Batteriespeicher und §14a EnWG, Petition

Hallo alle,

seit einiger Zeit (genauer 01.01.2024) erlebe ich, dass immer mehr Teilgeräte einer PV-Anlage als "steuerbare Verbrauchseinrichtungen" angesehen werden und so vom Solarinstallateur verlangt wird, dass er "Steuerkabel" bereit stellt, mit denen im Falle eines Einbaus eines Rundsteuergeräts oder eines Smart-Meter-Gateways beim Zählerkasten diese Teilgeräte heruntergeregelt werden können. Abregeln oder Herunterregeln ist meiner Meinung nach immer die letzte, schlechteste Möglichkeit und sollte nur dann verwendet werden, wenn das Funktionieren des Stromnetzes in Gefahr ist.
Bei manchen Verbrauchern, z.B. Wallboxen kann ich noch nachvollziehen, dass diese nach §14a EnWG als steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Notfall heruntergeregelt werden können sollen, nicht aber bei Batteriespeichern.
Ich habe einen Text "heruntergeschrieben" mit meiner Meinung und Argumentation dazu. Er ist nicht sprachlich optimiert, ein Entwurf. Mann könnte eine Petition dazu starten, Batteriespeicher aus dem Absatz 3 des §14a herauszunehmen (besonders die an Hybridwechselrichtern hängenden, DC-gekoppelten Speicher). Zunächst will ich Meinungen von anderen dazu hören - von euch. Ich hoffe es ist ok für einen Start, hier zu posten - ich habe gelesen politische Diskussionen sind nicht so erwünscht. Für einen Start ist hier meiner Meinung nach aber ein guter Ort.

Was meint Ihr dazu, seid Ihr ähnlicher Meinung, stimmen die Argumente?
Hier kommt der Text (er müsste noch von der Ich-Form in die Wir-Form verwandelt werden ...), wie gesagt ein erster Entwurf:

BATTERIE-SPEICHER IN HÄUSERN UND PAR. 14a EnWG

Nach &14a EnWG werden Stromspeicher mit einer Leistung > 4,2kW als Verbraucher aufgefasst, die seit 01.01.2024 gesteuert werden können müssen. "(3) Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen [...] gelten insbesondere [...] Anlagen [...] zur Speicherung elektrischer Energie [...], solange und soweit die Bundesnetzagentur in einer Festlegung nach Absatz 1 oder 2 nichts anderes vorsieht." (§ 14a EnWG - Einzelnorm) Das heißt, dass im Fall einer Überlastung des Stromnetzes Speicher, die gerade Energie aus dem Netz beziehen - also geladen werden - abgeregelt werden können müssen.
Diese gesetzliche Regelung erscheint mir überflüssig und unsinnig.

Batterie-Speicher, die sich in Häusern mit einer Fotovoltaik-Anlage zum Eigenverbrauch und zur Überschusseinspeisung befinden, werden so eingestellt, dass der Energiefluss am Übergabepunkt Haus<->Stromnetz-des-Netzbetreibers möglichst auf Null geregelt wird. Falls also die Produktion der Fotovoltaik-Anlage den Hausverbrauch übersteigt, wird die Batterie genau mit dieser überschüssigen Leistung gespeist - falls sie die Batterie noch nicht "voll" ist. Falls die Produktion der Fotovoltaik-Anlage nicht für den Hausverbrauch ausreicht, speist die Batterie genau die fehlende Leistung in das Hausnetz ein - falls die Batterie noch nicht "leer" ist. Im Normalfall speist die Batterie also weder ins Stromnetz ein noch wird sie aus dem Stromnetz geladen.
Nur in Ausnahmefällen - Notfällen - kann es vorkommen, dass der Batteriespeicher aus dem Stromnetz geladen werden muss. Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn ihr State of Charge (SOC) unter einen kritischen Wert fällt und ansonsten die Batterie Schaden nehmen könnte. Dies sind absolute Ausnahmefälle, die sehr sehr selten vorkommen, geschätzt ca. 1x pro Jahr.
Batterie-Speicher, die im Zusammspiel mit einer Fotovoltaik-Anlage arbeiten, sind also normalerweise keine "Verbrauchseinrichtungen". Es wäre höchst unwirtschaftlich, den Speicher aus dem Netz zu laden, an Stelle ihn von der Fotovoltaik-Anlage laden zu lassen. Der Speicher ist ja gerade dazu da, den günstigen Solarenergie zu speichern und sie dann im Haus zu verbrauchen. Er ist also weder dazu gedacht, Energie ins Stromnetz einzuspeisen, noch Energie aus dem Stromnetz zu beziehen.

