(Frage: Was wenn der Vermieter Windlast-Zugelassene Halter fordert?)
Hallo PV-Freunde,
ich bin seit knapp einem Jahr mit meiner Vermietergesellschaft in den Verhandlungen zu dem Balkonkraftwerk.
Interessanterweise sind die Sachbearbeiterinnen sehr nett und unterstützen mich sogar einigermaßen.
Nachdem ich eine mündliche Zusage bekommen habe, habe ich Anfang des Monats die Anlage aufgebaut, angemeldet und die Vermietung in Kenntnis gesetzt. Und Glückwünsche bekommen.
Nun kam ein ja schon obligatorisches Schreiben mit:
Modulabsprache mit Vermietungseigenen Technikern
Windlastzonen & dafür zugelassenen Halterungen,
Notwendige Steckdose "auch wenn schon vorhanden"
"Sicherung austauschen"
VDE-gerechte Installation bescheinigen, Fachunternehmererklärung, Prüfung der Steckdose
Bekanntgabe des Balkon-PV Sets
Inaugenscheinnahme der fachmännischen Installation durch das Wohnungsunternehmen.
(unwichtige Punkte habe ich ausgelassen)
Meine Antwort:
Dazu hätte ich noch ein paar Fragen:
Kontaktdaten eines Technikers zur Absprache der Module.
Die zur Inbetriebnahme notwendige Steckdose ist eine Schuko-Steckdose. Diese ist mittlerweile geduldet und wird derzeit in die Norm aufgenommen, da Wechselrichter nach Norm das Schutzziel bereits erreichen.
Weitere Bedenken sind baulicher Natur und stellen die ordnungsgerechte Funktion der Elektrik in Frage.
Zur Info: Die Bauten von 2009 haben einen Fehlerstromschutzschalter für Balkon und Bad. Alle anderen Steckdosen sind bei Kontakt lebensgefährlich.
Frage: Fechten Sie die Duldung an?
Ein Tausch der Sicherung ist nicht nötig. Bitte konsultieren Sie hierzu die Dokumentationen sowie die Norm über Steckersolargeräte oder lassen Sie sich von dem Techniker beraten.
Ansonsten ist ein Tausch der D/D0 Sicherungen durch Laien in der DIN VDE 0105-100 geregelt und bis 400 V / 63 A erlaubt.
Frage: Was soll getauscht werden?
Nachweise zur Inbetriebnahme:
Unter welcher Grundlage ist eine Fachunternehmererklärung der Elektrofachfirma vonnöten?
Das Wohnungsunternehmen darf gerne die fachmännische Installation in Augenschein nehmen.
Noch ein Nachtrag dazu: Die FI-Sicherung hat eine NH-(schmelz)Vorsicherung zum rausschrauben von 16A. Die könnte ich also auf 10A tauschen. Was ja eigentlich nicht nötig sein sollte. Die Antwort kann in Teilen netter werden. Nach 5 h Recherche sieht es erstmal so aus
Ich komme wohl noch mit allen Punkten klar, außer mit dem Punkt der Windlast und der zugelassenen (Halter) Anlage.
Gibt es da irgendwas hilfreiches, was man nutzen kann?
Ist relativ dringend, da nach der Zusage und der Duldung meine Anlage ja grad unerlaubt ist.
Was hast du denn für eine Halterung verwendet? Was steht in der Bedienungs/Aufbauanleitung? Gibts irgendwelche Hinweise, wie die geprüft wurden? GS/TÜV oder was Ähnliches?
Ähmoment. Der Bau ist von 2009? Und du hast eine Schmelzsicherung eingebaut??
Wegen Windlast: Fertigbausatz hatte irgend ein dokument dabei?
Wenn nicht: Entweder fachkundige Person (Schlosser) unterschreibt dir das, oder der bringt dir noch ein Stahlseil als Absturzsicherung an wenn der Kram zu ranzig ist
Die Halterung hat einen "Bestimmungsgemäßen" Gebrauch bis zu 600W pro Panel.
Sie ist von einem deutschen Vertrieb. Ein CE-Kennzeichen habe ich noch nicht gefunden, aber auf der Anleitung ist alles "wichtige" drauf, was ich so kenne und für den Vertrieb in Europa muss das ja eigentlich auch CE-zugelassen sein.
@tageloehner Die Schmelzsicherung ist eine Vorsicherung des FI-Schutzschalters für Balkon und Bad. Den Rest haben die sich für wohl einen zweistelligen Betrag pro Wohnung gespart..
Hier sind die Sicherheitsinformationen zur Halterung im Link.
Andere bezweifeln, dass das Schreiben überhaupt rechtens ist, da ja laut Gesetz nur noch bei "triftigen Gründen" abgelehnt werden kann. Sehe ich recht ähnlich. Und ich bezweifle, dass die exakte Montage triftig genug ist. Ist sie bei Blumenkästen ja auch nicht.
Ich bezweifle schon, dass schmelzsicherung überhaupt zulässig ist, außer dahinter sind FI-LS.
Für die Halterung wird ausdrücklich Haftung ausgeschlossen. Lass dir von 1 schlosser ein sicherungsseil montieren und diese sicherungsmassnahme dokumentieren. Damit bist safe
Protron übernimmt keine Haftung für die fachgerechte Installation
der Anlage und deren Befestigung.
Ich würde da jetzt nur die Installation und die Montage sehen. Wenn diese fachgerecht durchgeführt wurde, gibts doch kein Problem.
Zum FI: Ja, die Schmelzsicherung ist die Vorsicherung. Danach kommt der FI.
Ich könnte selbst ein Edelstahl-Sicherungsseil aus der Firma installieren. Es ändert aber nichts an der Sache. Wir hatten im März auch schon 2 Stürme mit Windstärke 9. Da hat sich gar nichts bewegt. Den Haltern vertraue ich auch so.
Achso, und danke für deinen Kommentar Etwas seelischen Beistand/Sparring ist mir viel wert!