BKW Anmelden mit Akku und vielen Panelen, Erfahrungen

@und-mehr Problem ist hier schon der Begriff Insel. Wenn du nicht von einer Waldhütte sprichst die gar keine öffentliche Stromleitung auch nur in der Nähe hat, ist es nicht ganz sauber eine Inselanlage, bzw. nicht klar geregelt.

Beispiel hatten wir beim Nachbarn da lag nur eine Stromleitung in die Gartenhütte, aber dort wurde eine vollständig vom Netz getrennte Insel betrieben, die aber aufgrund der liegenden Leitung nicht akzeptiert wurde.

Das kannst du auch umdrehen?
Im Haus gibt es Steckdosen mit Ersatzstrom der von einer Insel des tatsächlich autarken Gartenhauses kommt …

Es bleibt gewollter Unsinn.

Ich weiß, ich kann googlen, ich musste das aber auch 3 mal lesen um
"nicht mittelbar oder unmittelbar" nicht falsch auszulegen.
Ich hätte gern ein Modell, in dem die Anmeldung für mich kostenlos ist und im Gegenzug bekomme ich 1Cent pro Kwh.
Wäre kein Problem. Die Elektriker nehmen hier Abwärtsreise, ich hab mich darüber gewundert dass hie maximal 4 Paneele auf dem Dach sind.
Neu gebaute Häuser sind immer ganz ohne PV. Mein Elektriker der meinen Hausanschluss betreut hat, macht nicht mehr für den VNB, es ist so aufwändig, er sagt, er kann die Kosten einfach nicht weitergeben. Ich hab versucht soviel EVU-Papierkram wie möglich zu erledigen, hat nicht funktioniert.
Ich hatte mit 1,5 Jahre vorlauf mein Baustrom / Hausanschluss angemeldet und um rechtzeitig vor Hausanschluss den Zähler zu bekommen hat mir jemand aus der Vergabestelle für Auftrage geholfen, ich hab irgendeine Nummer gewählt und er hatte Zeit für mich, er hat Dinge geschafft, die Hotline Tage lang nicht machen durfte.
Eine Hotlinedame hat an Telefon geheult, weil sie mir nicht helfen konnte. Ich hab sie nicht beschimpft, ich habe ihr nur mein Problem geschildert und deutlich gemacht, dass in einer Woche das Haus kommt. Hätte ich den Mensch von der Vergabestelle nicht gehabt, hätte ich einen privaten Zähler eingebaut und Fotos davon gemacht.
Mein EVU ist Mitnetz.

Mein unterstand zum Brennholz lagern war mit alten schwarzen bitumenwellplatten gedeckt. Ich habe vor vielen jahren bei ebay kleinanzeigen ein restposten Dachziegel kaufen können und den unterstand ordentlich hergerichtet. Ein paar jahre später bekam ich post von der stadt, ob ich ein neues gebäude errichtet hätte. Es werden von zeit zu zeit luftaufnahmen gemacht. Ob das auch zum entdecken von Solaranlagen genutzt wird, das kann keiner sagen. Bei mir ging es auch um versieglete Fläche, weil das ein Parameter ist, wie viel Regenwasser in das Abwassersystem geleitet wird.

Nenn doch bitte mal 3 Beispiele ( mit link zum belegen) wo eine Anlage wieder abgebaut werden musste oder der netzversorger den Strom abgestellt hat , oder dem PV-Anlagenbetreiber sonst das leben schwer gemacht hat. Wer "häufig zutreffend" schreibt macht das doch nur, wenn er viele gegenteile Situationen kennt, oder ?

Mir ist kein einziger Fall bekannt, wo der Netzversorger den Strom abgestellt hat. Falls es Ärger von seiten Netzversorger gibt, haben beide Seiten ein Interesse, dass es nicht eskaliert. Man wird sich auf iwas einigen, denkbar ist auch, das der PV-Anlagenbetreiber seine Anlage von einem Elektrounternehmen abnehmen lässt und das ordentlich anmelden. Einfach den Strom abstellen geht überhaupt nicht.