Wie sieht es aus, wenn der Anlagenbetreiber einen dynamischen Stromtarif nutzt, und durch Energiebezug und Energieeinspeisung zu für ihn günstigen Zeiten Profit machen will? Er wird das Anlagensystem dann Energie ins Netz einspeisen lassen, wenn er besonders viel Geld pro kWh bekommt und evtl. dann Strom aus dem Netz beziehen, wenn der Preis pro kWh besonders niedrig ist. Dies trägt zur Stabilisierung des Stromnetzes bei. Denn wenn der Einspeisepreis pro kWh hoch ist, herrscht Energiemangel im Stromnetz (und der Anlagenbetreiber speist ein). Wenn der Bezugspreis pro kWh niedrig ist, herrscht Energieüberfluss im Stromnetz (und der Anlagenbetreiber bezieht Energie aus dem Netz). Das einzige, worüber man sich Sorgen machen müsste, wäre dass das Regelungssystem über den Strompreis nicht optimal funktioniert und regelungstechnische Phänomene wie "Überschwinger" entstehen, wenn gleichzeitig viele dezentrale Anlageneinheiten auf Preisschwankungen reagieren.

Weiterhin kommt hinzu, dass meines Wissens eine Energie-Einspeisung aus dem Batteriespeicher eines Hausbesitzers in das lokale Stromnetz bislang verboten ist. Die Profitmache des Anlagenbetreibers über eine zusätzliche Steuerung seines Batteriespeichers darf also zur Zeit nur über eine Regelung eines Energiebezugs des Batteriespeichers aus dem Stromnetz erfolgen.

Zusammengefasst: Die meisten Batteriespeicher von Hausbesitzern speisen weder ins Stromnetz ein, noch beziehen sie Energie aus dem Stromnetz - sie regeln den Energiefluss am Netzeinspeisepunkt auf Null. Anlagenbetreiber, die bei Nutzung von dynamischen Stromtarifen durch Einspeisung und Bezug zu günstigen Zeiten Profit machen, wirken voraussichtlich stabilisierend auf das Stromnetz. (Wobei eine Einspeisung direkt aus dem Batteriespeicher in das Stromnetz bisher nicht erlaubt ist.)

In diesem Zusammenhang sehe ich keinen Sinn darin, Batterie-Speicher in Häusern als steuerbare Verbrauchseinheiten aufzufassen, die abgeregelt werden können müssen. Der §14a EnWG erschafft in diesem Zusammenhang viel unnötigen Arbeitsaufwand und Verwaltungsaufwand. Ich plädiere dafür, "Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie" aus dem Absatz 3 des Paragraphen 14a EnWG zu streichen.

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In den meisten Fällen spart man sich maximal die Steuerbox. Smartmeter kommen so oder so. Die Anmeldung nach 14A kann nicht der Aufwand sein, dass sind zwei Kreuzchen und eine Unterschrift (bei meinem VNB).

Steuerkabel braucht man eigentlich nicht wenn man alles auf ein EMS legt. Dann braucht es EIN Ethernetkabel. Da überhaupt nicht klar ist wie die Steuerung später mal funktionieren soll liegt das Kabel da und macht die nächsten Jahre vermutlich mal genau nix.
Von daher stimme ich schon zu unsinnig was man da heute treibt. Mein VNB wird vermutlich auch erstmal keine Steuerboxen verbauen. Laut Ihm haben Sie keinen Steuerungsbedarf, da genügend ausgebaut. Oder sie wissens es noch nicht bis es "knallt".

