Hallo Forum,
der Zähler meiner Wohnung ist vor wenigen Jahren beim Einbau der PV getauscht worden, die Dachgeschosswohnung (eigengenutzt aber separater Zähler, ca 45 Jahre alt) hat noch den originalen Zähler der schon damals deutlich hörbar gebrummt hat. Der Installateur war nur für den PV Zähler da und meinte ich kann den anderen ja mal zum Austausch melden, aber "grundlos" (und dazu gehört Lärmbelästigung offenbar nicht) passiert das normalerweise nicht. Ich hätte gerne den Lärm weg, und einen digitalen Zähler kann man auch schöner ablesen um im nächsten Schritt eine Nulleinspeisung zu realisieren.
Jetzt habe ich hier gelesen die Netzbetreiber sind schneller wenn man ein Balkonkraftwerk anmeldet (da würden sie ja sonst Geld verlieren), spricht etwas dagegen das "etwas im Voraus" zu tun? Im Formular meines VNB (Bayernwerk) steht das Datum der Formularunterschrift sollte als Inbetriebnahmedatum beim Markstammdatenregister angegeben werden. Spricht was dagegen, wenn am Datum der Inbetriebnahme mir die Module runtergefallen sind und ich seither auf Ersatz warte?