ich betreibe zu Hause eine Balkonkraftanlage mit 2000 Wp Modulen, einem Lumentree 800W Wechselrichter und regele die Nulleinspeisung über ein Tasmota MT175 + Trucki Stick. Einphasig angeschlossen, soweit alles standard.
Jetzt beschäftigt mich aber folgende Frage, auf die ich keine befriedigende Antwort finde:
Szenario: Ich schließe drei separate Wechselrichter à 800W an – jeden auf eine eigene Phase (L1, L2, L3). Thermisch ist das doch völlig unkritisch: Selbst wenn eine Phase mit 16A voll ausgelastet ist, kommen hinter dem FI-Schalter nochmal 800W dazu – das liegt deutlich unter der Leitungsbelastbarkeit. Von einem Brandschutz- oder thermischen Problem kann also keine Rede sein, ODER??
Meine Fragen:
Warum ist eine solche Konfiguration (3×800W, je eine Phase) gesetzlich nicht als Balkonkraftwerk zulässig?
Was wäre das konkrete technische oder regulatorische Argument dagegen – Netzschutz? Anmeldepflicht? VDE-Norm?
Mit 2400W Gesamteinspeisung (800W × 3 Phasen) würde man in einem normalen Haushalt nahezu Autarkie erreichen können. Gibt es Bestrebungen, die 800W-Grenze phasenbezogen statt anlagenbezogen zu definieren?
Ich verstehe, dass die 800W-Grenze pro Anlage gilt – aber ich sehe nicht, warum eine physikalisch sinnvolle Dreiphasenlösung regulatorisch nicht abbildbar sein sollte.
Prinzipiell ist das Balkonkraftwerk ja als plug and play out of the box Gerät gedacht. Das heißt auch, der Laie kauft sich ein 800VA Balkonkraftwerk, packt es aus, befestigt die Module fachgerecht und steckt einfach einen Stecker in die Schuko-Steckdose. Er braucht keinerlei Fachpersonal und der Meldeprozess ist auch sehr schlank gehalten.
Vor allem vor dem Hintergrund der einfachen Anwendung durch Laien, wie soll der Laie nun herausfinden in welchen seiner Steckdosen sich die drei Phasen befinden?
Man könnte jetzt auch so argumentieren: Alles was über die 800VA WR Leistung und über eine Obergrenze an kWp hinaus geht ist schlicht kein Balkonkraftwerk mehr sondern eine PV Anlage und hat für Aufbau, Elektroinstallation sowie Anmeldung und Betrieb entsprechende Regularien zu erfüllen.
Da geht es eher nicht um die rein physikalischen Dinge wie z.B. eine symmetrische Verteilung von bis zu 800VA pro Phase auf drei Phasen. Wo allerdings dann auch sichergestellt sein muss das alle Module verschattungsfrei aufgestellt sind sonst gibt’s auch hier keine Symmetrie.
.. weil mit Sicherheit irgendein Trottel 2400W übern Dreifachstecker zambasteln würde. Ich fimd eine Zwischenstufe sinnvoll. 800W wie bisher, bis z.B. 2kW mit Endstromkreis. Nachweis Endstromkreis mit FI-LS vom Elektriker.
Es gibt eine technische Begründung, siehe Vorschreiber.
Es gibt eine regulatorische Begründung: bis 800W sieht die EU als vernachlässigbar in Bezug auf Netzbeeinflussung an.
Es gibt eine politische Begründung: weil die gesetzgebenden Bundestag und Bundesrat das so beschlossen haben.
Oder kurz und einfach:
Weil es halt so im Gesetz steht.