BKW erneuert, Formalkram

Ich habe vor einm Jahr mein altes BKW durch ein neues ersetzt. Das alte war 3 oder 4 Jahre alt. 600w Wechselrichter ein Paneel 360w. Das neue 800W 3 Paneele, andere Wechselrichter. Irgendwann muß ich’s wohl ummelden. Gelten nun noch die ganz alten Bestimmungen in Sachen paneelanzahl oder die neuen maximal 2000w. Ich muß ja, scheint es mir das alte pro forma still legen oder abmelden und dann das neue eintragen - Erweiterung geht nicht. Muß ich immer, wenn der Wechselrichter kaput geht diesen Vorgang wiederholen, ich kann ja nicht ändern im Formular.

Es gilt 800W WR-Leistung und 2000Wp Module.

Ja, so müsste das wohl noch sein.

Du trägst doch nicht den WR-Typ ein, sondern nur die Leistung von 800W. Das sollte sich nie ändern.

Und übertreibs nicht mit der Bürokratie. :wink:

Und dann ist er schuld, wenn bundesweit der Strom ausfällt, weil alle Netzbetreiber mit seiner Einspeisung aus 360Wp kalkuliert haben statt nun mit rund 1300Wp… Die werden glücklich sein, weil sie seit Monaten den Fehler gesucht haben, warum Soll von Ist abweicht - endlich ist die Ursache gefunden!

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Du hast hoffentlich den Ironietag vergessen.

Oliver

Warum, war schon ernst gemeint.

Na dann, Aua.

Über die Größenordnung der Leistungen, über die das hier geht, solltest du dann nochmal nachdenken.

Oliver