Brauchwasserwärmepumpe Eigentümergemeinschaft

Hallo Zusammen,

hier in der Eigentümergemeinschaft (ca. 40 Wohneinheiten) wird gerade geplant, eine große PV-Anlage zu errichten (ca. 50 kWp, Südausrichtung).

Nun gab es die Idee, die zentrale Warmwasserversorgung von Gas auf eine Brauchwasserwärmepumpe umzustellen.

Eine Idee war, den Strom für die Brauchwasserwärmepumpe dann in Zukunft mit den Bewohnern/Mietern abzurechnen (es gibt Warmwasserzähler in jeder Einheit) und dabei den Strompreis zu verlangen, den man auch beim Energieversorger bezahlt. Somit könnte man mehr Geld pro kWh bekommen, als wenn man die Anlage auf Volleinspeisung ausrichten würde und die Investitionen würden sich schneller amortisieren.

Ich bin nun aber wirklich nicht sicher, ob man seinen selbst durch PV erzeugten Strom für den Preis an die Bewohner zum Heizen für den Preis verkaufen darf, den man beim Energieversorger im Einkauf bezahlen müsste.

Kennt sich da jemand aus? Kann jemand seine Einschätzung oder einfach nur seinen Senf dazu abgeben?

LG

SEBK

Nach meiner Kenntnis sind Betriebskosten nach den tatsächlich entstandenen Kosten abzurechnen,

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Und wie berechnet man die bei einer Solaranlage?

HeizKV: Umlagefähige Heiz- und Warmwasserkosten inkl. CO ... / 1.1.4 Kosten für Solaranlage | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe.

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OK.
Also zahlen die Mieter dann trotz Solaranlage 40ct die kWh und ich krieg 8ct Vergütung.
Sehr sinnvolles Gesetz.

Vielen Dank an die Antworten!

Ich denke, dass die Frage hiermit schon klar beantwortet ist.

Bedauerlichweise wird diese Lage aber wahrscheinlich dazu führen, dass die Warmwassererwärmung vorerst weiterhin Gas verfeuert wird.

Der Einbau einer Brauchwasserwärmepumpe lohnt sich so für die Vermieter schlicht nicht.

Nicht nur das, die ganze Solaranlage lohnt sich dann nicht wirklich.
Das oben führt in meinem Fall dazu, dass ich, trotz 120m² einfach nutzbarer Fläche, nur 9 Panels aufs Dach lege, um meinen eigenen Stromverbrauch zu erzeugen. Die Mieter zahlen statt 10ct Gas, künftig 40ct Strom.

https://ennergy.de/mieterstrom-2024-alles-wichtige-zu-messkonzept-abrechnung-und-pv-anlagen-fur-vermieter/#:~:text=Einführung%20in%20Mieterstrom%202024,Rahmenbedingungen%20Vermietern%20die%20Umsetzung%20erleichtern.

Ja. Kommt nicht in Frage. Zu kompliziert, zuviele Mitverdiener, zuviel Aufwand, zuviel Risiko.
A-lecken.
Bei Integration in die Wärmeabrechnung, die ich ja eh machen muss, sähe das anders aus.
Die Lobby will mal wieder nicht, dass was sinnvoll gemacht wird.

ich denke, dass man die profitabel bekommt wenn man die einfach zur Volleinspeiseanlage macht. Es müsste noch ca 10ct pro kWh Vergütung geben, wenn man 2025 ans Netz geht. Und das dann für 20 Jahre. Müsste man aber noch mal genauer recherchieren

Das reine Abzocken von Steuergeldern und dann noch zu Uhrzeiten, in denen der Börsenpreis niedrig bis negativ ist, geht mir gegen den Strich.

Ich fände es auch viel optimaler, wenn das System so wäre, dass man einen Anreiz hätte, in den Ersatz einer fossilen Heizung zu investieren.

Die momentanen Regelungen sind eben mal wieder Lobbydiktiert, was identisch damit ist, dass sie auf das Verhindern sinnvoller Installationen und die Gewinnmaximierung dritter abzielen.
Ich investiere keinen 5stelligen Betrag, damit mein Netzbetreiber dann den Gewinn absahnt.
Dann bleibt das Dach eben leer.