Batterie-Großspeicher: Wie läuft das konkret kommunal ab?

Ich bin Stadtrat in einer Stadt mit knapp 14k Einwohnern in Niederbayern.

In diesem Kontext wurde ich von einem Nachbarn angesprochen, der ein Grundstück nahe eines Netzanschlusspunktes besitzt. Für dieses wurde er wohl schon von einigen Firmen angeschrieben, die dort einen Batterie-Großspeicher mit 50 MW machen wollen. Der Anschlusspunkt hat wohl nur eine Anschlusskapazität von 18 MW.

Zu mir

Als neuer Stadtrat versuche ich die Entscheidungen des vergangenen Stadtrats unseren Bürgern verständlich zu machen und natürlich Entscheidungen zu treffen, von denen wir alle und insbesondere die Einwohner meiner Stadt profitieren. Dafür muss ich aber das Thema erst mal selbst gut verstehen.

Ich bin Software-Entwickler - also was Stromnetze angeht bin ich Laie. Bitte berücksichtigt das, wenn ich naive Fragen stelle :slight_smile:

Schickt mir gerne alles mögliche an Lektüre / Videos, was mir hilft den Themenkomplex besser zu verstehen.

Wie läuft der Anschluss eines Batterie-Großspeichers ab?

Ich vermute, dass das Problem der ungenügenen Anschlusskapazität des Netzanschlusspunktes so gut wie überall der Fall ist, oder? Wie läuft das normalerweise ab, wenn ein 50MW Speicher gebaut werden soll? Wer muss für die Kosten eines solchen Anschlusses aufkommen?

Ich habe 400 MW in Grundremmingen gesehen, aber da war ja auch das Atomkraftwerk.

Dann gibt es wohl Speicher die hauptsächlich für die Netzstabilität gebaut werden und Speicher, die direkt bei PV-Anlagen/Windkraft sind um zu verhindern, dass man abschlaten muss.

Ich weiß nicht genau ob 100 MW in Arzberg (Wunsidel / Fichtelgebirge) in eine der Kategorien fällt.

Also konkret würde ich gerne wissen wer wann was machen muss, z.B.

  • Stadt: Städtebauliche Vorgaben / Flächennutzungsplan / Bebauungsplan oder ähnliches. Also für konkrete Flächen kann die Stadt das ganz direkt verhindern.
  • Bayernwerke: Netzanschluss - können die das einfach verweigern? Welche sinnvollen Gründe gibt es das zu verweigern?
  • Sobald die Genehmigungen drin sind müsste ein Umspannwerk erweitert oder neu gebaut werden. Das wären "einige" Millionen EUR an kosten (laut ChatGPT - hört sich das richtig an?)

Technische Anforderungen an den Netzanschluss eines Großspeichers

Wenn ein Großspeicher eh immer an das Hochspannungsnetz muss und vermutlich so gut wie immer nicht genug anschlusskapazität an existierenden Anschlusspunkten vorhanden ist: Kann man das überall mit den gleichen Kosten "anhängen"? Oder ist es auch dann bei einem existierendem Umspannwerk günstiger als ein komplett neues aufzubauen?

Wer profitiert davon?

Klar, wir als Gesellschaft brauchen insgesamt Batteriespeicher. Aber wo fallen die Gewinne an und insbesondere wo fallen die Gewerbegebühren an? Kann man da ggf. auch ganz direkte Vorgaben machen?

Wenn die Stadt davon profitieren kann ist es sicherlich leichter Menschen davon zu überzeugen.

Wer zahlt den Netzausbau / Anschluss?

Vermutlich muss nicht nur der Anschlusspunkt erweitert / ein neuer gebaut werden, sondern das Netz muss auch ausgebaut werden, oder?

Bei 50MW wären wir ja im Hochspannungsnetz (110kV), oder? Also müsste vermutlich bei uns der Hochspannungsnetzbetreiber (Bayernwerke) das Netz dafür ausbauen. Wie wird das finanziert?

Bundespolitik: Netzdienlichkeit vs Wirtschaftlichkeit?

Gibt es einen Widerspruch zwischen Netzdienlichen und Wirtschaftlichen Speichern?

Falls ja, müsste man etwas auf Bundespolitischer Ebene ändern (z.B. lokale/dynamische Netzentgelte, regionale Strompreiszonen, abschaltung/drosselung von Großspeichern durch den Netzbetreiber)? Gibt es so etwas ggf. bereits oder ist so etwas schon in Planung?

Ich verstehe nicht wie ich in der Kategorie "Neufassung Netzentgelte" gelandet bin ... das ist vermutlich nicht sinnvoll, aber ich sehe nicht wo ich das ändern kann und was ich da sinnvollerweise setzen kann.

Wenn das Thema hier im Forum insgesamt falsch ist tut es mir Leid. Ich hoffe aber, dass hier auch ein paar Experten unterweg sind, die mir zumindest ein paar Fragen beantworten können :slight_smile:

Mit dem Netz muss sich der Antragsteller bzw Betreiber rumschlagen. Was Gewerbesteuern usw angeht, gibt es die Vorgabe “nur lokaler Betreiber” bzw ist das rechtlich reindrückbar? Hat dein Ort eine Energiegemeinschaft, lokales Netz, Stadtwerke? Ist Beteiligung geplant, zur Finanzierung der Gemeinde?

“Anschluss hat nur 18MW” heißt was? Rein, raus, oder incl Versorgung der Gemeinde (das wär schon mal ca 25MW)? Wie viel MWh sollen gebaut werden? Kann das System die Gemeinde als “Insel” betreiben, ist genug Erzeugung da?

Wir haben Stadtwerke.

Ob wir ein lokales Netz haben weiß ich nicht.

Eine Energiegemeinschaft vermutlich nicht.

Ist Beteiligung geplant, zur Finanzierung der Gemeinde?

Nein.

“Anschluss hat nur 18MW” heißt was? Rein, raus, oder incl Versorgung der Gemeinde (das wär schon mal ca 25MW)?

Weiß ich nicht, kann ich aber nachfragen. Wie wären da die Fachbegriffe?
Woher kommen die 25 MW?

Wie viel MWh sollen gebaut werden?

Da noch nichts beantragt wurde ist das nicht klar. Es ging um eine informelle Vorab-Anfrage.

Kann das System die Gemeinde als “Insel” betreiben, ist genug Erzeugung da?

Keine Ahnung, würde mich aber wundern. Ist das üblich? Ist das für 14k Einwohner + Industrie überhaupt so möglich? Oder wird Industrie typischerweise extra angeschlossen?

Informier dich zuerst mal bei deinen Stadtwerken, ob das Netz gemeindeeigen ist und wo die Netzgrenze liegt.

Wenn die Zuleitung vom andern Netzbetreiber deine 18MW-Grenze ist, kann die Batterie swohl in das Netz als auch in die Gemeinde einspeisen bzw Energie von Anlagen in der Gemeinde speichern. Das erhöht die Anschussleistung wenigstens rechnerisch um 30-50%. Wie viel genau sagt dir der Verteilnetzbetreiber, Stadtwerke oder wer auch immer.

Warum ist der Standot in deiner Gemeinde so nachgefragt?