mein gedanke war, den ROI (return of invest) zu verbessern und das so zurückerhaltene Geld in Erweiterungen der PV/Speicher zu investieren. Ich sehe es auch wie du, dass die Antwort einige Fragen offen lässt. Ich habe es dann aber dabei belassen, weil ich im Zweifel keine Lust hatte, mich um dieses Thema im Verlauf zu streiten o.ä.
Ich hatte gerne ein CO2 Zertifikat aus meinen BKW generierten CO2 Einsparungen, das würde ich dann so lang wie möglich nicht verkaufen.
Das ist dann so zu sagen der Solar-Bitcoin des einfach Watt-Sammlers
Wie sieht es denn aus, wenn man eine PV Anlage (die nicht durch das EEG gefördert wird) nutzt, um eine Wärmepumpe zu betreiben und eine Gas Heizung zu ersetzen. Wenn die Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen wegfällt, könnte ich doch bei einer neuen PV Anlage gleich auf das EEG verzichten. Oder wenn man eine alte PV Anlage hat, die schon über 20 Jahre alt ist.
Dabei spare ich doch dann direkt CO2 ein und beziehe keine Förderung. Warum kann ich dann keine CO2 Zertifikate handeln ?