Ich persönlich würde lieber im Winter teilweise ein Stromaggregat laufen lassen und mein PV Anlage maximal ausbauen. In der Küche im Winter mit Gas kochen. Wer denkt, ich heule schlimm rum, wenn ich kein Strom mehr vom öffentlichen Netz hätte, der liegt falsch. Gut, ich bin ein Sonderfall, das kann nicht jeder machen ( wenns denn nötig werden würde. Bequemer weise kaufe ich natürlich den strom, den ich im Winter brauche vom Netzversorger)

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Ich habe ein Gerichtsurteil gesehen, da ging es aber darum Zeiträume nicht eingehalten zu haben von Anmeldung und Inbetriebnahme, dafür sind saftige Strafen definiert. Wenn der VNB dich auffordert anzumelden und dich gleichzeitig ärgern will, dann zieht der die Karte und schätzt wie lange du schon ohne Anmeldung laufen hast... aber viele VNB setzen zwar auf regeln, drücken aber schon mal ein Auge zu bei solchen Sachen. Nur einen Eli musst dann schon finden. Prima wäre ja, wenn die VNB einen dafür hätten um DIY Analgen anzunehmen und anzuklemmen. Aber die mischen ja verstärkt auch mit bei der Installation und dem Verkauf.

Und was war das für eine Anlage?

Mir ist in erinnerung, dass ich schon einiges an "Ärger" gelesen habe, wo sich Anlagenbetreiber und Netzversorger nicht einig waren. Das ging aber nie vor Gericht. Unsere Politiker haben da auch reagiert, man darf jetzt z.b. Anlagen zuschalten, auch wenn der Stromzähler noch nicht getauscht wurde. Zumindest hätte diese Änderung seit 2024 gültig sein können. Wurde ja alles verschoben, über die Gründe sind wir hier dann auch wieder total unterschiedlicher Meinung. In der Vergangenheit gab es jedenfalls immer wieder mal Ärger. Die regionalen Versorgungsunternehmen haben sicher kein interesse, es so weit zu treiben, dass es vor Gericht geht. Auch der Anlagenbetreiber nicht. Man wird sich iwo einigen, gibt genug Möglichkeiten.

Eine inselanlage ist zudem was ganz anderes als eine Anlage, die direkt an das versorgernetz gekoppelt ist, (beispiel: 1x 600W BKW )

Wenn jemand was postet, was nicht meiner Auffassung entspricht, frage ich schon mal nach. Dass die Aussagen belegt werden. Denn wenn mir was entgangen ist, kann ich durchaus meine eigene Meinung ändern, wenn ich neue Erkentnisse gewinne.

Wir alle sollten den anderen respektieren, sich die Meinungen anhören und das auch diskutieren. Jeder hat seine Meinung, keiner muss die andere Seite überzeugen Jeder ist für sich Verantwortlich.

Wenn man nach "Gerichtsurteil Solaranlage" googelt, kommt einiges. Aber keine Urteile, in denen Anlagenbetreiber zu horrenden Strafen verdonnert wurden. Wenns denn solche Urteile gäbe, würde das auch zu finden sein.

@alter-hase
Man muss da keine Gerichtsurteile bemühen.
Solange es keine SteckersolarGERÄTE gibt, die verbrieft und unbürokratisch vom Laien in eine Schuko- oder CEE Steckdose gesteckt werden können, frisst bereits das Setzen der Einspeisesteckdose, das Prüfen der Hauselektrik und der Tausch des LSS den möglichen Ertrag vieler Jahre. Damit holt man sich den gelisteten Herrn “Oh,oh,oh das wird teuer, muss alles neu!“ ins Haus.
Wie viele Leute hält das bereits vom Balkonsolar ab?
Wie vielen Mietern ist das überhaupt nicht möglich?

