während des vergangenen Black Fridays hab ich ein preiswertes Schnäppchen in Form eines Balkonkraftwerkes gekauft. Laut der letzten Eigentümerversammlung darf ich als Eigentümer aber erst dann an den Balkon hängen, sobald es rechtlich erlaubt wäre.
Die Frage die ich mir daher nun stelle ist folgende:
Ist es im Moment eigentlich verboten, sodass man wirklich erst darauf warten muss, dass es eine privelegierte Maßnahme ist? Einen Blumenkasten dürfte ich ja theoretisch auch an meinen Balkon hängen. Die Elektroleitung habe ich bis zum Zählerschrank neu verlegt und auch einzeln abgesichert. Die Brüstung ist aus verzinktem Stahl, weshalb es aus statischer Sicht keine Probleme geben könnte.
Aber davon ganz abgesehen, was wäre wenn man das Kraftwerk einfach so an den Balkon hängt, auch wenn es keine priv. Maßnahme werden würde (ich will es nicht hoffen, aber was wäre wenn?)?
Ich bin übrigens Eigentümer einer Wohnung mit Balkon in Süd Ausrichtung im 2.Stock. Der Balkon ist nur durch mich nutzbar, sodass ich alleine die Sonderrechte daran habe.
Besten Dank, frohe Restweihnachten und einen schönen Start ins neue Jahr
Die Rechtslage bezüglich Balkonkraftwerk hat sich m. E. noch nicht geändert, sprich man bräuchte zur Installation (baulichen Veränderung) nach wie vor die einfache Mehrheit der Wohneigentümergemeinschaft (WEG). Ich würde auch so gerne ein Balkonkraftwerk mein eigen nennen, da ich aber einen Nachbarn habe, der gegen alles ist, sind mir aktuell die Hände gebunden.
Ich warte also seit Ewigkeiten auf eine positive Entwicklung der Gesetzgebung ...
@sailingpv Oder warst du so mutig und hast inzwischen irgendetwas etwas umgesetzt (einfach gemacht)?
@Broccoli Meinst du mich? Was soll ich bei den anderen Eigentümern umsetzen?
@voltmeter Haha, einfach machen klingt gut, aber mein Nachbar führt sich hier als kleiner Erdogan auf, das ist einfach nur ermüdend. Wenn ihm was nicht passt (z.B. Kindergeburtstag um 14.00 Uhr nachtmittags, oder einmal geparkt und er meint das muss anders) geht direkt eine E-Mail raus an alle Eigentümer + Eheleute + Verwaltung. Also wird man direkt vor 15 Leuten plus Verwaltung an den Pranger gestellt ...daher hoffe ich auf ein besseres WEG-Recht.
In erster Linie den TE und im Ganzen halt Eigentümer einer Wohnung. Sie müssen halt einen Antrag bei der Mitgliederversammlung stellen und hoffen, dass er durch geht. So wie du es doch auch selbst geschrieben hast.
Oder warten, bis der Gesetzgeber eine Entscheidung trifft, die umsetzbar ist…wer weiß, welche Vorraussetzungen die Beschlüssen, so dass es nicht mehr abgelehnt werden kann.
Hallo, wenn Du das so baust, das es von außen nicht zu sehen ist - kann niemand meckern. Und auch wenn, die Eigentümerversammlung kann in meinen Augen nicht festlegen, was du an Deinen Balkon hängst, solange es keine Orionshop-Fahne oder dergleichen ist, den das wäre sexistisch und/oder anstößig wertmindernt.
sorry das ich mich solange nicht mehr gemeldet habe. Aber ich habe nun folgendes gemacht, als ein Nachbar der auch Eigentümer in derselben WEG ist, sein Balkonkraftwerk einfach auf die Rasenfläche gestellt hat (haben verrückter Weise alle ein Sondernutzungsrecht und nicht nur er alleine) und gleichzeitig an sein Balkon festgeschraubt hat (inkl. Beschädigung der Bausubstanz):
Ein Gestell passend für meinen Balkon selber gefertigt und so an meinen Balkon gehängt, dass nix wackelt und gleichzeitig viel Strom produziert.
Es sind nun schon 90Kw Link entfernt
Im schlimmsten Fall muss ich es halt abbauen, aber bis dahin, wollte ich es einfach laufen lassen. Angemeldet ist meins natürlich auch.
Bisher hat sich keiner beschwert, obwohl es ja eigentlich gegen den Beschluss der WEG Versammlung geht.
Dank unserem Freund und Helfer Andreas Schmitz bin ich über sein letztes YT-Video und dort in der Beschreibung zu diesem Artikel gefolgt:
Hat jemand von euch, der in einer WEG wohnt, schon Butter bei die Fische gemacht und "einfach etwas installiert"?
Oder heißt es, dass ich trotz der Gesetzesanpassung, meine Paneel-Ideen trotzdem ankündigen muss bzw. die nächste Eigentümerversammlung abwarten muss, um es dort vor allen anderen Eigentümern vorzutragen?
Ja ich als Eigentümer einer Wohnung habe es einfach gemacht.
Da es ja nun eine privilegierte Maßnahme ist, kann die Eigentümerversammlung ja nicht ablehnen. Daher würde ich dem Verwalter nur eine Email zur Info schicken. Dann kann man loslegen.