Balkonkraftwerk mit zwei getrennten Flachdächern und zwei WR openDTU

Moin,

erster Beitrag hier (und noch Neuling im Bereich Solar) - hallo an die Community :slight_smile: !

Ich möchte gerne je zwei PV Module auf den Flachdächern unseres RH aufstellen. Die beiden Flachdächer sind nach Osten und Westen ausgerichtet und ließen sich auf Grund der Distanz (RH trennt die Dächer) schwer mit einem WR betreiben. Ich habe jetzt gelesen, dass ich auch zwei WR (zB HM 800 2t) mit openDTU betreiben könnte um beide WR anzusteuern. Man könnte dann entweder beide WR konstant auf 400W drosseln (nicht optimal?) oder eventuell mit der openDTU on battery eine dynamische Drosselung erreichen, je nach Auslastung der Module. Hat hier jemand Erfahrungen damit gemacht? Meine Idee wäre ohne Speicher einfach eine guten Support bei der Grundlast zu bekommen durch die Ost/West Ausrichtung. Den HM 800 gibt es aber soweit ich das finde nicht als Komplettpaket - könnt ihr geeigenete Module empfehlen bzw ist das überhaupt eine gute Idee oder würdet ihr von der Variante mit 2 WR sowieso abraten?

Viele Grüße und vielen Dank!
Rohbeck

Rechtlich: Man darf pro Zaehler(Haushalt) 800W einspeisen. Man darf je Phase einen WR amschliessen.
Man darf bis 2000W Modulkapazitaet ! installieren.

Daraus ergeben sich verschiedene "Spielmoeglichkeiten"

2x400W WR und je ein 550W Panel - Steckdose verschidene Phasen - fertig
Vorsicht: Die 400W WR´s haben meist eine max. Anschlussleistung z.B. 2x400W Module gehen meist nicht.
Oder die neueren 2kW Inverter mit 800W Begrenzung 4 Panele je 2 per Schraegdach aber mann muss halt 2 Solarkabel von einem Paar zum andren bzw. WR legen. Steckdose fertig.
Wichtig: Begrenzung muss auf 40% 800W Zertifiziert werden.

Schau mal hier rein inzwischen sind die rechtlichen Werte drurch d.h. 2000W und 800W.

Die Diskussion, was die Worte im EEG nun wirklich bedeuten, kommt hier fast wöchentlich. Sicher ist, daß du mehrere Wechselrichter mit eine Gesamtleistung von zusammen 800W verwenden darfst.

Bei der Anmeldung im Marktstammdatenregister wird dann angeblich darauf hingewiesen, daß die Leistung des/der Wechselrichter den technischen Daten zu entnehmen sind. Das schließt dann alle Softwarelösungen mit Begrenzung von außerhalb des WR aus.

Bleibt nur die offene Frage, wer das kontrollieren würde, und ob das schon jemals vorkam.

Der Rest ist deine Entscheidung.

Oliver

Das kann man auch anders interpretieren: Es ist lediglich eine Anleitung für fachliche Laien und hat keinen bindenden Charakter. So im Sinne: "Wenn du keine Ahnung hast, schau im Handbuch deines WR."

So ein Erklärungstext hat sowieso rechtlich keine Relevanz.

Vielen Dank!
Ich will ja auch nicht mehr als insgesamt 800W einspeisen, nur wenn möglich nicht fix mit zwei 400W WR, da die Module zu unterschiedlichen Tageszeiten ausgelastet sein werden. Die Kabel von der einen Hausseite auf die andere zu legen stelle ich mir recht aufwendig vor, vielen dank @Martin das Video schaue ich mir auf jeden Fall noch an! Die "Spielmöglichkeit" mit OpenDTU zwei 800WR runterzuregeln ist nicht drin, weil das zumindest nach aktuellem Stand das höchstwahrscheinlich nicht unter die jetzige Auslegung des EEG fällt?

So ist es. Nur, wenn sich das nicht stört, störts höchstwahrscheinlich auch sonst niemanden.

Oliver

Es kommen nun mehrere Hersteller mit Mesh-µWR auf den Markt. Auf der Intersolar 2025 war bspw. Sigenergy welche Produkte dazu vorgestellt haben.

Da werden also die WR miteinander kommunizieren und nie mehr als 800W einspeisen - auf allen Phasen gemeinsam.
So etwas gibt es auch schon zu kaufen, wobei ich gerade keine Standalone-WR kenne die das beherschen sondern nur Batteriespeicher Lösungen mit integriertem WR.