Moin Zusammen,
ich habe seit Jahren bereits lust auf Balkonsolar und mir endlich ein Herz genommen. Ich wohne zur Miete in Hamburg im 4/4 OG und unser Flachdach ist wirklich bestens prädestiniert dafür, da das ganze Jahr unverschattet.
Nach langem googeln habe ich leider keine expliziten Probleme gefunden die genau auf Stromnetz Hamburg und Mieter zugeschnitten sind, daher wollte ich hier auf die versierte Schwarmintelligenz setzen, wie am schlausten vorzugehen ist, ohne sich die Finger zu verbrennen, mit Aussicht auf größten Erfolg:
Ich habe bei der Hausverwaltung angefragt, welche sagt: Solange Stromnetz Hamburg dem ganzen Zustimmt, kann ich (nach entsprechender Ortsbegehung auf dem Dach & Sicherheit des ganzen durchsprechen) gern die Module aufstellen. (Wortwahl des Hausverwaltungszuständigen: Das Dach ist ja auch wie gemacht dafür).
Nun bin ich auf die Seite vom Stromnetz Hamburg gegangen und dort steht folgendes:(wenn ich einen wichtigen Punkt übersehen habe weist gern drauf hin)
-Schuko nicht erlaubt, Wieland wird vorgeschrieben. Wenn keine Wieland, dann Elektriker.
-Die Energieeinspeisesteckdose muss im Außenbereich vorliegen und muss daran angeschlossen werden.
-Muss VDE-AR-N 4105 Konform sein
-Zweirichtungszähler
Zweirichtungszähler ist abgehakt, den habe ich bereits.
Wie ich aber gelesen habe überschreitet der Netzbetreiber bei den anderen Vorgaben hier seine Kompetenzen und darf sowohl Wieland, als auch Außensteckdose und Elektrikereinsatz nicht vorschreiben. Dies würde (wie ihr wisst) das vorhaben leider komplett unwirtschaftlich und nicht realisierbar machen.
Da ich die Leitung durchs Fenster mit extra Flachbandkabel verlegen wollte (egal ob via MC4 Kabel oder via herkömmlicher "Stromleitung"), würde ich sowieso keine Außensteckdose benötigen (welche ich auch nicht besitze und in einer Mietwohnung sicherlich nicht auf meine Kosten einbauen lassen werde).
Die Frage ist nun, wie ich die Zugeständnisse von Stromnetz Hamburg bekomme, sodass die Hausverwaltung dies auch akzeptiert.
Denn ich muss der Hausverwaltung ja irgendwie klar machen, dass die Vorgaben so rechtswidrig sind, ich alle Rechtswirksamen Vorgaben aber erfüllt habe und sie mir die Aufstellung genehmigen können (Hausverwaltung ist im Bilde, was Stromnetz Hamburg für Auflagen hat) und Stromnetz Hamburg muss mir die Anlage ja ebenfalls genehmigen ohne die Rechtswidrigen Paragraphen.
Habt ihr bereits ähnliche Erfahrungen gemacht und wisst wie am besten vorzugehen ist?
Über positive Rückmeldungen und Lösungsvorschläge würde ich mich sehr freuen! ![]()
LG
Max
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Auszug aus dem Anmeldeformular PDF unter obigem Link:
Für einen sicheren Anschluss und Betrieb einer Mini-PV-Anlage sind folgende Punkte unbedingt zu beachten:
ANSCHLUSSART:
Die Anlage muss entweder fest angeschlossen werden,
ODER
steckbar über eine spezielle Energiesteckvorrichtung nach DIN VDE V 0628-1 sein.
Wichtig: Ein Anschluss über normale Schutzkontakt-Steckdosen („Schukostecker“) ist unzulässig! Sowohl die feste Verdrahtung der Anlage als auch die Installation einer speziellen Ener- giesteckvorrichtung muss durch einen Elektro-Installateur erfolgen.
Lediglich die Inbetriebsetzung einer Anlage an einer bereits vorhandenen Energiesteck- vorrichtung (nach DIN VDE V 0628-1) kann dann durch den Betreiber jederzeit selbst er- folgen.
VERBINDUNG ZUR STROMVERTEILUNG:
Die steckerfertige PV-Anlage kann entweder singulär an einen eigenen Einspeisestromkreis ange- schlossen werden, ODER an einen Endstromkreis zusammen mit anderen Verbrauchern nach DIN VDE V 0100-551-1:
DANN ist eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) zwingend vorgeschrieben, sie muss alle akti- ven Leiter inkl. Neutralleiter unterbrechen. Die Auslöseschwelle- und die Auslösezeit müssen einge- halten werden (geprüft durch Elektro-Installateur).
- Die Summe aus der Dimensionierung der Schutzeinrichtung und der Leistung der steckerfertigen PV-Anlage dürfen die zulässige Leitungsbelastung nicht übersteigen, ggf. wird ein Sicherungs- tausch notwendig. (geprüft durch Elektro-Installateur)
-
Die Anforderungen an die Leitungsdimensionierung müssen erfüllt sein. (geprüft durch Elektro- Installateur)
Die Anlage muss über einen Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) verfügen, der den anerkannten Regeln der Technik (VDE-AR-N 4105) entspricht.
MESSUNG:
Ein Zweirichtungszähler ist notwendig. Ein evtl. notwendiger Zählertausch erfolgt durch Ihren Mess- stellenbetreiber. Die Angabe, wer Ihr Messstellenbetreiber ist, finden Sie auf Ihrer Stromrechnung. Hinweis: Ein Rückwärtslaufen des Zählers stellt einen Verstoß gegen das Steuerrecht dar und fällt unter Steuerhinterziehung bzw. Steuerverkürzung.
ANMELDUNG:
Es besteht eine Anmeldepflicht der steckerfertigen PV-Anlage beim zuständigen Netzbetreiber (hier- für kann umseitiges Formular genutzt werden). Angaben zu Ihrem Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer Stromrechnung.
Die Angaben zur Leistung der Anlage beziehen sich auf die maximale Scheinleistung der Anlage (i.d.R. Scheinleistung des Wechselrichters).Ebenso muss die steckerfertige PV-Anlage gemäß MaStRV im Marktstammdatenregister der Bun- desnetzagentur angemeldet werden ( Link entfernt ).
Bei Änderungen Ihrer Daten und / oder Ihrer Anlage (z. B. Umzug, Leistungserhöhung / -änderung) sind diese dem Netzbetreiber mitzuteilen und an das Marktstammdatenregister zu melden.SONSTIGES: Die Montage der Mini-PV-Anlage bedarf der Zustimmung des Gebäudeeigentümers, insbesondere auch unter Beachtung von statischen Anforderungen an die betroffenen Gebäudeteile (Zustimmung durch Eigentümer / Hausverwaltung).
Der Blitzschutz muss bei Gebäuden höher als 20 m beachtet werden (geprüft durch einen Elektro- fachbetrieb*))Ihr Elektrofachbetrieb*) berät Sie gern zu Fragen der sicheren Montage und des sicheren Betriebes Ihrer Elektro-Anlage.