Balkonkraftwerk mit Pufferspeicher – Anmeldung beim Netzbetreiber notwendig

Hallo,

ist die Anmeldung eines DC gekoppelten Pufferspeichers (Marstek Jupiter C Plus) beim Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber notwendig?

Hintergrund:
Bei der Anmeldung eines Balkonkraftwerkes bei der Bundesnetzagentur erschien eine Abfrage, ob das Balkonkraftwerk auch ein Speicher hat. Da dieses tatsächlich einen Speicher hat (Wechselrichter und Speicher sind eine Einheit; Marstek Jupiter C Plus) habe ich die Frage mit ja beantwortet. Bei der Anmeldung wurde dann neben meinem Balkonkraftwerk ein Speicher angelegt.

Nach ca. 20 Tagen wurde ich per Mail von der Bundesnetzagentur aufgefordert meine Daten zu korigieren. Nachgeschaut, was die da wollen steht dort, dass der Netzbetreiber auf seiner Seite die separate Anmeldung des Speichers fordert.

Frage: Habt Ihr Eure Speicher beim Balkonkraftwerk auch zusätzlich beim Netzbetreiber angemeldet?

Danke, qwas

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Ich habe versucht einen Speicher anzumelden. Ohne Wechselrichter geht nicht.

Mit Einspeisung 0 geht nicht.

Mit negativer Einspeisung, also nur etwas Verbrauch geht auch nicht.

Und jetzt kommts: mit 600 oder 800W Einspeisung geht’s auch nicht. Also kann und darf man einen Speicher am BKW nicht anmelden.

Was das MStDR nicht haben will, kann auch den VNB nicht interessieren.

Ich habe meine Speicher beim Marktstammdatenregister angemeldet, einen mit dem BKW und zwei als Ergänzung. Wochen später habe ich dann von meinem Netzbetreiber die Nachfrage/Aufforderung bekommen, ob die Geräte bei ihnen registiert sind resp. zu registrieren sind.
Beim Ecoflow scheitert die Anmeldung darn, dass es keinen Elektrofachbetrieb benötigt sie anzuschließen, aber nur jener kann die Anmeldung vornehmen.
Nach langer Suche habe ich dann das hier gefunden:
DC-Speicher: Die Wechselrichterleistung von Balkonkraftwerk und Batteriespeicher, die gleichstromseitig angeschlossen sind, dürfen eine Leistung von 800 Watt nicht überschreiten. Der Speicher muss hierzu mit einem Balkonkraftwerk neu angeschlossen werden. Wenn diese beiden Bedingungen nicht erfüllt sind, muss der reguläre Anmeldeprozess für die Speichernachrüstung durchlaufen werden.” (Quelle: https://www.netze-bw.de/hilfecenter/balkonkraftwerke?page=3#1-4)

Ob sich mein Netzbetreiber (SH-Netz AG) damit zufrieden gibt, bleibt abzuwarten.

Ich hab den Speicher, wie vom Netzbetreiber gewünscht im Marktstammdatenregister angemeldet. Seitdem sind einige Monate vergangen und es gab keine Rückfragen mehr. Für den Zählertausch hatte ich einen Termin, welcher jedoch wieder abgesagt wurde. Ich harre der Dinge und schaue dem rückwärts zählenden Zähler beim Zählen zu. LG qwas

Meinen Speicher habe ich zusätzlich zum Balkonkraftwerk angemeldet. Mit 600Watt Einspeiseleistung. Zu einer Zeit, als Viele noch um den Ferraris-Zähler herumtanzten und sich freuten, daß er rückwärts läuft. Wurde damals einfach akzeptiert. Ich meine, jetzt habe ich Bestandschutz.

Warum macht ihr eigentlich so einen Quatsch und versucht einen Minispeicher eines BKW anzumelden?
BKW anmelden und gut, für den daran laufenden Speicher interessiert sich niemand ausserhalb des Internet.

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Hallo Lothar, bei der Anmeldung des BKW im MStR tauchte automatisch ein Fenster auf, welches fragte, ob zu dem BKW ein Speicher gehört. Da bei mir Speicher und Wechselrichter eine Einheit sind hab ich hier mit “Ja” geantwortet und die Daten eingegeben. Das hat dann dazu geführt, dass der Netzbetreiber meine Anmeldung bemängelt hat und die zusätzliche Anmeldung der Speichers forderte. Und so ging das alles los, siehe ganz oben. Mfg qwas