BKW und viele Fragezeichen

Hallo zusammen,

ich möchte mir gerne ein BKW für meinen Balkon in der 1. Etage zulegen, allerdings suche ich mir seit einer Woche Infos zusammen und komme nicht weiter.

Mit meinem Vermieter habe ich bereits gesprochen. Von der Seite ist es in Ordnung, allerdings hat er einige Bedingungen genannt die ein BKW eventuell schon unwirtschaftlich machen. Ich will keine Rechtsberatung hier haben, sondern eventuell kann es jemand gut einschätzen oder hat damit bereits Erfahrung gemacht.

Bedingungen vom Vermieter:

  1. Ich soll eine Versicherung gegen eventuelle Schäden durch eine PV Anlage abschließen.
  2. Anschlussstromkreis muss von einem Elektriker geprüft werden / E-Check der Anlage.
  3. Wieland Dose durch einen Elektriker installieren lassen.
  4. Statischer Nachweis für die Standsicherheit der Balkonbrüstung.
  5. Anmeldung beim Netzbetreiber.
  6. Anmeldung im Marktstammregister.
  7. Stromzähler ggf. austauschen lassen.
Nun manche Punkte kann ich nachvollziehen, andere wieder nicht. Die Frage ist auch, ob mein Vermieter überhaupt alle genannten Punkte von mir verlangen kann.

Punkt 2, 3, 4 kann ich nicht nachvollziehen.

Zu 2. Die Anlagen sind zumeist TÜV geprüft (darauf würde ich achten) und werden mit allerhand Zertifikaten verkauft. Zumal ein CE Zeichen vorhanden ist.

Zu 3. Wenn ich es richtig verstanden habe, kommt Anfang nächsten Jahres eine eine Norm, in der auch Schuko stecker aktzeptiert werden.

Zu 4. Es hängen bereits seit 7 Jahren dicke und befüllte Blumenkästen am Balkon. Diese würde ich sogar abhängen. Wieso also aufeinmal zum Statiker rennen?

Der Rest ist für mich in Ordnung.

Dann habe ich noch gelesen, dass Glas Module nur in einer Höhe von 4 Meter befestigt werden dürfen, wenn der Bereich öffentlich zugänglich ist.

Was soll ich sagen...es sind 5 Meter -.-
Allerdings habe ich auch schon Videos gesehen, in denen ein Glas BKW in der 3. Etage über einer Straße montiert wurden. Gibt es Ausnahmen die ich übersehe?

Wie gesagt, ich will keine Rechtberatung von euch. Aber ihr kennt euch sicher deutlich besser aus und könnt es einschätzen :slight_smile:

Schöne Grüße

[quote data-userid="21868" data-postid="148980"]Bedingungen vom Vermieter:

  1. Ich soll eine Versicherung gegen eventuelle Schäden durch eine PV Anlage abschließen.
  2. Anschlussstromkreis muss von einem Elektriker geprüft werden / E-Check der Anlage.
  3. Wieland Dose durch einen Elektriker installieren lassen.
  4. Statischer Nachweis für die Standsicherheit der Balkonbrüstung.
  5. Anmeldung beim Netzbetreiber.
  6. Anmeldung im Marktstammregister.
  7. Stromzähler ggf. austauschen lassen.
[/quote]1. Hast Du eine Haftpflichtversicherung? Die sollte eigentlich ausreichen.
  1. Da hat der Vermieter recht. Du darfst ja auch keinen E-Grill auf dem Balkon betreiben. Oder etwa doch? Dann wäre diese Elektrikerforderung gegenstandslos. CE ist ein Zeichen, daß die Dinger in der EU vertrieben werden dürfen. Mit der elektrischen Sicherheit hat das nichts zu tun. Die Zertifikate brauchst Du für die Anmeldung im MaStR. Nimm irgendeinen Marken-µWR wie z.B. den Hoymiles und alles ist gut.

  2. Wieland RST20 ist nicht vorgeschrieben. Es kann auch eine beliebige andere Einspeisedose sein und ab 2024 fällt der Blödsinn sowieso weg.

  3. Wenn der Balkon die Blumenkästen aushält, deren Blumenerde sich bei Regen vollsaugen und die dann richtig schwer werden können, dann wird er auch senkrecht hängende Glasmodule aushalten.

  4. Ist nur noch bis Ende dieses Jahres Pflicht.

  5. Ist und bleibt Pflicht.

  6. Hast Du nichts mit am Hut. Das macht Dein Stromversorger auf eigene Veranlassung und eigene Rechnung.

[quote data-userid="21868" data-postid="148980"]Dann habe ich noch gelesen, dass Glas Module nur in einer Höhe von 4 Meter befestigt werden dürfen, wenn der Bereich öffentlich zugänglich ist.

