Begrenzung des WR auf best. Ausgangsleitung vs. erlaubte Maximalleistung der Anlage

Hi,

eine Frage plagt mich noch. Mein neuer WR kann die Ausgabeleistung begrenzen. Man stellt dazu die % der Maximalleistung auf dem Gerät ein.
Kann man ja dann (theoretisch) so begrenzen, dass es maximal 600w Ausgabeleistungen wären.

Ich nehme allerdings an, dass das im Falle einer Prüfung recht unerheblich ist, da meine Anlage von der Anzahl der Paneele her mehr Watt “könnte”. Könnte deswegen, weil ich ja nie alle Paneele gleichzeitig in der Sonne habe. Aber auch dann sind es 3 pro Seite und wenn die Variante mit dem WR nicht zählt, bewege ich mich so oder so im mindestens Grau, eher Schwarzbereich.

Vielleicht weiß einer von euch noch etwas mehr dazu?

Zumindest muss ich den Energieversorger/Netzstellenberteiber nicht spontan bei mir ins Haus lassen, aber die Paneele sind ja nun mal gut sichtbar. Im Falle eines “netten Nachbarn” hat man dann den Zonk.

Gruß und maximalen Ertrag euch,
Ralf

Bei der 600W Grenze bei Balkonsolar ist die PV-Leistung in der Regel nicht ausschlaggebend, sondern die Leistung des Wechselrichters.
Wenn Du aber den WR selbstständig limitieren kannst wird das nicht rechtens sein, der muss vom Hersteller aus oder von einem Elektriker fix auf 600W max eingestellt werden.

Bei der Anmeldung der Anlage wird der einstellbare WR dann auch nicht genehmigt werden.

Danke dir für deine Antwort.

Hatte es mir bereits gedacht bzw es befürchtet.

Gruß,
Ralf