Wenn dann zum obligatorischen Zählerwechsel nicht der Subunternehmer im Ford Fiesta sondern zwei bunte Fahrzeuge des VNB und EVU erscheinen, dann hast du dir mit Balkonkraft eine Beanstandung der Verbrauchsstelle bestellt, irgendwas findet die immer.
Will man dann noch mittelbar über unmittelbare Almhütten deren geographischer Umriss nicht von Wasser umschlossen wird diskutieren? Technisch entliehen wird der Begriff „Insel“ von Menschen, die bei Trost sind, doch nur für IT-Netzwerke und elektrische Anlagen, die autark funktionieren und zum Betrieb keinen Anschluss an ein übergeordnetes oder öffentliches Netz brauchen.
Es wäre sachdienlich, wenn das im Sinne von Batterieladegeräten oder eines Steckersolargerät dennoch möglich und erlaubt wäre.
Das ist nichts anderes als die angepriesenen „Balkonsolargeräte mit Akku“, die wird deren Mobilität auch nicht retten, legitimieren oder der „Produktnorm“ entsprechen lassen. Fragt sich wo deren Hersteller bleiben, warum sie nicht gegen die aktuelle Entwicklung Sturm laufen.
Ist das nicht überflüssiger Ärger genug?
Wieviel wurde schon zurück gebaut oder unterlassen aufgrund des Hebelgesetzes, ohne einen Richter zu bemühen?
SolarHeini

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Hallo zusammen,

bin neu hier und habe mich auch mit dem Thema Inselanlage beschäftigt. Es gibt tatsächlich den Begriff der Inselanlage mit Netzunterstützung. Dazu ist ein Off-Grid Wechselrichter notwendig. D.h. der Wechselrichter hat einen 3x400V Netzanschluss und einen 3x400V Load-Anschluss, an dem bei mir das ganze Haus hängt. Dadurch hat die PV-Anlage erstmal keinen direkten Anschluss an das öffentliche Netz und ist damit ein Gerät hinter dem Zähler wie z.B. ein Backofen und geht den Netzbetreiber damit nichts an.

Ich habe den Deye Hybrid WR SUN-10K-SG04LP3-EU-1. Das ist so ein Off-Grid WR der neben dem PV und Batterie Anschluss auch noch einen Generator-Anschluss hat. Ich habe nichts mit Deye, Solarbringer o.ä. zu tun. Bin aber der Meinung, dass ich damit die Bedingungen einer anmeldefreien PV Anlage erfülle. Habe allerdings deswegen noch keinen Kontakt zum Netzbetreiber gehabt. Ich kann also noch nicht den Beweis antreten, dass das vom Netzbetreiber auch so gesehen wird.

Unter dem Link gibt es auch interessante Kommentare zu dem Thema.

https://solarbringer.de/solar-inselanlage-mit-netzunterstuetzung/

Das ist Werbung für ein Konzept, eine Idee oder ein Produkt?
Wohlwollend könnte man das noch als gesunden Menschenverstand auffassen, welcher bekannter Massen hier wenig zählt.
Es ist beruhigend, dass man unterstützt werden wird, wenn man die erste Inselanlage mit Netzunterstützung vor Gericht erstreiten wird.

SolarHeini

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@diddy Bin gespannt was dein Netzbetreiber dazu sagt.

Der Wechselrichter kann Notstrom zur Verfügung stellen (bei Netzausfall) macht aber meines Erachtens kein dauerhaftes Off-Grid, das würde bedeuten, dass zu jeder Zeit entweder Netzbezug stattfindet oder aber Netz getrennt und Solar und Batterie werkelt.

Hier hast du einen Netzparallel Wechselrichter der solange Netz besteht einfach nur versucht eine Nulleinspeisung zu machen und Netz und Wechselrichter sind nicht getrennt.

Kurze Anmerkung am Rande, es sind 3x 230V und keine 3v 400V. Nur zwischen den Phasen hast du 400V anliegen, aber nicht pro Phase.

