Bundesgerichtshof: Wohnungseigentümer dürfen grundsätzlich Klimaanlagen auf Balkon einbauen

Gute Nachrichten heute, es tut sich was:

Wohnungseigentümer in Mehrparteienhäusern dürfen grundsätzlich Klimaanlagen auf ihrem Balkon einbauen. Das hat der Bundesgerichtshof am Freitag entschieden. Demnach können Eigentümer von der Eigentümerversammlung verlangen, den Einbau eines so genanntes Klima-Splitgerät - also mit Außenbauteil auf dem Balkon - zu erlauben.

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Bezüglich Lärm ist es etwas schwammig. Nicht klar ob es generell 24/7 un Nutzung erlaubt sein muss wenn TA-Lärm eingehalten wird, oder ob da die hausgemeinschaft noch striktere Einschränkungen machen darf, oder ob andersrum wenn das Außengerät lauter ist wie laut TA Lärm erlaubt - dies dennoch zeitweise betrieben werden darf.

Klar ist nur - dass Lärm im Vorhinein kein Grund ist - erst wenn die Anlage errichtet ist können Nachbarn sich dann beschweren wenn es zu laut ist - und TA Lärm wird hier als Grundlage aber nicht so wirklich als eindeutige Entscheidung zu okay/nicht okay genommen.

Evtl will man auch Gerichten hier individuellen Spielraum bieten?

Auch bezüglich wie es ausschaut ist es schwammig - Einerseits bezieht sich das Urteil gar nicht nur auf Balkone, hier wäre ja eine Verbauung damit es optisch zum Haus passt solange es am Boden steht überhaupt nicht nötig. Anderseits wird gesagt es soll optisch zum Haus passen - ist dies nur bedeutend wenn man das Aircon am Balkon an die eigene Wand dübelt - ODER ist damit gemeint - es muss generell an Wand auch ohne Balkon erlaubt sein - aber dann optisch an das Haus angepasst werden?

Was klar ist - wenn der Monteur sagt hier sind 65mm Durchbruch statisch kein Problem, kann niemand mehr sagen oh aber da ist ein Problem. Ist auch logisch - das Haus müsste ja quasi schon am zusammenfallen sein dass 65mm wirklich ein Problem verursachen.

Das sind tatsächlich gute Nachrichten für alle Bewohner von Dachwohnungen. Ich wohne selbst seit 9 Jahren in einer netten Dachwohnung und kann die Notwendigkeit einer Klimaanlage nur voll unterstreichen. Diejenigen, die sich an einem Außengerät stören, sollten im Sommer mal einige Nächte in einer Dachwohnung ohne Klimaanlage übernachten, um selbst zu erleben wie das ist.

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Steht nichts von Fassade. Wahrscheinlich ist nur der Balkon gemeint ( AG auf einer Konstruktion ) oder Montage auf Geländer.

Allerdings hatten da schon alle direkten Nachbarn zugestimmt. Ob man die Zustimmung jetzt braucht oder nicht ist auch wieder fraglich. So wirklich viel klar wird mit dem Urteil nicht.

Außer dass die WEG insgesamt etwas entmachtet wurde. Direkt angrenzende Nachbarn wird man das okay benötigen (also wenn deren Zimmer nah dran ist) - bzw das ganze dann nochmal aufrollen oder hoffen man kommt mit Messen der Lautstärke wenn es steht, durch.

Wenn ich das richtig sehe, betrifft das Urteil nur Wohnungseigentümer gegenüber der Hausgemeinschaft, aber keine Mieter. Die dürfen weiter schmoren… :face_with_head_bandage:

Ja natürlich, ich würde auch nicht wollen, dass Mieter ggf. in Eigenregie Kernbohrungen durch die Außenwand meiner Immobilie machen. Es ist nicht ihre, sondern die des Eigentümers.

Wenn der Mieter anfragt bzw. ich als Vermieter sowieso die Idee hatte, dann ist das natürlich jetzt einfacher.

Wobei ich dann entsprechend die Installation der Klimaanlage (ca. 3000 EUR) als Modernisierungsmaßnahme auf die Miete umlegen würde (8% sind möglich, also 240 EUR pro Jahr) plus Wartung der Klimaanlage, sind auch Umlagefähig, nochmal 200 EUR, also 440 EUR im Jahr.

Und wer schon mal vermietet hat: Das sind alles Sachen, die ich aus Erfahrung definitiv nicht in der Hand des Mieters lassen würde.

Das ist dann auch ein ganz schöner Brocken. Wenn man nicht gerade ein Dachwohnung hat, ist das für 2 Wochen Klimatisierung im Jahr nicht so attraktiv.

Wenn aber klar wird, dass man damit heizen kann und evtl. einiges an Kosten einspart, wirds wieder interessant.

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