Welche hast du denn eingetragen?
Ich wollte gerade meine als geplant registrierte Anlage als in Betrieb genommen eintragen. ich hatte 4kWp eingetragen, jetzt musste ich das auf 2kWp reduzieren, sonst konnte ich nicht 'weiter klicken'. Naja, hab ich halt gemacht - nutze ich halt 2kWp für das BKW, den Rest eben für Warmwasser... Mal gucken was jetzt passiert, wo mir die Stadtwerke schon eine Erzeugungsanlage mit 4kWp bestätigt haben
Hallo,
ich habe am 29.7 auch diese Aufforderung zur Korrektur bekommen und dort gleich angerufen.
Begründung: Ab 1.4.2024 beträgt die maximale Generatorleistung 2000W!
Ich habe heute über das Kontaktformular widersprochen :
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Sehr geehrte Damen und Herren,
am 29.07.2024 erhielt ich eine Aufforderung zur Datenkorrektur für die oben genannte Photovoltaikanlage. Hiermit widerspreche ich dieser Aufforderung, da an der Anlage keine Veränderungen vorgenommen wurden.
Leider war es mir im Portal nicht möglich, die Datenkorrektur abzulehnen, da die Funktion nicht akzeptiert wurde. Es erschien die folgende Meldung: "Die Leistung einer steckerfertigen Solaranlage (sog. Balkonkraftwerk) darf maximal 2 kW oder 2000 W betragen."
Diese Regelung, die eine maximale Leistung von 2 kW für Balkonkraftwerke festlegt, gilt jedoch meines Wissens erst ab dem 1. April 2024 für neu errichtete Anlagen. Meine Anlage wurde bereits im letzten Jahr installiert und in Betrieb genommen. Der Netzbetreiber S-H Netz hat die Anlage am 20.12.2023 geprüft und genehmigt, wobei alle gesetzlichen Vorschriften zu diesem Zeitpunkt eingehalten wurden.
Ich bitte Sie daher, die Aufforderung zur Datenkorrektur zurückzunehmen und meine ursprünglich gemeldeten Daten als korrekt anzuerkennen. Sollte es Unklarheiten geben oder zusätzliche Informationen benötigt werden, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
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Mal schauen was jetzt passiert.
Sauber formuliert
Jo, gefällt mir auch, nur "gilt jedoch meines Wissens erst ab dem" gehört da nicht rein.
Ein Gesetzt gilt ab einem exakten Datum, fertig.
Das klingt sonst irgendwie nach "so ganz sicher bin ich mir da nicht"
Moin,
ich war mir da tatsächlich nicht sicher, daher habe ich diese Formulierung gewählt!
Das Gesetz trat glaub ich ab 15.5 in Kraft, im Marktstammdatenregister konnte man aber ab dem 1.4 schon vereinfacht anmelden.
egal, ich hab es schon weggeschickt - nun warte ich auf Antwort
Bin gespannt! Meine Vermutung: werden sie nicht drauf eingehen, würde ja Präzedenzfälle schaffen und ggf. ausufern. Einfach im Text auf 2 kWp reduzieren und gut. In den seltensten Fällen wird die Anlage ja wirklich deutlich mehr als 2kW tatsächlich liefern und solange die Einspeisung auf 800W begrenzt ist, spielt es m.E. keine Rolle. Diese Obergrenze für die Modulleistung ist m.E. sinnfrei, da das Netz davon ja nichts mitbekommt. Die Pseudobegründung mit möglicher Überlastung der Leitungen muß jeder mit sich und seiner Versicherung ausmachen. Wenn da nicht gerade uralt-Leitungen verbaut sind mit nur 1 oder 0,75mm2 sehe ich da kein wirkliches Problem. Man muß halt selber schauen, welche Lasten man an dem entsprechenden Kreis hängen hat. Ob die 800W nun über 3,4 oder 5 Stunden durch die Kabel gehen spielt m.E. keine Rolle. Das ist alles für den worst Case und den worst DAU gerechnet
Ja prima, da bin ich mal gespannt, was passiert. Ob es also Bestandsschutz gibt oder ob jetzt alle alten Anlagen ggf. umgebaut werden müssen.
ich ärgere mich fast ein bischen, dass ich mein Anlage nicht früher als 'in Betrieb' gekickt hatte... Aber so (s.o., "2kWp für BKA, 2kWp für Niedervolt-Warmwasser", nur dass alles in einen Akku läuft) sehe ich auch kein Problem. Mein 'Chef' sagt immer "nicht zu viel nachfragen, einfach laufen lassen"...
