Balkonkraftwerk: Vermieter will Akkuspeicher auf dem Balkon verbieten

Auf dem Boden liegen große Steinplatten, die Balkonbrüstung ist ebenfalls nicht brennbar. Die Hauswand ist neu gedämmt - ich gehe stark davon aus, dass da auch nichts brennbar ist.

Das BKW soll außerdem noch in ein geschlossenes Metallregal zum weiteren Brandschutz.

DAS kannst du definitiv NICHT!

Dein Vermieter wird dir auf Anfrage sicher gern mitteilen welche Baustoffe bzw. Systeme dort eingesetzt wurden und wie diese klassifiziert sind.

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Dein Vermieter wird dir auf Anfrage sicher gern mitteilen welche Baustoffe bzw. Systeme dort eingesetzt wurden und wie diese klassifiziert sind.[/quote]

Werde ich in Erfahrung bringen.

Egal was da verbaut ist, einer normalen Nutzung kann dem Mieter nicht verwert werden. Dann dürftest auch keinen E-Grill auf dem Balkon betreiben, oder einen TV, alles kann einen Brand verursachen. Nur weil Leute sich verängstigt fühlen von Akkus aus der Presse die nur mach Schlagzeilen lechzen, ist es bei einem Zugelassenen Gerät eine normale Nutzung. Klar ist das meine Sichtweise, aber da muss der Richter genau so verängstigt sein von Akkus wenn der anders entscheidet. Selbst könnte der Vermieter dir nicht vorschreiben keinen Modellbau in der Wohnung zu betreiben mit LiPo Zellen, die sind noch kreuz gefährlicher beim laden.

Aber sich mit dem Vermieter anzulegen kann nicht förderlich für das weitere Wohnen sein. Ein Gespräch mit allen, vor allem auch der Frau beim Kaffee um ihr die irrationale Angst zu nehmen, ist ein Versuch wert. Sonst bleibt nur einen Akku intern per AC anbinden um Überschüsse einzusammeln. Aber da ist der Akku draußen auf dem balkon viel sicherer aufgehoben aus Brandschutzsicht.

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So ist das.

Nur gibt's hier leider einen mit seinen abwegigen Interpretationsversuchen deutschen Rechts, der das anders sieht.

Wenn man an so einen Zeitgenossen als Vermieter gerät bleibt nur der Mieterbund, der dem Herrn mal käftig auf die Finger klopft und langfristig sucht man sich besser eine andere Wohnung. Am besten bei einer Genossenschaft oder großen Gesellschaft. Hatte mal einen privaten Vermieter, dass war auch so einer mit verquasten Ansichten. Der Mieterbund hat ihn eines besseren belehrt. Er hat es nicht eingesehen und so wurde es noch teurer.

Seiner Meinung nach saß er am längeren Hebel, da es ja sein Eigentum sei. War ein Irrtum.

Inzwischen muss ich nix mehr mieten. Ich vermiete, aber als Vertragspartner mit der Betonung auf Partner.

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Wenn das ein Haushaltsgerät ist, klar. Ansonsten - siehe "besserer Anwalt".

Der Überzeugung bin ich ebenfalls nicht. Ein "gefährliches Hobby" ist ebenfalls keine vertragsgemäße Nutzung von Wohnraum.

Wie dir ja schon selbst bewusst ist. Da wäre es ja sogar Vorsatz. Solang der Vermieter davon nix weiß, kann er natürlich auch nichts dagegen machen.

Wenn was passiert, kann dich das Hobby allerdings dein ganzes restliches Leben kosten.

Zumindest wenn du deinen Unterhalt selbst verdienen willst und nicht auf Kosten anderer unter der Pfändungsfreigrenze leben.

Dazu hat man ja eine Haftpflicht Versicherung. Kosten nicht mal wirklich viel.

Kerzen sind auch gefährlich.... und und und, bei dir möchte ich auch kein Mieter sein.

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Mir musst du das nicht sagen.

Es gibt aber erschreckend viele Leute, die die 50€ pro Jahr lieber für was andres ausgeben.

Und das sind dann meistens genau die, die sowas erzwingen wollen.

Da hab ich dann ja mal wieder Glück gehabt :slight_smile: /p>

Du hast als Vermieter vermutlich bisher immer nur Glück gehabt, oder eben so wenige Wohnungen, dass du noch nicht an einen üblen geraten bist.