Ich habe beruflich einiges mit Mägeln zu tun, die in TÜV Berichten stehen. Wenn Anlagen (bzw. Installationssachen der Anlagen) meiner Firma als Mangel in TÜV Berichten auftauchen, dann geben die Betreiber das an mich weiter, weil sie das fachlich nicht verstehen. Ich muss sagen, dass manche TÜV Prüfer sehr kreativ sind . Es werden Mängel nach eigenem gutdünken erstellt. Es drängt sich der Gedanke auf, dass es gemacht werden kann, weil sich keiner so genau mit vorschriften auskennt und man dem "Fachmann" vom TÜV glauben muss, was er sagt. Ich habe 20 jahre erfahrung mit den Anlagen und den TÜV Prüfungen. Ich muss nicht alles wissen, kann aber erkennen, wenn was falsches oder überzogenes im Bericht steht. Die machen auch job-Sicherung nach dem Motto: wenn ich nie was finde, für was braucht man dann diese Prüfung. So sehe ich das auch bei abnahme von PV-Anlagen. Der durchschnitts Betreiber muss das glauben, was er erzählt bekommt. Da können die grössten Bären aufgebunden werden, das fachlich zu hinterfragen, wer kann das schon.

Das hat auch methode, hürden aufzubauen. So dass hersteller nicht in den Markt kommen , nix vom Kuchen abbekommen können. Klar, CE Kennzeichen ist wichtig. Und dass in Autos nur Original Ersatzteile eingebaut werden dürfen, wenn man nicht Gefahr laufen will, eine gesamt Garantie zu verlieren. Wer hat schon als Hersteller so viel Geld, alle seine Produkte "zertifizieren" zu lassen. Das dafür benötigte Geld muss erst mal wieder rein kommen. Wie sollen kleine Hersteller gegen was "Strum laufen". Dafür braucht man ne gewisse Grösse und/oder genug Kapital. Wenn man das hat, spielt man lieber oben mit und hält kleine Mitbewerber aussen vor.

Das sehe ich nicht so eng. Im internet sind massig info abrufbar. Wer nicht auf die "optimalste" seite surft, hat dann auch nur ein durchwachsenes Ergebnis. Jeder, der sich neu mit dem thema beschäftigt, sucht im internet infos. Ich denke, nicht, dass es sich hier um Werbung handelt. Das neue Miglied hat den weg zu uns gefunden, wir können mit unseren Erfahrungen gut helfen.

Ich finde den link ok. Das geht auch in die Richtung, vor Ort erzeugen und direkt vor Ort verbrauchen.

Ic habe mich durch dir kommentare des link geklickt. Hier eein interessanter Post:

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das Thema “Rechtssicherheit” wurde ja hier schon ausgiebig diskutiert. Der Tenor aller Fragen rund um Do-it-Yourself PV Anlagen ist immer der Gleiche: “Im Prinzip ja – aber… es kommt darauf an”. Dem Thema “Solar” mangelt es generell an Klarheit. Nicht nur in Fragen der genehmigungsfreien PV-Anlage.

Nehmen wir zum Beispiel die Frage der elektrischen Erdung. Dein Elektrikerfreund wird dir selbstverständlich zu einer VDE-gerechten Erdung raten. Dem Blitzschutzexperten geht das nicht weit genug. Der Solarateur hingegen wird dir von einer Erdung der Dachmontage abraten (Stichwort “Blitzautobahn”). Hersteller von Modulen und Invertern raten ebenfalls in Abhängigkeit der verbauten Technik von der Erdung ab (Hierzu wird es demnächst übrigens einen eigenen Artikel hier im Wiki geben). Wem also sollst Du glauben? Und wir reden hier nur von einem relativ trivialen Detail.