Was soll ich sagen...es sind 5 Meter -.-
Allerdings habe ich auch schon Videos gesehen, in denen ein Glas BKW in der 3. Etage über einer Straße montiert wurden. Gibt es Ausnahmen die ich übersehe?[/quote]Es gibt Leute, die montieren Glasmodule einfach höher und kümmern sich nicht um die Landesbauordnung. Tatsächlich dürfen zwischen der Oberkante der Glasmodule und der Erdgleiche nur 4 m sein, wenn darunter eine sog. Verkehrsfläche ist. Heißt, wenn da lauter Brennesseln wachsen und keiner kann da hinlaufen, relativiert sich das schon wieder. Wenn da eine Wiese ist, die benutzt werden kann, tja... Vielleicht wäre es hilfreich, hier mal beim örtlichen Bauamt anzurufen und zu fragen.

Es gibt wohl auch Bundesländer, da dürfen die Glasmodule auch höher montiert werden, wenn diese in einer vollständigen Einfassung sind, die natürlich wieder Gewicht hat. Wie gesagt: Bauamt!

Ansonsten blieben nur die teuren ETFE-Schwabbelmodule übrig, die zudem noch weniger Leistung bringen.

Daniel

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@Doc.

Natürlich habe ich einen schicken Weber Elektrogrill (kann ich übrigens von abraten). Den habei ich damals extra für den Balkon besorgt, da im Mietvertrag ausdrücklich Gas und Kohlegrills untersagt sind (Kohle auch verständlich ;)) Geprüft habe ich natürlich wie jeder unvernünftiger Mieter nichts vorher. Da er aber ohnehin bereits seinen Geist aufgegeben hat, soll genau an die Dose wo er dran hin auch die PV Anlage.

Danke für den Tipp mit dem Bauamt. Da werde ich doch am Montag direkt mal mein Telefon in die Hand nehmen :slight_smile:

Die Fläche unterm Balkon ist zwar zugänglich, allerdings eine Wiese. Also kein Bürgersteig. Eventuell kann das noch klappen.

In anbetracht, dass ich nur einen Meter über der Grenze mit und nur eine Wiese drunter ist, versuch ich mal eine Sondergenehmigung zu bekommen.

[quote data-userid="21868" data-postid="148987"]In anbetracht, dass ich nur einen Meter über der Grenze mit und nur eine Wiese drunter ist, versuch ich mal eine Sondergenehmigung zu bekommen.[/quote]Vielleicht einen Hund kaufen und ihn an die Stelle immer hink*cken lassen, damit da niemand anders mehr... ok, vielleicht 'ne blöde Idee. ? Also ich drücke Dir für Montag mit dem Bauamt in jedem Fall die Daumen.

Daniel

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Klar hat das was mit elektrischer Sicherheit zu tun. Man bestätigt damit, dass die Anlage alle relevanten Normen, die in der EU gelten, eingehalten werden und da gehts natürlich auch um elektrische Sicherheit. Es ist aber kein Prüfsiegel, sondern eine Eigenerklärung des Herstellers.

Im konkreten Fall kann man sich natürlich drauf berufen, dass der Hersteller die Konformität bestätigt hat.

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[quote data-userid="8074" data-postid="149002"]Es ist aber kein Prüfsiegel, sondern eine Eigenerklärung des Herstellers.[/quote]...und damit ziemlich wertlos. Erst recht, wenn der Hersteller in fernen China sitzt. Selbst der allerletzte Schund aus der Volksrepublik hat CE. Du brauchst CE außerdem nur für den Vertrieb, nicht für die Nutzung. Weitaus aussagekräftiger ist die Konformitätserklärung, die aber nicht bei jedem Produkt erforderlich ist (bei (µ)WRn aber schon). Ist 'ne ganz komplizierte Kiste.

Daniel

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@docemmettbrown

Genau weil das alles so kompliziert ist, schreckt es sicher viele ab. Bei mir hat sich das jetzt in den Kopf gesetzt eine kleine PV Anlage auf meinem Balkon zu betreiben.

Ich bin ja schon froh, dass mein Vermieter nicht per se sagt das sowas nicht ins (oder ans?) Haus kommt.

Aber mit den Bedingungen versucht er natürlich einem das Leben möglichst schwer zu machen.

Über ETFE habe ich auch schon nachgedacht. Allerdings habe ich vermutlich aus gutem Grund kein Set gefunden was an die 600 bzw 800 Whp ran kommt.

Wäre dann sicher auch flächenmäßig zu groß für mein Balkon.

Klär das am Montag erst mal mit dem Bauamt, ob man da nicht vielleicht doch Glasmodule nehmen könnte. ETFE wäre für mich nur ein Notanker, falls Glas partout nicht ginge. Das ist halt alles Landesbaurecht und von Bundesland zu Bundesland leicht unterschiedlich.

Daniel