Balkonkraftwerk mit Speicher über 2 KWp

Hallo Forengemeinde. ich interessiere mich für Balkonkraftwerk mit Speicher, jedoch mit mehr Solarfläche wie die überall erwähnten maximalen 2 KWp, würde mich aber an den maximalen 800VA Einspeisen halten. Als Speicher strebe ich 3-5 KWh an. Und nein das Balkonkraftwerk soll nicht dem Energiebetreiber gemeldet werden (Erläuterung unten). Es soll lediglich im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Auch "verwechsel" ich es nicht mit der 600VA Version wo man keine KWp Begrenzung hat.

Warum glaube ich das ich damit recht habe / durch komme?
Es liegt an folgegenden Punkten

  1. faktisch betreibe ich kein Photovoltaik am Steckersolargerät (Wechselrichter) sondern die Panele sind am Speicher angeschlossen.
  2. es steht im Gesetz Zitat: "(5a)Ein oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, ...." /// Dort ist also von 2 Kilowatt die rede und nicht von 2 KWp. Wenn ich aufgrund schlecht Ausrichtung mit 3 KWp nicht über 2 Kilowatt komme, ist das Gesetz eingehalten.
  3. ähnlich wie bei Punkt 2 geht es hier um die 2 Kilowatt aus dem Gesetz. Wenn mein Steckersolargerät (Wechselrichter) technisch nur 2x 900 Wp verarbeiten kann (Summe: 1,8 KWp), dann kann ich doch gar nicht die im Gestz maximalen 2 Kilowatt überschreiten, da das Steckersolargerät limitiert ist auf die 1,8 KWp zudem ist es am Speicher angeschlossen und nicht an den Solarpanels.
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    Schlussfolgerung für mich: Da ich mich an die VDE halte mit der Norm: maximal 800VA Einspeiseleistung und dem Gesetz das maximal am Wechselrichter 2 Kilowatt (DC) Eingangseitig verarbeitet werden, fühle ich mich hier im Recht. Das Gestz betreffend der maximalen "2 Kilowatt" sagt eben NICHT: "Das Balkonkraftwerk ist maximal mit 2 KWp zu betreiben". Hier wäre es als System korrekt benannt + korrekt die 2 KWp als Größe beschrieben. Im Gesetz steht eindeutig "der Wechselrichter darf nicht mehr wie 2 Kilowatt verarbeiten". Dort ist keine rede von Speicher.
    Faktisch würde ich also den Wechselrichter mit 0 KWp betreiben weil keine Solar-Panels angeschlossen sind, sondern der Speicher. Am Speicher sind dann eben je nach Marke/Model zwischen 2 bis 8 KWp Photovoltaik angeschlossen.

Finde es echt komisch das alle nur aufgreifen was viele Balkonkraftwerk-Seiten und Shops schreiben, wie z.B. das diese immer maximal 2 KWp schreiben. Obwohl das Gesetz sagt 2 Kilowatt. Auch dichten viele dem Gesetz zu das es als System gemeint ist, es steht dort aber nicht als System im Gesetz sondern nur der Wechselrichter EINZELN.

Ich bin mal gespannt was hier dazu gesagt wird.

Freundliche Grüße
Chris / Kreis-Steinfurt

Ich denke, der Gesetzgeber wird sich in der Auslegung des Gesetzes auf die Modulleistung beziehen, mit der das Modul vom Hersteller verkauft wird.

Siehe hier:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/Solaranlagen/faq_Balkon.html

Da steht Modulleistung.

Und was Akku angeht: Das ist doch, soweit mir bekannt, noch eine Grauzone, weil es offiziell überhaupt keine vereinfachte Regelung für Speicher von Balkonkraftwerken gibt.

Das Märchen geistert überall durch die sozialen Medien, bleibt aber ein Märchen.

Fühlen darfst du dich, wie immer du möchtest. Das Gesetz hälst du aber trotzdem nicht ein.

Bau deine Anlage, melde die mit 2kW an, und warte ab, was passiert. Vermutlich passiert gar nichts, weil niemand zum nachmessen kommt.

Oliver

Niemand meldet ein BKW beim VNB. Marktstamm reicht völlig und DIE informieren dann den VNB.

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