in einem anderen Thread habe ich ja bereits die Zusammenstellung der Anlage besprochen.
Nun bin ich noch etwas verwirrt ob der Forderungen des Netzbetreibers und was davon ich ernst nehmen muss und was nicht.
Kurze Zusammenfassung der Umstände:
Netzbetreiber sind die Stadtwerke Bochum
Es wird ein APsystems EZ1 angeschlossen
Dieser hängt fast alleine (bis auf ein elektrisches Rollo) an einem 16A LSS
Forderungen des Netzbetreibers:
"sollen" "können" beim Betreiber angemeldet werden (ist ja mittlerweile Wunschdenken, der NB hat da so ein tolles Formular wo ein Elektriker seinen Stempel drunter machen soll)
Meldepflicht MStR (ja, gehe ich mit)
LSS mit reduzierter Belastbarkeit (muss das da wirklich in dem Fall?)
"spezielle Energiesteckdose (z.B. nach DIN VDE V 0628-1)" ...
"Ein Anschluss an eine gewöhnliche Schuko-Steckdose ist nicht zulässig!"
Darf der Betreiber das wirklich fordern? Internetrecherche ergab z.B. bei Priwatt einen Bericht, dass der Netzbetreiber das nicht zwingend fordern kann und Schuko zulässig ist.
Was ist hier korrekt?
Ein Balkonkraftwerk mit 800W Wechselrichter und Schukostecker ist eigentlich akzeptierter Standard. Einen Elektriker brauchts nicht. Einen Austausch des LS brauchts in den meisten Fällen nicht, wenn die Elektrik nicht uralt und fehleranfällig ist. Wenn du dann an dem Stromkreis auch nicht mittags noch einen 3000W Heizlüfter anschließt, sondern z.B. nur bis 2000W Belastung bleibst, sehe ich keine Probleme bei typischer 16A Absicherung. Nebenher: Eine Elektrik, die wegen 800W mehr Probleme macht, ist eh nicht in Ordnung.
Anmeldung dann über MstR, mehr ist nicht nötig.
Dein Netzbetreiber wird übers MstR informiert, weitere Infos fragt der in aller Regel aber nicht ab. Und ob man das beantworten müsste, ist auch etwas unklar.
Ich habe auch nicht vor da vorauseilend aktiv zu werden.
Die Unterverteilungen und der Zählerschrank wurden vor zwei Jahren neu gemacht, alles mit FI. Ich würde mal sagen da ist alles in Ordnung.
Mich kotzt nur mal wieder an, dass der Netzbetreiber trotz der neuen Regelungen noch mit seinem alten Formular wedelt und so wahrscheinlich etliche Leute unnötig abschreckt. Gibt wahrscheinlich genug die aufgeben, wenn die Stadtwerke schreiben, dass sie am liebsten alles vom Elektriker höchstpersönlich mit Brief und Siegel abgenommen haben wollen.
Aber was will man erwarten, wenn der örtliche Stromversorger an der gleichen Adresse firmiert wie der Netzbetreiber....
Mal ne ganz blöde Frage: woher wissen die Stadtwerke Bochum überhaupt, daß du ein BKW bauen möchtest?
Du baust das auf, ohne irgend jemandem davon erzählen zu müssen, steckst den Stecker in die Steckdose, und meldest das dann im Marktstammdatenregister an. Fertig.
Solltest du eine Zähler ohne Rücklaufsperre haben, wird sich dann der Netzbetreiber zwecks Termin für den Einbau eines neuen Zählers melden. Das ist dann auch das einzige, was du mit dem zu tun hast. Alles andere (wie Farbe und Form der Steckdose, oder welche Sicherungen wo verbaut sind), hat den nicht zu interessieren.
Du baust das auf, ohne irgend jemandem davon erzählen zu müssen, steckst den Stecker in die Steckdose, und meldest das dann im Marktstammdatenregister an. Fertig.
Genau das ist mein Plan. Der Zähler wird nicht getauscht, der ist schon digital und gibt seine Daten brav über einen IOmeter weiter.
Ich bin nur verwundert über die Forderungen des Netzbetreibers, die auf dessen Webseite selbstbewusst vorgetragen werden. Wenn man das mal durchdenkt werden da Scheinriesen aufgebaut, die bloß möglichst viele Leute abschrecken sollen und bei Lichte betrachtet nur durchsetzbar sind, wenn man bei jedem Balkonkraftwerk zusätzlich ne Inspektion vor Ort durchführt.
Ich sag da mal, die Regelung, daß so ein BKW nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden muß, gilt ja erst seit einem Jahr. In so kurzer Zeit haben die es einfach noch nicht geschafft, ihre Hompage zu aktualisieren
Soll nicht dein Problem sein, wenn du nach den Vorschriften handelst. Oder willst du das für alle anderen durchsetzen? Wer sich nicht tagesaktuell informiert, ist oft benachteiligt.
Du kannst ja deinen Netzbetreiber höflichst mit Verweis auf die geänderten Vorschriften dankend ablehnen und dann sehen, ob und was sich auf deren Webseite ändert. Im Übrigen steht es dir frei, weitergehende Forderungen deines Netzbetreibers zu erfüllen, muss du aber nicht.