hier in der Eigentümergemeinschaft (ca. 40 Wohneinheiten) wird gerade geplant, eine große PV-Anlage zu errichten (ca. 50 kWp, Südausrichtung).
Nun gab es die Idee, die zentrale Warmwasserversorgung von Gas auf eine Brauchwasserwärmepumpe umzustellen.
Eine Idee war, den Strom für die Brauchwasserwärmepumpe dann in Zukunft mit den Bewohnern/Mietern abzurechnen (es gibt Warmwasserzähler in jeder Einheit) und dabei den Strompreis zu verlangen, den man auch beim Energieversorger bezahlt. Somit könnte man mehr Geld pro kWh bekommen, als wenn man die Anlage auf Volleinspeisung ausrichten würde und die Investitionen würden sich schneller amortisieren.
Ich bin nun aber wirklich nicht sicher, ob man seinen selbst durch PV erzeugten Strom für den Preis an die Bewohner zum Heizen für den Preis verkaufen darf, den man beim Energieversorger im Einkauf bezahlen müsste.
Kennt sich da jemand aus? Kann jemand seine Einschätzung oder einfach nur seinen Senf dazu abgeben?
Nicht nur das, die ganze Solaranlage lohnt sich dann nicht wirklich.
Das oben führt in meinem Fall dazu, dass ich, trotz 120m² einfach nutzbarer Fläche, nur 9 Panels aufs Dach lege, um meinen eigenen Stromverbrauch zu erzeugen. Die Mieter zahlen statt 10ct Gas, künftig 40ct Strom.
Ja. Kommt nicht in Frage. Zu kompliziert, zuviele Mitverdiener, zuviel Aufwand, zuviel Risiko.
A-lecken.
Bei Integration in die Wärmeabrechnung, die ich ja eh machen muss, sähe das anders aus.
Die Lobby will mal wieder nicht, dass was sinnvoll gemacht wird.
ich denke, dass man die profitabel bekommt wenn man die einfach zur Volleinspeiseanlage macht. Es müsste noch ca 10ct pro kWh Vergütung geben, wenn man 2025 ans Netz geht. Und das dann für 20 Jahre. Müsste man aber noch mal genauer recherchieren
Die momentanen Regelungen sind eben mal wieder Lobbydiktiert, was identisch damit ist, dass sie auf das Verhindern sinnvoller Installationen und die Gewinnmaximierung dritter abzielen.
Ich investiere keinen 5stelligen Betrag, damit mein Netzbetreiber dann den Gewinn absahnt.
Dann bleibt das Dach eben leer.