Bundesrat

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Aus dem aktuellen Newsletter (27.11.2023) von "Mach Deinen Strom!"
https://9jkpi.r.a.d.sendibm1.com/mk/mr/sh/1t6AVsd2XFnIGIUmYwG4KoHWTYcw21/Oe-QJ1wjBXXQ
Ich hoffe, Christian Ofenheusle hat nix gegen die Veröffentlichung hier im Forum :wink:
" ...Am Ende ging es sehr schnell. Nachdem das Bundeskabinett sich auf den Gesetzesentwurf zur Privilegierung von Steckersolargeräten in Miet- und Wohneigentumsrecht geeinigt hatte (wir berichteten), wurde dieser an den Bundesrat zur Stellungnahme weitergegeben.
Dort wurde er über zwei Monate lang in den Ausschüssen und Landesvertretungen besprochen. Am 13. November wurden schließlich die Ausschlussempfehlungen veröffentlicht.
Diese hatten es in sich.

Darin empfahlen der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und der Wirtschaftsausschuss nämlich insbesondere, dass neben Steckersolargeräten auch alle weiteren Formen von Photovoltaikanlagen sowie Geräte zur Wärmeerzeugung mit Strom in die Liste der privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden sollten. Das beträfe etwa PV-Dachanlagen, PV-Inselkraftwerke, PV-Boiler, Solaranlagen zur Heizungsunterstützung per Heizpatrone/Pufferspeicher u.v.a. Eine Privilegierung dieser Maßnahmen wäre, so die Begründung der Ausschüsse, vom "Nutzen für die Energiewende deutlich höher", als die Beschränkung auf Balkonkraftwerke. In Wahrheit wäre sie aber weit mehr als das. Die grundsätzliche Freigabe von Photovoltaik für Mieter und Wohnungseigentümer käme einem Paradigmenwechsel gleich, der perspektivisch die Solarenergie in den Städten zur Norm und deren Ablehnung zur Sonderlichkeit machen würde.

Diese weit reichenden Vorschläge der Ausschüsse gingen nun bereits am Freitag, also weniger als zwei Wochen nach ihrer Veröffentlichung, in der Länderkammer in die Abstimmung. Das Erstaunliche dabei: Es gab keine Wortmeldungen. Keine der Ländervertretungen empfand es als notwendig, inhaltlich Bezug auf diese signifikanten Änderungsvorschläge aus den eigenen Fachgremien zu nehmen bzw. die eigene Entscheidung darüber zu begründen. Entsprechend knapp fiel der Tagesordnungspunkt aus. In unter einer Minute wurde über die Änderungsvorschläge abgestimmt. Das Ergebnis: Die Revolution fällt einmal mehr aus. Nur eine Minderheit, darunter Vertreter der Länder Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein, stimmte für die entsprechende Erweiterung der Privilegierung. In der finalen Stellungnahme ist nichts mehr davon zu lesen.

Damit geht ein sehr kurzes Kapitel der Geschichte der Photovoltaik zuende, in dem die maximale private Energiewende auch für Mieter und Wohnungseigentümer für kurze Zeit möglich schien. Damit dieses Schicksal aber am Ende nicht auch das Balkonkraftwerk selbst trifft, bleiben wir weiter wachsam und arbeiten im Hintergrund weiter mit aller Kraft an dessen Durchsetzung. ..."

Hallo!

Ganz so schwarz wie Herr Ofenheusle würde ich das jetzt nicht sehen. Balkonkraftwerke werden nach wie vor in großen Stückzahlen verkauft und installiert. Viele Vermiter und Eigentümergemeinschaften scheinen also kein Problem damit zu haben. Und jede Strompreiserhöhung wird einen neuen Schub bringen.

Nach meiner Einschätzung war die Vermischung von mehreren Themen zu einem Tagesordnungspunkt beim Bundesrat nicht hilfreich (wer immer dafür zuständig war). Zwischen rechtlichen Fragen wie der nach der virtuellen Eigentümerversammlung, die mit unserem Anliegen eher nichts zu tun hat, und dem „Recht auf ein Balkonkraftwerk“ (*) sind eher technische Punkte wie die Erhöhung der Einspeiseleistung und die vereinfachte Anmeldung der Anlage einfach übersehen worden. Für sich alleine hätten solche Punkte vielleicht schon eine Mehrheit finden können.

Bin gespannt auf das Video in dem Andreas Schmitz die Bundesratsabstimmung aufarbeitet.

Viele Grüße

Maximilian

(*) Diesem Punkt habe ich ehrlich gesagt sowieso keine Chance gegeben. Ich bin kein Jurist, aber schon lange genug als Mieter und Vermieter zwangsweise mit Deutschem Mietrecht konfrontiert, um glauben zu können, dass es hier jemals solche Freiheiten geben wird. Als Parallele sehe ich das Recht (oder eben nicht), beliebig Satellitenantennen an Wohnungen anbringen zu dürfen.

Leute ich habe jetzt mit einem Abgeordneten gesprochen und das geklärt. Hier sind leider wieder 1000x Fehlinformationen unterwegs.

Der Bundesrat hat das alles durchgewunken. Ich erkläre nächste Woche im Video was da passiert ist und welche Missverständnisse es gab.

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