Oder nehmen wir die Frage der Dachstatik. Ein Dachdecker wird dir klarmachen, dass du mit einer PV Aufdachanlage das Tor zur Hölle öffnest, weil du mit diesem Eingriff sämtliche Gewährleistungsansprüche am Dach verlierst. Dein russischer Solarteur schraubt dir mit rustikalem Frohsinn jede beliebige Technik aufs Dach, solange du ihn dafür bezahlst. Ich wage zu behaupten, dass 99% aller PV-Dachmontagen in Deutschland mit nicht zertifizierten Montagesets erfolgen. Das ist bei den langwierigen und teuren Zertifizierungsprozessen in Deutschland auch nur logisch. Allein für verstellbare Dachhaken beträgt der Zertifizierungsstau in Deutschland nämlich mehrere Jahre. Es gibt schlicht und einfach für das gesamte PV-Thema nur wenige wirklich verlässliche Standards. Und existierenden PV Standards sind ausschließlich auf Einspeiseanlagen ausgerichtet. Inselanlage mit Netzunterstützung ohne Einspeisung? Fehlanzeige. Das ist für den Innovationsstandort Deutschland eben –> Zitat –> “alles Neuland”.

Mit der Rechtslage zum Thema Solar ist es genauso: Es kommt darauf an, wen du fragst. Frag einen Lobbyisten, und du wirst die Antwort eines Lobbyisten erhalten. Der Netzbetreiber wird selbstverständlich jeden Eingriff durch nicht zertifizierte Personen ablehnen, und auf die NAV verweisen. Weshalb sollte ein Profiteur der deutschen Stromlobby freiwillig seine Komfortzone verlassen? Jede amtliche Auskunft kann ohnehin nur auf die geltende Rechtslage verweisen, welche hier im Beitrag bereits recht ausführlich beleuchtet wurde.

Der Zählertausch hingegen ist ein formeller Akt mit plausiblem Hintergrund. Ein rückwärtsdrehender Ferrariszähler ist objektiv betrachtet unfair. Verbrauchst Du Strom, musst du ihn auch regulär bezahlen. Die meisten von Euch sollten bereits im Rahmen des turnusmäßigen Wechsels digitalen Zweirichtungszähler erhalten haben. Liegt dein Stromverbrauch über 6kWh im Jahr, hast du innerhalb von 3 Monaten Anspruch auf einen digitalen Zähler. Ohne einen digitalen Zähler raten wir von der Installation einer DIY PV-Anlage ab. Die Kombination von selbst installierter Inselanlage und potenziell rückwärtsdrehendem Ferrariszähler steht juristisch auf mehr als tönernen Füßen. Zum Glück gibt es einen einfachen Trick, um im Schnellverfahren einen digitalen Zähler zu erhalten: Kaufe dir im Baumarkt ein billiges Balkonkraftwerk, und melde es im Marktstammdatenregister an. Du wirst überrascht sein, wie schnell Du Post vom Netzbetreiber mit einem Terminvorschlag erhältst. Dieser Trick ist übrigens generell ein cooler Tipp für jeden, der über den Eigenbau einer PV-Anlage nachdenkt. Das Balkonkraftwerk legalisiert und legitimiert Dich automatisch als Stromproduzent. Dass Du nebenbei noch eine Inselanlage für die Gartenbeleuchtung aufgebaut hast ist ebenfalls legal und nicht zu beanstanden.

Viel Spaß beim Selbermachen – und Viele Grüße vom Solarbringer!

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Deine meinung in allen Ehren, aber die interessiert dabei nicht wirklich. Im MaStR must die Anmelden und beim VNB um Erlaubnis betteln. Ist leider so, der VNB kann dir entgegen kommen und sagen, ok, mach mal, aber speise nix ein, aber ein Elektriker muss das ganze abnehmen, da du ja nix anbauen darfst, nur Stecker stecken.

Mag sein, aber nicht in den einschlägigen Verordnungen. Was irgendwelche Verkäufer oder sonstige Quellen im Netz schreiben, ist auch nur persönliche Meinung.

Oliver

@alter-hase steht da drin Nach § 52 Abs. 1 Nr. 9 und Abs. 2 des Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) von NAB beim VNB und Inbetriebnahme muss ein Monat liegen... wenn du jetzt In Betrieb gehst und in 12 Monaten NAB stellst, bist 14Monate zu früh dran, bei 10€ pro kWp kann das teuer werden... Dann abbauen und kurz warten und erst NAB stellen und die Reihenfolge einhalten. Aber das werden sicher nicht viele VNB ausnutzen. Der Großteil der VNB stehen dem nicht ganz so verweigernd entgegen.