Wichtiger fände ich aber, dass Kleinstspeicher mit Stecker von der Anmeldung mit Genehmigung beim VNB ausgenommen werden (anderer Thread).

Wenn alle Speicher im Netzsegment zur selben Zeit (die Stunde mit dem günstigsten Strom) mit maximaler Leistung laden kann es schon zu Engpässen führen.
Um zu verhindern unter den § 14a zu fallen reicht es die Ladeleistung des Speichers dauerhaft auf 4,2 kW zu begrenzen. Wie du selbst schreibst ist eine hohe Ladeleistung ja nicht nötig.

Grüße Martin

Auch USV-Anlagen sind speicher. Der Netzbetreiber muss insbesondere bei großen USV (paar 100 kVA) deren Leistungsaufnahme im Ausnahmefall steuern können. Soweit ich weiß, hat ein Industriebetrieb in Tirol 1,6MWh Batterie stehn

Moin, deswegen flexible Strompreise... Der wird seine 1.6MWh nicht zum Höchstpreis, wenn Energie knapp ist, aufladen. Eine USV läd ja nur das kontinuierlich auf, was verbraucht wird. Sonderfall, es war gerade Stromausfall, das die USV puffern musste und leer ist.
Gruß Dino

Als ich weder bald in §14a Modul 3 gehen , in Verbindung mit einem Strom Tarif der mir von 0:00 bis 5:00 Uhr 0,22€ je kwh und in der restlichen Zeit (wäre bei anderen Stromanbietern ähnlich ) 0,32€ je kwh . Dazu noch die Variablen Netzentgelte sind in der Nacht -0,10 € je kwh ,denn komme ich im Winter JEDE Nacht auf ca. 0,12€ Strom Einkaufspreis. Daher werde ich jede Nacht meinen Hausakku 14,4kwh laden (Wenn notig). Ich habe persönlich noch nicht die Ladeleistung kommt aber noch! ich denke das sollte man schon Dimmen können ! (oder halt Netz ausbauen! :wink: )

Danke für eure Einschätzungen. Mittlerweile bin ich etwas anderer Meinung. Ich habe mit einem Mitarbeiter der TraveNetz gesprochen. Er sagte, wenn 10 Haushalte in einer Straße einen Speicher betreiben, der mit je 10kW geladen werden kann und alle bei günstigem Stromtarif gleichzeitig laden würden, wären das ja 100kW und das lokale Netz wäre dann überlastet. (Kann sein, dass so eine Situation entsteht, wenn alle 10 Haushalte dynamische Stromtarife gewählt haben.)

Einen Spezialfall, auf den §14a Absatz 3 EnWG auch zutrifft, finde ich nach wie vor sehr unsinnig. Und zwar, wenn es sich um einen wechselstromseitig einphasig angeschlossenen Speicher handelt. Dieser darf maximal bis zur Schieflastgrenze von 4,6kW sowohl geladen werden als auch einspeisen. Damit fällt er unter den oben gennanten Paragraphen und soll eine "steuerbare Verbrauchseinrichtung" sein. Wenn das Netzt jetzt durch Laden von vielen Akkus überlastet ist, soll diese steuerbare Verbrauchseinrichtung gedimmt werden können. Und zwar von 4,6kW auf 4,2kW. Damit ist ein Unterschied von nur 400W erreicht! Das lohnt meiner Meinung nach den ganzen Aufwand der Steuerung Anlagen-seitig und Netzbetreiber-seitig nicht. Ich finde, diese einphasig AC-seitig betriebenen Akkus (einzeln in einem Haus betrieben) sollten von dem Paragraphen 14a EnWG ausgenommen werden.

