mir wurden in den letzten Wochen ein paar Fragen in meiner Funktion als Hausverwalter gestellt.
Einen Teil davon konnte ich (dank ein wenig Wissen) selbst beantworten, aber bei einigen Fragen steh ich grad bissl blank da.
Ich fang mal mit Frage 1 an:
Wenn jemand ein Balkonkraftwerk errichten möchte... Ist er dann gezwungen, es räumlich an einem Balkon, auf einer Terasse, an einer Hauswand zu installieren? Oder darf das auch aufs Dach oder auf ein Garagendach oder auch einfach in 10 Meter Entfernung in die Wiese gebaut werden?
Frage 2:
Ein Eigentümer hat am Gebäude 2 Balkone. Ein Balkon mit Süd-Ost Ausrichtung und ein Balkon mit Westausrichtung (ums Eck und ca. 8m Abstand voneinander). Kann er an jedem Balkon ein Balkonkraftwerk aufbaun? (Wenn nötig könnte in dem Fall auch eine andere Phase genutzt werden) Oder ist pro Haushalt auf 1x800Watt beschränkt?
Hab noch weitere Fragen... aber nicht zum Thema Balkonkraftwerke
Hallo Roni, er muss seine Module nicht an einen Blakon anbringen, ich glaube sie heißen ja Steckerfertige klein PV erzeuger oder so. Zu deiner 2. Frage gibts hier wahrscheinlich schon mehrer Antworten aber grundsätlich darfst du nur mit 800W einspeisen
Hallo Roni, Frage 2
Ab dem 16. Mai 2024 sind Balkonkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 2000 Watt (Modulleistung) in Deutschland erlaubt.
ABER
Das ist die installierte PV-Leistung.
Einspeisung pro Zaehler (Haushalt) maximal 800W
Es koennen auch mehrere Balkonkraftwerke pro Zaehler EINS pro Phase angeschlossen werden
JEDOCH die Maximalleistung pro Zaehler von 800W darf nicht ueberschritten werden.
Wenn auf den Steckdosen verschiedene Phasen existieren kann man 2 x 400W anschliessen. JEDOCH Wechselrichter mit 400W sind meist auf eine Modulleistung vo ca 500W begrenzt..
Es gibt zertifizierte Wechselrichter mit einer Modulleistung von 2000W mit 4 Eingaengen begrenzt auf 800W.
JEDOCH muessten zwei Solarleitungen von einem Balkon zum anderen gelegt werden?
Ich hoffe das ist Hilfreich