ich möchte an meinem Balkon ein Balkonkraftwerk installieren und habe meinen Vermieter dafür um Zustimmung gebeten. Mein Balkon hat eine Ausrichtung von etwa 110° und zeigt damit ungefähr nach Osten mit leichter Südausrichtung.
Der Vermieter hat mir eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag vorgelegt. Darin wird ein Balkonkraftwerk bis 800 Watt erlaubt, allerdings ausdrücklich nur widerruflich.
Die Vereinbarung enthält folgende Bedingungen:
Es dürfen ausschließlich schwarze Module angebracht werden.
Ich trage die Kosten und Risiken der Maßnahme selbst. Bei Auszug muss die Anlage rückstandslos zurückgebaut werden.
Die gültigen EU-/VDE-Vorschriften zur Montage müssen eingehalten werden.
Die Arbeiten müssen fachmännisch und sturmsicher ausgeführt werden.
Die Module dürfen ausschließlich innerhalb der Abmessungen der Balkonbrüstung montiert werden, also ohne Überstand nach links, rechts, oben oder unten.
Beschädigungen an Fassade und Gebäude sind zu vermeiden und gegebenenfalls auf eigene Kosten zu reparieren.
Das „Abständern“ des Balkonkraftwerks ist untersagt. Ich verstehe das als Verbot, die Module mit Abstand beziehungsweise in einem Winkel zur Brüstung anzubringen.
Die Montage muss der privaten Haftpflichtversicherung gemeldet und die Risiken müssen in die Police aufgenommen werden.
Alle gesetzlich erforderlichen An- und Abmeldungen muss ich selbst erledigen.
Ich habe bereits gefragt, ob einzelne Punkte der Vereinbarung geändert oder genauer formuliert werden könnten. Die Antwort lautete am Ende sinngemäß nur: „Wenn Sie möchten, machen Sie es. Wenn nicht, dann nicht.“ Auf meine Änderungswünsche wurde also nicht weiter eingegangen.
Mich interessieren insbesondere folgende Fragen:
Darf die Zustimmung pauschal widerruflich erteilt werden, ohne konkrete Gründe oder Voraussetzungen für einen Widerruf zu nennen? Ich möchte vermeiden, Geld in die Anlage zu investieren und sie später ohne nachvollziehbaren Anlass wieder abbauen zu müssen.
Sind die Vorgaben „nur schwarze Module“, „kein Überstand über die Brüstung“ und das vollständige Verbot einer angewinkelten Montage in dieser Form zulässig?
Wie ist die Formulierung zu verstehen, dass ich sämtliche „Kosten und Risiken dieser Maßnahme“ selbst trage? Ist das ausreichend konkret oder zu weit gefasst?
Darf verlangt werden, dass die Risiken ausdrücklich in die Haftpflichtpolice aufgenommen werden, oder wäre auch eine Bestätigung des Versicherers über einen bereits bestehenden Versicherungsschutz ausreichend?
Bedeutet „fachmännisch“ hier zwingend die Montage durch einen Fachbetrieb, oder kann darunter auch eine sachgerechte Eigenmontage nach Herstellervorgaben fallen?
Welche Punkte würdet ihr vor einer Unterschrift unbedingt klären oder ändern lassen?
Mir geht es nicht darum, Sicherheitsvorgaben oder einen späteren Rückbau infrage zu stellen. Ich möchte eine sichere Anlage installieren, aber auch wissen, ob ich mit dieser Vereinbarung unnötig weitreichende Verpflichtungen eingehe.
Die anonymisierte Zusatzvereinbarung habe ich beigefügt. Über Einschätzungen und Erfahrungen mit vergleichbaren Vermietervereinbarungen würde ich mich freuen.
Gesetzlich ist geregelt, dass der Vermieter ein BKW nicht ohne triftigen Grund ablehnen darf. Nicht mehr und nicht weniger. Einfach so die Genehmigung widerrufen kann der Vermieter also nicht.
