Balkonkraftwerk noch schnell vor Gesetzesänderung anmelden, Bestandsschutz für mehr als 2 Panels?

Hallo,

so, ich hab eine Antwort bekommen:

Guten Tag,

Sie erhalten diese E-Mail als Antwort auf Ihre Kontaktanfrage an das Marktstammdatenregister (MaStR) vom 31.07.2024 08:26 Uhr, MAIL-197988.

Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 31.07.2024 und Ihre Information. Sie haben bei Ihrer Einheit eine Modulanzahl von 12 Module angegeben. In der Regel hat ein Modul eine Bruttoleistung von etwa 0,1 bis 0,6 kWp. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass es sich nicht mehr um eine steckerfertige Solaranlage (sog. Balkonkraftwerk) handelt. Die Bruttoleistung in Verbindung mit dem Errichtungsort "Steckerfertige Erzeugungsanlage (sog. Balkonkraftwerk)" ist unplausibel. Die Bruttoleistung darf hierbei den Wert von 2 kWp nicht übersteigen. Bitte korrigieren Sie die Daten.

Haben Sie eine weitere Anfrage, so verwenden Sie erneut das Kontaktformular im Webportal des Marktstammdatenregisters. Wenn Sie bereits registriert sind, erwähnen Sie in Ihrer Anfrage bitte Ihre MaStR-Nummern (z.B. ABR…., SEE….).

Mit freundlichen Grüßen
i.A. ######## ########

Ich würde nun wie folgt antworten:
Betreff: Widerspruch gegen die Aufforderung zur Datenkorrektur - Bestandsschutz geltend machen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 5.08.2024 bezüglich meiner Anfrage zur Datenkorrektur. Leider wurde in Ihrer Antwort nicht berücksichtigt, dass meine Solaranlage bereits im Jahr 2023 in Betrieb genommen wurde, zu einer Zeit, als andere gesetzliche Regelungen galten.

Hiermit widerspreche ich erneut Ihrer Aufforderung zur Datenkorrektur aus folgenden Gründen:

  1. Bestandsschutz:
    • Meine Solaranlage wurde am 14.11.2023 in Betrieb genommen. Die damaligen gesetzlichen Bestimmungen erlaubten die von mir angegebene Bruttoleistung und Anzahl der Module. Der Netzbetreiber S-H Netz hat die Anlage am 20.12.2023 geprüft und genehmigt.
  2. Gesetzliche Änderungen ab 16.5.2024:
    • Die von Ihnen erwähnte Grenze von 2 kWp für steckerfertige Solaranlagen gilt erst seit dem 16. Mai 2024 und betrifft ausschließlich neu errichtete Anlagen. Meine Anlage ist daher von dieser Regelung nicht betroffen.
  3. Modulanzahl und Bruttoleistung:
    • Die von mir angegebene Modulanzahl und Bruttoleistung entsprechen der tatsächlichen Installation und den damaligen gesetzlichen Vorgaben. Die Module haben eine Bruttoleistung im Bereich von 0,1 bis 0,6 kWp pro Modul, was in Summe die Gesamtleistung meiner Anlage ergibt.
Ich bitte Sie daher, meine Angaben im Marktstammdatenregister entsprechend zu korrigieren und die ursprünglich gemeldeten Daten anzuerkennen. Sollten Sie weitere Informationen oder Unterlagen benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen?

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Hallo,

ich würde es ein klein wenig anders machen. Ohne Überschrift würde ich mit der Modulzahl und Bruttoleistung beginnen, dann darauf eingehen, dass die 2kWp erst ab dem 15.05 (?) gelten und anschließend an das Meldedatum der Anlage erinnern. Das Wort Bestandsschutz würde ich nicht erwähnen, denn bei elektrischen Einrichtungen ist das ja etwas schwierig. Unbedingt nachfragen, natürlich nur um des Verständnisses wegen, würde ich aber nach der Rechtsgrundlage nach der nun eine bestehende und und genehmigte Anlage verändert werden soll. Schließlich ist das ja ein eher unüblicher Vorgang, zumal der VNB ja keinerlei Einwände hat.

ich habe jetzt auch mal die Verbraucherzentrale S-H eingeschaltet - die prüfen den Fall...

