Balkonsolar auf Flachdach

Hallo

Ich habe zwei Fragen:

Ist es richtig, dass laut Gesetz, jeder das Recht hat ein Balkonsolar (600 Watt) auf seinem Balkon installieren und nutzen darf.

Weder der Vermieter noch andere Miteigentümer in einer Eigentümergemeinschaft (Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen) können / dürfen einem ein Balkonsolar auf dem Balkon verhindern bzw. verbieten?

Wie sieht es auf einem Flachdach aus?

Darf ein Mieter oder ein Eigentümer auf einem ungenutzten Flachdach ein Balkonsolar (600 Watt) installieren und nutzen?

Oder darf das der Vermieter oder andere Miteigentümer des Hauses verhindern bzw. verbieten?

Danke

Jein

Falsch

Wenn es nicht dein Dach ist, darfst du da garnichts. Nichtmal raufsteigen...

Ein Eigentümer schon. Ein Mieter nicht.

Ja. Beide.

Was sind das denn für anarchistische Vorstellungen?

Wie kommst du denn auf die seltsame Idee, dass du einfach fremdes Eigentum benutzen darfst, ohne den Eigentümer zu fragen, bzw seine Erlaubnis?

Bei vielen Eigentümergemeinschaften ist sogar die Farbe vom Sichtschutz des Balkons vorgeschrieben. In erster Linie hat der Eigentümer das Sagen.

Danke für eure schnelle Reaktionen.

Also …

Eine Mini PV Anlage auf dem Balkon darf keiner verbieten.

Wenn man Mieter ist, darf der Vermieter es nicht verbieten. Und wenn man Eigentümer ist, dann darf es auch kein anderer Miteigentümer verbieten.

Bei einem Flachdach braucht der Mieter die Erlaubnis des Vermieters bzw. des Eigentümers.

Aber wie ist es bei einer Eigentümergemeinschaften bei einem Flachdach.

Darf ein Miteigentümer einem anderen Miteigentümer verbieten eine Mini PV Anlage auf dem ungenutzten Flachdach zu nutzen?

Man würde die PV Anlage nur sehen, wenn man über dem Gebäude ist (Flugzeug oder Helikopter).

Da liegst du falsch.

Davon abgesehen: was trägt denn das Flachdach an zusätzliche Last? Gibt es da ein Gutachten? Das Zeug wiegt ja schließlich was. Was sagt denn der Besitzer/Eigentümer dazu?

Hallo

Balkonsolar bedeutet auf dem Balkon.

Nicht aussen am Balkon und nicht auf dem Dach, egal welche Dachforform.

Alles was die Fassade "Aussen" und das Dach betrifft, muss bei Eigentümergemeinschaften Einstimmig von allen Eigentümern beschlossen werden.

mit freundlichen Grüssen

Thomas

Zunächst forder ich mal Belege für solche Äußerungen ein. Belege sind für mich Gesetze, Verordnungen, Gerichtsentscheidungen. Das Ganze ist komplex und wurde hier schon intensiv diskutiert.