Aber für die schon in Betrieb gewesenen Anlagen ist es ja tatsächlich interessant, was bei dem Widerspruch bei rauskommen wird.
Anlage umbauen oder auch als große Anlage mit Elektriker anmelden zu verlangen, würde ja finanzielle Schäden beim Betreiber verursachen.
Wie weit sollte das zurückreichen, 12 Jahre oder nur 12 Monate? Dann wären ja alle älteren Balkonanlagen mit mehr als 2000 Wp und 600 W davon betroffen. Kann ich mir nicht vorstellen.
Und wenn es einen Stichtag dafür in der Vergangenheit gegeben hätte, müsste diese Meldung vom MaStR. ja dann gekommen sein, und nicht jetzt erst. Wobei auch das zu spät gewesen wäre, weil die Anlage schon in Betrieb gewesen wäre? Oder gibt es die Regel Anmeldung spätestens nach einem Monat nach Inbetriebnahme erst nach der Bekanntgabe der Gesetzesänderung, da bin ich mir im Moment nicht sicher.
Ich denke, diese Meldungen sind noch Unsauberkeiten in der Programmierung, die nach und nach beseitigt werden müssen. Ist doch immer so bei Programmen. Wenn das Absicht ist, muss es vor Gericht und ggf. durch die Instanzen.
wenn ich ehrlich bin, bin ich ein wenig verärgert - ich habe diese Anlage durch eigene Arbeit und mit meinem Geld aufgebaut, habe extra mit der SH-Netz Kontakt aufgenommen und die technischen Bedingungen besprochen.
Anlage ordnungsgemäß angemeldet und auch von SH Netz bestätigt und abgenommen.
Und nun kommt so etwas - dafür habe ich gar kein Verständnis ?!
Es ist ja alles nach geltendem Recht in 2023 angemeldet worden. Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung und ich vermute ich hätte sie jetzt gebrauchen können.
LG
p.s. ich werde berichten
Noch ist doch gar nichts passiert. Das ist lediglich ein Standardschreiben. Interessant wird es, wie die sich nach deinem Brief jetzt verhalten und ob es Bestandsschutz gibt, den es eigentlich geben sollte.
Falls es keinen Bestandsschutz gibt, wäre es ein Aufreger. Hoffen wir darauf, dass es bürokratischer Unsinn ohne Relevanz ist.
Hallo,
die Nummer mit dem Schreiben läuft jetzt schon seit fast zwei Monaten, vielleicht sogar länger. In der Zeit hätte man, wenn man den wollte, beim Marktstammdatenregister durchaus merken können, dass da etwas schief läuft. Ich denke daher nicht, dass es ein "bürokratischer Unsinn ohne Relevanz" ist, wenn es so etwas überhaupt gibt. Ohne Gegenwehr werden die diesem "bürokratischen Unsinn ohne Relevanz" amtlich beglaubige Gültigkeit verleihen und der Leidtragende werden die Anlagenbetreiber sein.
Hat eigentlich jemand einen Account bei Spiegel online? Die hatten gerade gestern einen Artikel für Abonnenten in den es um die Erleichterungen bei der Genehmigung bei Balkonkraftwerken ging. Vielleicht kann die ja mal jemand informieren wie toll die Sache mit den Erleichterungen hier gerade läuft. Heise habe ich schon vor einiger Zeit mal informiert, aber die haben es nicht mal geschafft zu antworten. Falls jemand Kontakt zu Andreas hat könnte er den vielleicht auch mal nutzen, denn der hat ja Kontakte nach "oben".