Gerichtlich gabs dann das ein- oder andere Urteil, dass zum einen unverhältnismäßige Forderungen seitens des Vermieters untersagt, zum anderen aber eine Forderung nach fachgerechter Ausführung ausdrücklich erlaubt.
Bis auf die Forderung nach schwarzen Modulen ist das alles Standard, was da gefordert wird. Ob die begründbar gefordert werden können, ist aus der Ferne schwer zu sagen.
der Widerufsvorbehalt ist m.A. nicht schlimm. Du hast einen Anspruch nach BGB und daher könnte ein Widerruf nie willkürlich erfolgen, denn dann hast du ja wieder einen Anspruch auf Zustimmung.
Schwarze und ohne Überstände sollte unproblematisch sein. Die Module sind ohnehin stets schwarz, es kann also nur um den Rahmen gehen und das macht keinen Aufpreis mehr aus, bzw. einen sehr kleinen. Keine Überstände ist vielleicht mit der "Mietfläche" begründbar. Da wird´s hoffentlich keinen Streit um Milimeter geben.
Was der Vermieter mit "Abständern" meinen könnte, erschließt sich mir nicht. Hab mal eine KI suchen lassen:
" Der Begriff Abständer hat je nach Kontext unterschiedliche Bedeutungen:
Allgemein / Handwerk: Ein Abständer ist ein Stütz- oder Halteelement, das etwas in einer bestimmten Position fixiert oder abstützt, z. B. beim Einbau von Fenstern oder Türen, um das Bauteil während der Montage in der richtigen Ebene zu halten.
Gastronomie / Bar: Eine Flasche wird oft auf einen Abständer gestellt, um sie stabil zu lagern oder ansprechend zu präsentieren.
Kunst / Ausstellung: In Vitrinen oder Regalen dienen Abständer dazu, Objekte zu stabilisieren oder optisch zu präsentieren.
Technik / Maschinenbau: Hier kann ein Abständer ein justierbares Stützelement sein, das Höhenunterschiede ausgleicht oder Teile fixiert.
(Zitat Ende)
Unklare Begriffe gehen stets zum Nachteil des Verwenders aus. Frag mal nach, ob er "Stützen" damit meint. Die willst du ja nicht.
passt schon, wo ist das Problem?
Frag bei deiner Versicherung nach, was sie dir geben, wird dem Vermieter genügen müssen.
Der Begriff Abständer hat je nach Kontext unterschiedliche Bedeutungen:
Allgemein / Handwerk: Ein Abständer ist ein Stütz- oder Halteelement, das etwas in einer bestimmten Position fixiert oder abstützt, z. B. beim Einbau von Fenstern oder Türen, um das Bauteil während der Montage in der richtigen Ebene zu halten.
Gastronomie / Bar: Eine Flasche wird oft auf einen Abständer gestellt, um sie stabil zu lagern oder ansprechend zu präsentieren.
Kunst / Ausstellung: In Vitrinen oder Regalen dienen Abständer dazu, Objekte zu stabilisieren oder optisch zu präsentieren.
Technik / Maschinenbau: Hier kann ein Abständer ein justierbares Stützelement sein, das Höhenunterschiede ausgleicht oder Teile fixiert.
Ein Fachbetrieb wird nicht verlangt - sei froh.
Ich habe keine eigene Erfahrung, doch nach dem was ich hier gelesen habe, scheint mir die vorgelegte Vereinbarung akzeptabel, wenn das mit dem "Abständern" sich auf Stützen und nicht auf Abwinkeln bezieht. Sollte das gemeint sein, dann ist es unglücklich formuliert. Um wieviel Grad soll es denn gehen? Bei 45 Grad würde das Modul (quer montiert) schon 70 cm auskragen. Das wäre m.A. nicht gerade schick. Aber 10 oder 20 cm fällt kaum ins Auge.
danke dir für deine Einschätzung. Beim Widerrufsvorbehalt ging es mir vor allem darum, dass ich Geld in die Anlage investiere und sie später nicht ohne nachvollziehbaren Grund wieder abbauen möchte. Deine Erklärung hilft mir da schon einmal weiter.