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Hallo,

na da hoffe ich mal, dass die Verbraucherzentrale bei euch mehr macht als hier. Ich war einmal dort und da musste man glaube ich 30 Teuro beim ersten Gespräch auf den Tisch legen. Für jeden Schrieb von denen an die Gegenpartei war dann nochmal was fällig. Wenn die Gegenpartei sich querlegte wurde die Nummer also schnell recht teuer und das ohne sichere Wirkung.

@solar-dau

Die Verbraucherzentrale ist ja auch der "Anwalt der armen Leute". Wenn die gebührenfrei arbeiten müssten, würden sie ganz schnell total absaufen und handlungsunfähig sein.

Und Du mokierst Dich über absolut lächerliche 30 € und jeweils ein bisschen für Schreiben. Ich fasse es nicht. Dann geh doch in Rechtsschutz, hab ich seit 42 Jahren, seit ich Wohneigentum habe. Für allumfassend zahle ich derzeit knapp 300 €, mit 150 Eigenanteil.

Hallo Ulli,

ich habe nicht gesagt, dass die gebührenfrei oder kostenlos arbeiten sollen. Mir ging es allein um die Kosten die abfl3 haben könnte ohne eine garantierte Erfolgsaussicht, wenn sich die Gegenseite querstellt. Wenn es ihm die Sache wert ist kann er es gerne versuchen.

Mir war es das damals nicht wert. Ich hatte damals ein älteres, aber neuwertiges Stativ für knapp 500 Euro mit DHL versichert versendet. Es wurde natürlich geklaut und DHL konnte mir auch sagen in welchem Verteilzentrum, aber zahlen wollten sie nicht. Mir wurde ganz direkt gesagt ich möge sie doch bitte verklagen. Nimmt man nun den "Zeitwert", abzüglich der 30 Euro "Grundgebühr", sowie zwei oder drei Briefe, die glaube ich jeweils wieder mit 50 Euro veranschlagt waren, so wird es schnell zum Nullsummenspiel, wenn denn überhaupt etwas dabei herausgekommen wäre. Im schlimmsten Fall hätte man Geld versenkt und nichts dafür bekommen. Genau dies sehe ich aber auch in diesem Fall als nicht unwahrscheinlich an. Wie gesagt, wenn er das Geld übrig hat kann er es machen.

Es wäre übrigens nett, nicht immer gleich das Schlimmste vom gegenüber anzunehmen. Ja, wir sind hier im im Netz, aber ich denke diese Ecke ist hier eher eine der harmloseren (glücklicherweise).

Hallo,

ich hatte heute einen Rückruf von der Verbraucherzentrale.

Die finden das Thema interessant und wollen es mit dem Bundesverband besprechen.

in S-H sind es wohl 88 Anlagen und bundesweit ca. 2000 - gefiltert wurde aber nur das Jahr 2023.

Hallo,

das wäre ja mal was, wenn die wirklich tätig würden, denn die haben ja durchaus etwas Gewicht.Also in den nächsten tagen schön beten und das Tellerchen leermachen. :wink:

Ich habe mal den Balkonkraftwerkverein angemailt, aber bisher keine Rückmeldung bekommen. Außerdem haben ich vor ein paar Monaten eine Rechtsberatungsseite von wegen Solar im Netz angemailt. Die haben zwar noch eine automatische Bestätigung geschickt, aber das war es dann auch. Ich hoffe von dem Verein kommt etwas mehr, große Hoffnung habe ich aber nicht.

Hallo zusammen,

ich habe meine Anlage ebenfalls mit 9 Panels a 415kWp im November angemeldet und eine Nachricht bekommen, dies zu korrigieren.

Ich habe das dann mal nach oben korrigiert, statt 0,6kW 0,8kW Einspeisung und dann 12 Panels angegeben, da bei mir der Dachständer runter kommt.

Ja, das Problem mit den 2kWp max. Leistung habe ich ebenfalls geschrieben, habe dann innerhalb von 10 Min. eine Rückantwort bekommen.