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Wenn ich dafür die Vorteile von 14a bekommen kann, dimme ich meinen Multiplus gerne einfach dauerhaft auf max 4.2 kW Bezug …

Vermutlich darf ein Speicher welcher in Verbindung mit einer EEG Vergütung aus solarer Erzeugung steht überhaupt keine Netzbezug haben. Auch keine 4,2kW. In diesem Fall könnte man nämlich nicht mehr unterscheiden, ob der eingespeiste Strom grün oder grau ist. Jedenfalls wird nur grüner PV Strom aus dem sowieso viel zu klammen EEG Konto vergütet.

Eine Überschusseinspeisung nach EEG dürfte zumindest auch bei den vielen Hybrid-WR wie Fronius Gen-24, Multiplus & Co die Regel sein. Würden diese als Verbraucher unter §14a fallen, wäre für solche Anlagen überhaupt keine EEG Vergütung mehr möglich. Das gilt auch für Anlagen über 100kWp weil diese ja dann kein Zertifikat zur Direktvermarktung mehr erhalten könnten.

Wer ist den so blöd, den mit Netzentgeld etc teuer eingekauften Strom wieder zu verkaufen, wenn die Anlage nicht 15 Jahre alt ist, mit entsprechender Vergütung? Für mich mit 8.11 ct/kWh völlig krank. Man könnte entsprechenden bürokratischen Müll einfach entfernen und es auf Anlagen beschränken, die mehr als xy cent/kWh vergütet bekommen.

Seit dem Solarspitzengesetz ist das Laden mit Graustrom und der spätere Verkauf erlaubt. Es gibt da eine schwere verständliche Pauschalberechnung für die Anteile.

Die Pauschalierung nach §19 EEG2023 ist nicht schwer verständlich sondern beweist, daß der Gesetzgeber verstanden hat, daß man die "Grauheit" der Batteriefüllung kaum vernünftig messen kann, weil es beim Strom eben gar keine Farben gibt.

Deshalb wurde mit §19 im Feb 25 die großzügige Regelung eingeführt, bis zu 500kWh pro installiertem PV Kilowatt Peak nach EEG so zu vergüten als ob sie grüner Strom wäre welcher von der PV kommt. Alternativ gibt es wohl auch die Möglichkeit das mit unterschiedlich abenteuerlichen Kaskadenzählungen nachzumessen wobei ich da den §19 auch nicht wirklich verstehe bzw. die Kaskadenkonstruktion von verschiedenen anderen Eigenschaften des Speichers/Hybrid WR abhängig wäre.

Für Betreiber mit schmalen Modulen macht das durchaus Sinn, zu günstigen Nachtzeiten Strom einzukaufen. Dies geschieht in der Regel mit der Absicht diesen selbst zu verbrauchen, bzw. zu passender Zeit ins BEV umzuladen wenn der Strom aus dem Netz teuer wäre.

Nun kann es aber zum Beispiel wegen falscher Wetterprognose sein, daß der gespeicherte Strom gar nicht verbraucht wird. In diesem Fall kann er dann auch ins Netz zurückgespeist werden was bislang Subventionsbetrug gewesen wäre. Der finanzielle Verlust wird mit der EEG Vergütung dabei zumindest etwas vermindert, wenngleich in der Regel auch nicht in einen Gewinn umgewandelt.

Was mich am §14a stört, ist daß mir bislang niemand vorrechnen konnte wieviel Netzgebühren ich durch Teilnahme sparen kann bzw. wie diese berechnet werden. Was man auch hört, ist daß diese Einsparungen vom Stromhändler zwar ausgewiesen, aber einbehalten anstelle ausbezahlt werden weil sich dieser auf einen bestehenden Vertrag zu festen kWh Preisen beruft.

Genau das ist mein Problem - ich würde meine derzeit ohne Netz laufende Ersatzversorgung gerne mit noch zu bauender WP und WB anmelden - nur brauche ich für die Kalkulation schon zahlen, weil bei WP werde ich bei 10mwh brauchen im Jahr und da sind 10 Cent 1000 Euro die mir fehlen würden - wenn das wer anders einsackt.