Gegen eine fachgerechte und sturmsichere Montage habe ich selbstverständlich nichts. Unsicher bin ich vor allem bei dem Begriff „Abständern“. Ich hatte das als Verbot einer angewinkelten Montage verstanden, weiß aber nicht, ob der Vermieter tatsächlich genau das meint.
Ich hatte bereits nach Änderungen beziehungsweise einer Präzisierung gefragt. Am Ende kam sinngemäß leider nur: „Wenn Sie möchten, machen Sie es, wenn nicht, dann nicht.“ Deshalb wollte ich vor einer Unterschrift einordnen können, ob die Bedingungen üblich sind oder ob ich mir damit unnötig weitreichende Verpflichtungen einhandle.
danke dir, dass du so ausführlich auf die einzelnen Punkte eingegangen bist.
Das Wort „Abständern“ steht tatsächlich genau so in der Vereinbarung. Ich hatte es als Aufständern beziehungsweise Abwinkeln der Module verstanden. Ob damit stattdessen irgendwelche Stützen gemeint sind, weiß ich nicht. Eine konkrete Anlage, Halterung oder einen bestimmten Neigungswinkel habe ich bisher noch nicht festgelegt. Deshalb kann ich auch noch nicht sagen, wie weit die Module gegebenenfalls auskragen würden.
Mein Balkon ist ungefähr auf 110° ausgerichtet, also nach Osten mit leichter Südausrichtung. Ich möchte zunächst klären, welche Montage erlaubt wäre, bevor ich etwas kaufe.
Bei „Kosten und Risiken“ ging es mir nicht darum, meine eigenen Anschaffungs- und Montagekosten auf den Vermieter abzuwälzen. Ich war mir nur unsicher, wie weit diese pauschale Formulierung reicht und welche Verantwortung ich damit zusätzlich übernehme.
Wegen der Haftpflicht werde ich bei meiner Versicherung nachfragen, ob die Anlage bereits mitversichert wäre und welche Bestätigung ich dazu bekommen kann. Deinen Hinweis, dass dort „fachmännisch“ und nicht ausdrücklich „durch einen Fachbetrieb“ steht, finde ich ebenfalls hilfreich.
Leider wurden meine bisherigen Änderungswünsche beziehungsweise Rückfragen am Ende nur sinngemäß mit „Wenn Sie möchten, machen Sie es, wenn nicht, dann nicht“ beantwortet. Daher meine Nachfrage hier im Forum.
üblicherweise lassen sich Vermieter mit großem Mietwohungsbestand durch Verbände beraten (z.B. Haus und Brund e.V.). Aus einer solchen Quelle dürfte der Vertragsentwurf stammen. Dann ist die Bereitschaft, individuelle Änderungen zu machen i.d.R. gering.
Daher wundert es mich nicht, dass deine Änderungen nicht erwünscht sind. Das macht m.A. nichts, denn allein das unklare Verbot des "Aufständerns" kannst du mit dem Vermieter klären, indem du ihm eine Zeichnung von der Halterung zusendest und um konkrete Zustimmung bittest. Der andere Weg ist: einfach machen, nicht mit dem Winkel übertreiben und beim Kauf der Halterung darauf achten, dass der Winkel verstellbar ist. Sollte es Ärger geben, kannst du den Winkel verkleinern.
Mit den Tools hier oder mit PVGIS kannst du die Auswirkungen auf die Leistung abschätzen.
