Moin, ich bräuchte mal ein wenig Support. Uns ist der Wasserspeicher durchgerostet daher wollen wir die Warmwasserbereitung kurzfristig auf eine Bwwp umstellen. Nun möchte mein Stromanbieter unbedingt, dass die Anlage angemeldet wird, einen extra Zähler bekommt und abschaltbar ist.
Ich habe das Gefühl, dass das so nicht stimmen kann und die nur Wärmepumpe hören und ihre Standardtexte Runterleitern, oder?
Google spuckt leider auch keine Brauchbaren Ergebnisse aus.
Kann mir jemand mit passenden Quellen o.ä. weiterhelfen?
Lächerlich. Mit welcher Begründung? Eine “normale” BWWP mit ca. 300l zieht gerade mal 500W im Betrieb, mit Heizstab vielleicht 3KW. Damit bist du in jedem Fall unter 4,2KW, was willst du da melden?
Ich vermute, dein Stromanbieter hat BWWP mit WP verwechselt. Falsche Textbausteine erwischt von einem unerfahrenen Mitarbeiter. Eine BWWP ist ähnlich, wie Luftentfeuchter oder Computer zu sehen, muss man nicht anmelden.
Das alleine würde ich pauschal nicht unterschreiben. Üblicher Weise sind sämtliche zur Wärmeerzeugung fest angeschlossenen Geräte anzumelden. Wenn die WP allerdings mit Schukostecker kommt, dann eher nicht. Da muß der TO halt in die TABs seines Netzbetreiber schauen, was genau da steht.
Ansonsten gilt aber natürlich das, was RoterFuchs schon schrieb: unterhalb von 4,2kW brauchts keine Steuerungsmöglichkeit, wenn es in der Geräteklasse nicht noch weitere Geräte mit dann zusammen mehr als 4,2kW gibt, und einen offiziellen zusätzlichen Zähler für eine WP brauchts sowieso schonmal gar nicht, egal, wie groß.