Hallo zusammen,
ich überlege meine bestehende 10,66kWh PV Anlage auf dem Privathaus aus 2022 um eine Balkonsolaranlage zu erweitern, habe dabei aber ein paar Verständnisprobleme zur Abrechnung. Der Hausanschlusszähler misst Einspeisung und Bezug.
Wenn ich jetzt ein zusätzliches 800W Balkonkraftwerk anschließe, erhöht sich dadurch ja die Einspeisung. Wie wird das dann vergütet? Gesamteinspeisung aufgeteilt auf 10660 / 800 Watt und entsprechend das Balkonkraftwerk abgezogen und das Balkonkraftwerk nicht vergütet? Das wäre eher ungünstig, weil das Balkonkraftwerk nicht so optimal ausgerichtet werden kann.Oder wird das Balkonkraftwerk einfach ignoriert - was aber eine höhere Einspeisung nach meinem EEG Satz bedeuten würde?
Außerdem darf ich die Anlage selber am Schuko Stecker anschließen und im Markstammregister anmelden?
Wie sieht da die rechtliche Lage genau aus, für einen Bau zu Beginn 2026?
Ich steige da einfach nicht durch… :-/
VG
Solarbauer