Balkonkraftwerk an Sonderbauwerken

Hallo,

ich warte schon sehr lange auf die Möglichkeit, ein BKW an meine Balkon anzubringen.

Gibt es aktuelle Informationen bezüglich eines BKWs an Sonderbauwerken, bei mir:
Eigentumswohnung, 8. Etage

Ist das immer noch mit einer so gigantischen Hürde versehen (Statik und Feuernachweis)?

Wo stehen denn die aktuellen Informationen dazu, habe lange bei Google gesucht.

Danke

Die Frage musst du deiner Eigentümerversammlung und der Hausverwaltung stellen. Die werden dir sagen, was wie geht.

Oliver

Hallo

Wenn die wüßten, wir das geht, wieder ich hier nicht nachfragen.

Es ist ein restliches Problem, ein politisches.

Also: wo stehen die aktuellsten Regeln dazu.

Im WEG steht in § 20:

"§ 20 Bauliche Veränderungen
(1) Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen
(bauliche Veränderungen), können beschlossen oder einem Wohnungseigentümer durch Beschluss gestattet
werden.
(2) Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die

  1. dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen,
  2. dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge,
  3. dem Einbruchsschutz,
  4. dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität und
    5. der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte
    dienen. Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen." (Zitat Ende, die Fettschrift habe ich zur Kenntlichmachung verwendet)

Das Gesetz findest du hier:

L.G.

„ zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 10.10.2024 I Nr. 306“

Seitdem hat sich an der rechtlichen Grundlage nichts geändert.

Zwischenzeitlich gab’s dann auch sicher einige Urteile zum Thema, die Google alle finden sollte.

Es hilft nix, die Eigentümerversammlung muß beschließen, und die Hausverwaltung umsetzen. Die dürfen das nicht pauschal ablehnen, aber selbstverständlich angemessene Forderungen sowohl zur elektrischen als auch statischen Sicherheit der Anlage stellen

Oliver