Bestehende Anlage aus 2024 in 2025 erweitern

Hallo zusammen,

ich habe eine bestehende PV Anlage mit 10 kWp, 7 kW Huawei Speicher und Huawei Wechselrichter. String 1: 2/3 der Module nach Osten (3° Flachdach), String 2: 1/3 der Module nach Westen (5° Flachdach). Die Anlage ging 12/2024 in Betrieb, selber geplant und installiert, für Abnahme hab ich jemand.

Wie wäre es rein rechtlich mit der EEG Novelle aus 2025, wenn ich diese Anlage jetzt erweitern würde? Maximal käme ich auf ca. 23 kWp und Speicher auf 14 Kw verdoppelt. Kann mir jemand in knappen verständlichen Worten erklären, was das für die Gesamtanlage dann bedeuten würde? Also vor allem die heiß diskutierten Themen wie max. 60%, negative Strompreise, Steuerbarkeit?

Theoretische Überlegungen meinerseits (zur Info, falls Angaben daraus wichtig sind).
String 2 könnte einfachst noch um Module erweitert werden um den vorhandenen Wechselrichter voll auszulasten, dann käme ich auf gesamt 14,5 kWp. Es ginge aber auch noch ein zweiter Wechselrichter mit String 1 Wand PV (>Winter) und String 2 Hausdach, dann käme ich auf die 23 kWp. Speicher verdoppeln von 7 auf 14kW, aktuell kommen wir öfter gerade so über die Nacht.

Die Ursprungsplanung war leider anders (Haus/4 Personen), wir mussten aber den zweiten Zähler für die Einliegerwohnung der Großeltern auflösen (neuer Zählerkasten, Kabelverlegung zu aufwändig) und jetzt hängt natürlich ein voller zweiter Haushalt auf der PV, daher die Überlegungen.

Schon mal danke!
Gruß Markus

usw

Oliver

Danke erstmal!

Die Links beziehen sich aber immer nur auf die Berechnung der Vergütung. Mischkalkulation war mir klar, daher habe ich nach der Vergütung gar nicht gefragt.

Meine wichtigen Punkte wären für die Zusammenfassung innerhalb der 12 Monate, also Erweiterung der bestehenden Anlage (und dazu konnte ich bei der Clearingstelle nichts finden):

  • fällt die ganze Anlage dann unter die Fernsteuerbarkeit oder, da zusammengefasst innerhalb 12 Monate mit der bestehenden aus 2024, dann noch nicht?
  • wird mir die ganze Anlage auf 60% gedrosselt, oder wieder Mischkalkulation der max. Einspeisung, bis der Rollout mal da ist? Die alte wäre ja noch nicht betroffen.
  • wie ist es mit der ausfallenden Vergütung bei negativen Strompreisen? Wird das dann auch wieder Mischkalkaluation? Auch da ist die bestehende ja nicht betroffen

Da die bestehende Anlage da noch nicht drunter fällt, die Erweiterung dem Datum nach schon, ist das denke ich eine knifflige Frage. Vor allem da man liest, das die bestehende innerhalb 12 Monate erweitert werden kann, es also explizit keine neue Anlage ist. Bis November hätte ich ja noch Zeit.

Ich will mir halt nicht unbedingt die negativen Aspekte der Novelle 2025 mit an Board holen, im Zweifelsfall lasse ich die Erweiterung erstmal oder bau nur erstmal noch 2000 W Balkonsolar dazu.

Gab es da nicht magische Grenzen ? Hier vielleicht wohl nicht, weil kleiner als 25 kWp :thinking:

Innerhalb der 12 Monate fängt der VNB an zu rechnen, ob Grenzwerte bezüglich Messaufwand etc pp. zu beachten sind ( nach 12 Monaten ist man das raus, dann zählt das als Neuanlage...)
25 kWp RSE
30 kWp Messwandler

Kann mir keiner weiterhelfen?

Gibt es da irgendwelche Hotlines oder ähnliches, wo man sich informieren kann? Also z.B. seitens Bayernwerk? Irgendwo muss da ja auch jemand sitzen, der weiß was zu tun ist bzw. wie neues Gesetz angewendet wird?

Wer hat deine Anlage angemeldet, bzw wer soll die Erweiterung anmelden?
Was sagt der dazu?