Verloren hab ich bisher jedenfalls mit meinen "abwegigen Ansichten" noch keinen Gerichtsprozess.

Sooo Abwegig scheinen sie also garnicht zu sein.

Übrigens: ICH war bisher nie der, der die Klage ausgelöst hat.

Und: ICH habe keine Rechtsschutzversicherung. Ich stehe zu meinen Klagen.

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unserem alten vermieter hat das gericht nicht nur auf die finger geklopft sondern kräftig regelmäßig in den allerwertesten getreten bis der das klagen sein gelassen hat.

wir hatten keinen gerichtsprozess mit den ständig wechselnden eigentümern verloren, alle meinten am längeren hebel zu sitzen...

irgendwann gerät man eben an den falschen mieter der es sich nicht gefallen lässt.

und wenn die bkw priviliegierung durch ist haben so gestalten eh schlechte chancen selbst wenn sie mit brandschutz oder statik als allerletzten strohhalm kommen um es noch zu verhindern.

tja liebe verhinderer vermieter und eigentümergemeinschaften, eure zeit ist abgelaufen und das ist auch gut so.

wenn die wand wie meistens mit eps gedämmt wurde ist das ein problem.

dazu würde ich als abschirmung ein oder zwei große zementfaserplatten zwischen hausfassade und akku anbringen, auf hinterlüftung der fassade mindestens 3cm achten sonst kanns schimmeln.

dann ein foto machen und erklären was das für platten sind, hersteller datenblatt zukommen lassen und fertig.

Genau. Selbst zugeben, dass die Dinger brandgefährlich sind, indem man "spezielle Sicherheitsvorkehrungen" trifft und die der Vermietergattin frei Haus liefern, vermindert sicher deren (wenn auch ggf unbegründete) Angst.

Nitt...

:slight_smile:

Als Hobby Handwerker hat man locker 6x 8Ah und 4-8x 4Ah 18V Akkus in der Wohnung/Keller.
Andere haben ihre mobile Camping-Powerstation zu Hause stehen oder haben einen Haufen (alter) Laptops.
Solange das nicht im Mietvertrag steht, sodass dieser Einschränkung bereits zugestimmt wurde, kann ich mir kaum vorstellen, dass so ein "Vermieterwunsch" rechtlich bestand hat, da er ja deutlich in die Mieter-Privatsphäre eingreift.

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Also ich lade Munition für meine Waffen selbst und habe eine Erlaubnis nach §27 SprengG, dies kann mir mein Vermieter nicht untersagen (es gibt dazu einschlägige Urteile). Von daher, ist deine Aussage bezüglich eines den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Gerätes nur so was wie eine persönliche Meinung und würde mich nicht davon abhalten.

Und diese sieht das Herstellen von Munition in Wohnungen von Mehrfamilienhäusern als unkritisch an?
Interessant.

Ja

@anon69854299
Es wäre gut, wenn du dich über paragraf 27 Sprengges. Informieren würdest.
Ich weiss zumindest auch was darüber.
Und dann klärt ihr euer problem per PN, wie die Boardregeln das vorsehen.

Das weiss @anon69854299 gut genug, um es einem Neuling tu erklären.

Dann ändert ihr eure Posts nach neuem Wissensstand und in höflich, und dann werden wir die Beiträge wieder freigeben.

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Ein Beitrag gelöscht.

Sicher Schnee von gestern. Hier für die Newcomer.

Habe selber ein Anker Solarbank 2 E1600 AC. Seit dem Solarpaket | (2024) zählen PV-Balkonkraftwerke als privilegierte bauliche Veränderung (§ 554 BGB), sodass Vermieter/Eigentümergemeinschaft nur bei triftigen Gründen wie Statikrisiken oder Denkmalschutz ablehnen dürfen. Natürlich müssen technische Normen eingehalten werden.

Batteriespeicher fallen unter separate Regelungen wie § 11c EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), das Speicher im öffentlichen Interesse stellt, aber nicht direkt ins Solarpaket | oder § 554 BGB. In der Praxis sind Balkonkraftwerke mit Batterien (z. B. Anker Solarbank) dennoch erlaubt, da sie die PV-Privilegierung nutzen können.

Just my 2 Cents.