Du meinst du hast eine Inselanlage ohne Netzanschluss und der vorhandene Zähler dümpelt ungenutzt in der Ersatzversorgung rum?

Die Netzkosten sind ja eine ziemlich undurchsichtige Sache welche auf der Stromrechnung noch nicht mal ausgewiesen werden müssen. Sie bestehen aus mehreren von der BNA genehmigten Komponenten und sind bei jedem Netzbetreiber entsprechend der genutzten Netze unterschiedlich. Vermutlich wird deshalb nur der VNB sagen können wie das zu berechnen ist.

Richtig - im sonnigen Halbjahr hängt das Haus derzeit nur am Wechselrichterausgang - die "Insel" hat derzeit keine Verbindung zum Netz - nur soll noch eine WP und WB dazukommen, dann würde ich in dem Zuge auch die "Insel" anmelden - nur wegen der Kalkulation WP braucht man ja dann auch nen Stromanbieter der die reduzierten Netzentgelte weitergibt, sonst macht das ja keinen Sinn - Plan war die WP am Netz zu betreiben und den Akku zusätzlich zu laden, wenn die Netzentgelte nach Modul3 reduziert sind - die Akkuladung und die PV dann für den Normalen und WP-Strom zu nicht reduzierten Zeiten zu nutzen.

Ich brauche aber auch ca. 30-40kwh Strom zzgl. WP/WB am Tag - da kalkuliert man besser mal vorher.

Die Preise für die verschiedenen Netzentgelte finde ich hier beim VNB auf der Seite - nur habe ich auch schonmal nach günstigen Stromanbietern geguckt, die weitergabe der reduzierungen ist teilweise in den AGB nicht erwähnt.

Wir sind uns einig :slight_smile:

Das kann dir tatsächlich niemand sagen, da das jeder Netzbetreiber selbst festlegt.

Aber den Netzbetreiber treffen diverse Veröffentlichungspflichten auch für sein Preisblatt für die Netznutzung. Mit ein wenig Recherche wirst du auf der Homepage Deines örtlichen Netzbetreibers fündig werden. Nicht jedoch bei Deinem Stromversorger oder dem Grundversorger.

Es wäre von Stromanbietern natürlich dreist, sich hinter einem Fixpreis zu verstecken. Da ist dann die Frage was im Preis alles fix vereinbart ist.
Aber jeder Vertrag endet irgendwann, spätestens dann wird sich einer von beiden bewegen.

Hier habe ich einen Online Rechner gefunden. Akkus sind da nicht dabei, nur Wallboxen und Klimaanlagen. Außer den 155 Euro Pauschale ist nichts nachvollziehbar, diese eigentlich auch nicht. Die Seite ist auch nicht von meinem Netzbetreiber.

Es sieht aus, als ob das Alles von irgendwelchen Luftgebühren für ImSys aufgefressen wird. Wenn man es sowieso nicht ausbezahlt bekommt, ist man durch einen Akku auf jeden Fall teurer weil man für einen theoretisch nach einem Typenschild möglichen Verbrauch irgendwelche Abregelungsmaßnahmen zahlen muß welche gar nichts abregeln weil es den Verbrauch gar nicht gibt.

In diesem Fall könntest du für die dunklen Monate auch über ein Blockheizkraftwerk mit relativ wenig fossilem Einsatz zur Ergänzung deiner PV nachdenken. Akku hast du ja sowieso schon und wenn vom Dach nichts kommt eben vom BHKW dessen Wärme in dieser Zeit ja auch direkt verwendet werden kann und die WP entlastet.

Na dann schau doch zuerst bei deinem Netzbetreiber.

Modul 1 ist ja eindeutig.

Modul 2 benötigt einen extra Zähler, lohnt wirklich selten.

Modul 3 ist neu und in dem Rechner nicht enthalten. Das gibt es nur in Kombination mit Modul 1.

Da gibt es zu den normalen Netzentgelten noch Zeiten mit deutlich höheren sowie deutlich niedrigeren Gebühren.

Das findest du wie gesagt nur beim Netzbetreiber.