Bei mir lief das so ab. 2024 schrieb ich per Email meine Wohnungsverwaltung an und bekundete Interesse an einem BKW. Als antwort kam nur: "Grundsätzlich begrüßen wir solche Objekte. Dann folgten einige Punkte, die zu beachten seien. Verschwand dann irgendwo in meinem Postfach. Im Januar 2025 kaufte ich mir dann ein BKW. Wurde dann natürlich auch fachgerecht von mir angebracht. Hab dann alles beim MaStR registrieren lassen. Nach ca 6 Monaten wurde mein Ferraris Zähler gegen einen digitalen mit Rücklaufsperre gewechselt. Ich kaufte also einen Speicher dazu und ließ ihn auch registrieren. Nach ca 1 1/2 Jahren, bekam ich Post von meiner Wohnungsverwaltung. Bei einer Begehung hätten sie gesehen, daß ich ein BKW habe (Gab schon 4vor mir). Angemeldet hätte ich es ja schon (Ich hatte lediglich Interesse bekundet) und sie können es jetzt nachträglich noch genehmigen. Wieder kam eine Liste von gewünschten Auflagen: Installation durch Fachbetrieb (Lehnte ich ab, weil das nirgends so stand), geprüftes und zulässiges Befestigungsmaterial, Seilsicherungen, Haftpflicht, die auch Schäden durch Solaranlagen abdeckt (meine kostet mich 2,50€ im Monat). Hab mir das aber nochmal schriftlich geben lassen, das explizit diese Schäden abgedeckt werden. Bekam dann noch einen Anruf von einer Elektrofirma, die den Auftrag hätten, meine Einspeisesteckdose zu überprüfen. Interessant, sagte ich. Diese Steckdose gehört direkt zu meiner Wohnung (Balkon). Ließ die Firma sich das aber trotzdem ansehen. Da kam jemand und meinte, daß das gar nicht sein Aufgabengebiet sei. Wir tranken einen Kaffee auf meinem Balkon und füllten zusammen seine Fragebögen aus. Der Verwaltung schickte ich noch alle geforderten Unterlagen....Registrierung, Materialliste, Versicherungsschein und fügte noch diverse Fotos der Email bei.
Kurz darauf die Antwort: Fotos reichen ihnen nicht aus, sie müßten sich das vor Ort ansehen. Am Tag der "Abnnahme" schlugen zwei Frauen bei mir auf. Die eine war für den technischen Zustand meiner Wohnung zuständig, die andere war wohl die mit dem Solar Fachwissen, was ich nach den ersten Gesprächen aber schnell in Frage stellen mußte. "Oh, sie haben ja auch einen Akku!" "Wie steuern sie den denn, über eine App?" Auch, erwiderte ich. "Was denn noch?" Na einem Smartmeter. Den wollte sie dann natürlich auch noch sehen. "Wer hat den denn eingebaut?" Ich natürlich, bin ja Elektrofachmann. Bei den Preisen, mache ich das lieber selber. Dann kam ein DuDu. Das ist unsere Anlage, da darf niemand ran. "Wenn es nun brennt, bezahlt das die Versicherung nicht." Das ist doch nur eine Messtelle, konterte ich, aber sei's drum. Nach knapp zwei Stunden kam die Genehmigung meiner Anlage. Alle Punkte erfüllt. Der Einbau meines Smartmeters wurde mit keiner Silbe erwähnt.
Es wird also nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wurde. Wie hier schon jemand schrieb: Einfach machen. Ablehnen können Vermieter eigentlich nur bei historischen Bauten.
Ums mal vorsichtig so auszudrücken: eine „Genehmigung“ durch den Vermieter ist schon alleine dadurch gegeben, daß er die nicht ablehnt. Und letzteres kann er nicht so einfach.
Naja, die wollten sich scheinbar nur wichtig tun. Deutschland besteht ja mittlerweile nur noch aus Formularen und Genehmigungen.
Bei denkmalgeschützten Gebäuden geht es ja um die Erhaltung der Ansicht. Macht ja auch irgendwo Sinn. Da gehts ja schon los, beim Auswechseln der Originalfenster.