Ist es richtig, dass laut Gesetz, jeder das Recht hat ein Balkonsolar (600 Watt) auf seinem Balkon installieren und nutzen darf.
Weder der Vermieter noch andere Miteigentümer in einer Eigentümergemeinschaft (Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen) können / dürfen einem ein Balkonsolar auf dem Balkon verhindern bzw. verbieten?
Wie sieht es auf einem Flachdach aus?
Darf ein Mieter oder ein Eigentümer auf einem ungenutzten Flachdach ein Balkonsolar (600 Watt) installieren und nutzen?
Oder darf das der Vermieter oder andere Miteigentümer des Hauses verhindern bzw. verbieten?
Davon abgesehen: was trägt denn das Flachdach an zusätzliche Last? Gibt es da ein Gutachten? Das Zeug wiegt ja schließlich was. Was sagt denn der Besitzer/Eigentümer dazu?
Zunächst forder ich mal Belege für solche Äußerungen ein. Belege sind für mich Gesetze, Verordnungen, Gerichtsentscheidungen. Das Ganze ist komplex und wurde hier schon intensiv diskutiert.