schwer zu sagen, sowas kann in deutschland jahre laufen bis jemand mal merkt das was nicht stimmt
Hallo,
o.k., kann ich dann statt eines Antwortschreibens gleich einen ganzen Stapel, sagen wir 100 Stück, verschicken? Der Sachbearbeiter kann sich dann für jedes mal wo er mir Standartschreiben schicken möchte, in dem er nur die Verkleinerung vorschlägt und nicht auf die gestellten Fragen reagiert, einfach ein Blatt vom Stapel nehmen. Das spart beide Seiten viele an Portogebühren und könnte vielleicht zur Verdeutlichung des Problems beitragen. Es kann ja schließlich nicht sein, dass die Bürger im schlimmsten Fall jahrelang auf komplett sinnfreie Schreiben arbeiten müssen. Jeden anderen Menschen würde man in so einem Fall wegen Belästigung vor den Kadi zerren. Wäre die Rollenverteilung umgekehrt gäbe es mit Sicherheit auch ziemlich schnell Ärger.
dann ignoriert es doch einfach
ein antwortschreiben mit dem hinweis auf die alte gesetzes lage und alle weiteren schreiben dann in den müll
ich bin ja manchmal sehr böse.... kann man denen nicht ihr Schreiben zurückschicken mit der Mitteilung, Ihr Schreiben kann ohne das beiliegende komplett ausgefüllte Formblatt nicht verarbeitet werden.
naja, und der Inhalt des Formblattes is variablel.... bestätigung dass text gelesen, dass text verstanden, fehlende Rechstbelefbelehrung beilegen...
Ich habe mich das noch nicht getraut, aber ....
Hallo,
ist das eine Lösung? Wohl kaum. So wie es bis jetzt ist kann es aber auch nicht bleiben.
wenn man das schon so macht, dann müsste man im ersten Schreiben auch noch darauf hinweisen, dass das der Vorgang im Moment auch deshalb nicht bearbeitet werden kann, das erste Anschreiben nicht maschinenlesbar war. Anbei dann noch ein Formblatt, indem auf die zulässigen Fonts und Schriftgrößen, sowie die zulässige Breite und Höhe der Absätze hingewiesen wird.
Ganz ehrlich, ich bin eigentlich auch nicht so fies, aber bei der aktuellen Nummer müsste man so etwas wirklich mal wagen, vielleicht macht es dann beim Sachbearbeiter klick, aber wirklich Hoffnung habe ich nicht.
Was soll der Netzbetreiber denn machen? Den Anschluss abkemmen? Dafür sind die rechtlichen Hürden viel zu hoch.
Würde das auch über Ablage "P" aussitzen.
Hallo,
aussitzen über den "großen blauen Rundordner" ist vielleicht nicht die beste Idee, denn laut dem Marktstammdatenregister ist man verpflichtet innerhalb von vier Wochen zu reagieren. Ich denke es wird also wahrscheinlich auch irgendeine Sanktion geben.
Ehe das Marktstammdatenregister Leute mit legalen und korrekt angemeldeten und genehmigten Anlagen belästigt, sollten die sich vielleicht mal überhaupt um die Korrektheit ihres Datenbestandes kümmern. Ich habe mal kurz reingeschaut und konnte dort zumindest einige tausend Anlagen finden die eher nicht korrekt eingetragen waren, dort aber seit Jahren eingetragen sind. 10 Solarmodule mit nur 0,6kWp finden sich dort gar nicht so selten, aber es lassen sich auch Anlagen mit einigen hundert Modulen finden, die angeblich nur 0,6kWp haben. Viele der Fehleinträge mögen dabei nur der Unterzuckerung der eintragenden Betreiber zu später Stunde geschuldet sein, aber einige Einträge neuer Betreiber scheinen da auch "kreativ" auf die Grenze von 2 kWp gefittet zu sein.
Wenn ich es richtig gesehen habe, so lassen sich laut einer Infobox auch keine Anlagen mehr mit Leistungsreduzierungen der Wechselrichter eintragen und zwar ab dem 01.01.2023. Zumindest bis zum 31.12.2023 war dies aber noch problemlos möglich. Dazu nun die Nummer alle BKWs nun auf Teufel komm raus rechtlich mit dem neuesten Stand der Gesetzgebung messen zu wollen. Irgendwie scheint da massiv der Wurm drin zu sein.