Ist das rechtlich haltbar? es gibt ja Gesetze das man es nichtmehr verbieten darf und nun frag ich für einen Freund:
was ist nun sache?
Ist das rechtlich haltbar? es gibt ja Gesetze das man es nichtmehr verbieten darf und nun frag ich für einen Freund:
was ist nun sache?
Je nun. Einen gesetzlichen Anspruch kann man natürlich nicht mit einem einfachem Satz im Mietvertrag aushebeln.
Der Rest fällt unter „Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge“.
Ohne Ärger mit dem Vermieter und allen denkbaren Steinen im Weg wirds nicht gehen.
Oliver
Mit Individualvereinbarungen kann man schon einiges machen, auch entgegen von z.B. dem Mietrecht.
Nur sind die Anforderungen an diese IndV. zu beachten.
und was wenn man zb die panele auf den boden auslegt, das kann man doch nicht verbieten, wäre ja mit einem tisch oder ähnliches gleichzustellen.
Vertragsfreiheit. Muß man ja nicht unterschreiben.
Bestünde schon ein Mietverhältnis und gäbe es keine Regelung bezüglich BKW, so gilt die gesetzliche Regelung.
gut zu wissen....
Haustiere ist ja so ähnlich. Wenn ein generelles Verbot für Haustiere im Mietvertrag steht, ist das unwirksam. Könnte in diesem Fall ähnlich sein.
Davon ab ist natürilch klar, dass der Vermieter es nicht will und man mit ihm dann einen Rechtsstreit hat. Muss man überlegen, ob es einem das Wert ist und welche Konsequenzen das für einen hat.
Kann man ruhig unterschreiben. Der Gesetzgeber hat vorgesorgt.
§554 BGB
2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Oliver
Vor allem wenn man zum Zeitpunkt der Mietvertragserrichtung ja überhaupt noch nicht daran gedacht hat ein Balkonkraftwerk zu errichten oder sich ein Haustier anzuschaffen.
Sehe das so wie du aber stelle mir die Frage, warum der Vermieter darauf bestehen möchte ?
Ich würde mir halt als Eigentümer 10x überlegen ob ich überhaupt vermieten will. Man sitzt doch wohl immer auf der rechtlich kürzeren Seite. Dem Geld kann man gelegentlich auch hoffnungslos nachlaufen.
deswegen verkaufe ich auch meine wohnung, und will aufkeinenfall vermieten.
Für den EFH-Besitzer mit Einliegerwohnung mag das sein, bei Mehrfamilienhäusern stellt sich diese Frage überhaupt nicht.
Oliver