Die Antwort von denen:

Sie können Ihre Solaranlage nicht mehr als Balkonkraftwerk registrieren, weil sie nicht mehr in die für das Marktstammdatenregister (MaStR) geltenden Leistungsgrenzen passt.
Bei diesen definierten Leistungsgrenzen handelt es sich um Grenzwerte, die von denen des EEGs unabhängig sind.
Mit der Definition dieser Leistungswerte wurde eine eigene technische Kategorie für kleine Solaranlagen geschaffen.
Eine Solaranlage kann im MaStR nur dann als Balkonkraftwerk registriert werden,
wenn die Anlage mit einem Stecker angeschlossen wird und eine installierte Leistung von insgesamt bis zu 2000 Watt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Watt nicht überschritten wird.
Dies gilt auch rückwirkend für Balkonkraftwerke die vor dem 01. April 2024 in Betrieb genommen wurden.
Zweck der Festlegung der neuen Leistungsgrenzen ist es, die Menge kleiner Solaranlagen und deren energiewirtschaftliche Relevanz effizient zu erfassen.
Gem. § 8 Abs. 3 MaStRV haben Registrierungen keine feststellende Wirkung im Hinblick auf das Vorliegen von Tatsachen.
Das bedeutet, dass eine Registrierung als Balkonkraftwerk keine Bindungswirkung für das weitere Verfahren der Netzbetreiber entfaltet.
Ob es sich bei der im MaStR als Balkonkraftwerk registrierten Solaranlage um ein Steckersolargerät i.S.d. EEG handelt,
und dadurch Sonderregelungen in Anspruch nehmen kann oder konnte, ist keine Frage, die der Zuständigkeit des MaStR unterfällt.
Die Voraussetzungen der Geltung der Sonderregeln werden auf Basis Ihrer Eintragungen ausschließlich durch den Netzbetreiber geprüft.
Sobald die Anlage im MaStR registriert wurde, wird dieser über die Registrierung der Anlage informiert.
Wenn Ihre Solaranlage die o.g. Leistungsgrenzen für Balkonkraftwerke überschreitet, dann kann und muss diese als Gebäudesolaranlage im MaStR registriert werden.

So, nach deren Antwort müssten sich nun alle, die ein WR über 800W gekauft haben schlicht einen neuen kaufen und die Leistung auf 2kWp begrenzen?

Hat darauf schon jemand eine Antwort, bzw. Reaktion?

Viele Grüße, Oliver

Interessante Aussage des Marktstammregisters, dass es anscheinend keinen Bestandsschutz gibt. Ob das nur deren Meinung ist oder ob das auch wirklich rechtlich abgesichert ist, wäre da noch die Frage. Eine rechtlich sichere Quelle scheint es da noch nicht zu geben.

hihi, bei mir steht in der Betätigung vom Netzbetreiber (4kW installierte Leistung) 'Inbetriebnahme 14.03.2024' :sunglasses: Ich lass es jetzt aber wie es ist (600W, 2kWp) weil die Stadtwerke interessiert es eh nicht, die sind nur angenervt von der Bundestnetzagentur wg. der Änderung von 4 auf 2kW und dass sie deswegen wieder Aktenkram machen mussten. Die Anlage ist registriert, bestätigt und in Betrieb genommen.

huch, der NBP Status meines Akkus hat sich plötzlich wie von Geisterhand von irgendwas gelbem auf 'Geprüft' geändert. Schön! Jetzt ist alles grün :slight_smile:

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Also ich kann auch gut ohne einen korrekten Passierschein A38 leben.

@abfl3
Wenn keine passende Antwort kommt, würde ich in das nächste Schreiben eine angemessene Frist (tatsächliches Datum auf der Basis von 21 Kalendertage) setzen für die Bestätigung. Diese Frist hat juristisch mehrere Vorteile.

es lag und liegt auch weiterhin (glaubich) im Ermessen des Netzbereibers, ob er eine (SW-) Drosselung akzeptiert. Viele fordern ja praktisch dazu auf...

Hallo in die Runde,

ich habe aufgegeben und meine Anlage durch einen befreundeten Elektriker anmelden lassen.

Musste "nur" einen Zählerschrank installieren ;-( das wollte ich ja eigentlich vermeiden.

Das Balkonkraftwerk ist jetzt als dauerhaft stillgelegt gemeldet und die alte Anlage mit weiteren Platten auf eine 6 kWp Anlage umgebaut worden.

In diesem Sinne

abfl3

Soweit ich weis, kommt die Aufforderung zur Änderung nicht wirklich vom MaStR sondern vom VNB. Bei einem Eintrag im MaStR bekommt der VNB ein Ticket den Eintrag zu prüfen. Das beinhaltet vor allem den Vergleich mit dem bei ihm zuvor gestellten Anschlussantrag, der Adresse, dem Standort und ob dieser überhaupt in sein Versorgungsgebiet fällt. Gibt es hier ein Diskrepanz, so erfolgt die Aufforderung zur Korrektur.