@oliverso

Es gab schon mehrfach den Versuch von Netzbetreibern solche Anlagen zu verbieten. Bis heute gibt es noch keine einzige Klage gegen einen Betreiber einer solchen Anlage. Natürlich werden Solateure, Elektriker und auch Netzbetreiber erstmal versuchen solch eine Anlage abzulehnen. Entsprechende Androhungen bis hin zur Stromabschaltung gab es. Weil sie natürlich wollen, das die Goldgräberstimmung mit satten Profiten möglichst lange anhält.

Letztendlich regeln das EEG, NAV und VDE

Die VDE ist immer zu beachten. Allerdings gibt es dafür keine Vorschrift die einen hinter dem Stromzähler zwingt immer einen Elektriker zu beauftragen.

Das EEG regelt in erster Linie die Einspeisevergütung aber auch Bußgelder bei Verstößen. Es gibt aber dort keinen Verstoß gegen Nichtanmeldung. Außerdem sieht die Eintragung ins Markenstammregister eine Nichteinspeisung überhaupt nicht vor. Es gibt dort die „Volleinspeisung und Teileinspeisung“. Was sollte man also eintragen? Man kann so eine Anlage also dort überhaupt nicht anmelden. Es kann mich auch niemand zur Einspeisung zwingen, nur damit ich die Anlage überhaupt dort eintragen kann.

Eine Inselanlage mit Netzunterstützung ist erstmal eine Anlage zur Selbstversorgung. Wenn kein Strom aus PV oder Akku entnommen werden kann, ist der WR ein Verbraucher der ans Netz angeschlossen ist, wie eben ein Backofen auch. Um einen Backofen am Hausnetz anzuschließen benötige ich auch nicht zwangsläufig einen Elektrobetrieb, solange ich die Vorgaben der VDE beachte. Was natürlich nicht geht ist Einspeisung. Das heißt der Off-Grid Wechselrichter ist im Prinzip wie eine Diode, der den Strom nur in eine Richtung durchläßt ( ja ich weiß das Dioden nur bei Gleichstrom funktionieren- es ging mir um ein Bild für die Funktion). Und auch die Anti-Islanding Funktion muss gegeben sein, also das beim Netzausfall seitens des Versorgers keine Spannung am Netzanschluss ansteht (zB erzeugt durch die Batterie oder einem Notstromgenerator)

Dann ist da noch die NAV (Netzanschlußverordnung) die aber nur den Bereich vom Hauanschluss bis zur Meßeinrichtung regelt. Mit zwei Ausnahmen:

  1. den On-Grid Anlagen. Diese sind hinter der Meßeinrichtung immer unmittelbar mit dem Netz verbunden. Deren Wechselrichter haben keinen separaten Netzeingang und Load-Ausgang. Sie lassen den Strom immer in beide Richtungen fließen. Hier liegt der wesentliche Unterschied zum Off-Grid WR.

  2. Wallboxen (hier läuft der Verband der Automobilindustrie Sturm gegen diese Ausnahme.)

Der Geltungsbereich des NAV wurde im Urteil vom 13.01.2022 – 6 U 201/20 des LG Frankfurt am Main eindeutig klargestellt.

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@solarheini

Nein es ist keine Werbung für ein Produkt. Wen es nicht interessiert, sollte es einfach ignorieren. Ich dachte ich stoße einfach mal die Diskussion zu dem Thema an und nenne die Quelle auf die ich mich berufe.

@linuxdep

es geht in §52 Bs.1 Nr.9 um

dem Netzbetreiber die Zuordnung zu oder den Wechsel zwischen den verschiedenen Veräußerungsformen nach § 21b Absatz 1 nicht nach Maßgabe des § 21c übermittelt haben,
Da ich nichts einspeise, veräußere ich auch nichts. Trifft also nicht zu.