Ich hatte obiges nur zitiert. Pro Stromkreis ist natürlich Quatsch. Pro Zähler ein BKW.
Aber wo und wie steht das in welchem Gesetzt?
800W Einspeisung pro Zähler nach außen-> wäre logisch.
800W Einspeisung innerhalb des Hauses -> warum muss das innerhalb des Haus begrenzt werden, wenn man auf 3 Phasen je 800W durch den 3 WR nutzen könnte?
Weil man ohne Smartmeter nicht nachvollziehen kann, ob du mit deinem BKW deine theoretische Einspeisung von 800 kWh/a (wenn ich mal das 1000fache der WR-Leistung als jährlich mögliche Einstrahlung in unseren Breiten zugrunde lege) über's Jahr verteilt oder an einem Tag erbracht hast, was (letzteres) auf eine hohe stündliche Einspeisung hinweist.
Kurzum, man kann die stündliche Einspeisung bei BKW nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beschränken, nicht mal erfassen - deshalb regelt man das über die Hardware.
Das Ziel sollte gar keine unkontrollierte Einspeisung sein, was heute +- möglich wäre. Die 800 W sind ein Kompromiss.
Warum sind es 800 Watt und nicht 1200 Watt?
Die Begrenzung und vereinfachte Anmeldung resultiert daraus, dass die Leitungen im Haus, die nicht auschließlich für das Balkonkraftwerk genutzt werden (z.B. Steckdose am Balkon) nicht überlastet werden sollen und nicht anfangen sollen zu glühen....
Die 800 Watt sind da ein guter Kompromiss, damit man ohne Prüfung durch einen Elektriker vor Ort sicherstellen kann, dass nichts passiert. Der laie weiß nicht wie die Leitungen im Haus gehen, was sonst noch dran ist und welche Phasen wie belegt sind.
Für alles andere, lässt man halt über den Elektriker beim Verteilnetzbetreiber anmelden. Der prüft das vorher und füllt dann die Anmeldung aus. Die ist gemäß meiner Erfahrungen auch nicht lang. Nachteil ist halt, dass das nur der Elektriker machen darf. Die Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber ist aber auch kein Hexenwerk.
Ich hab es mir jetzt selbst aus dem Internet zusammengesucht:
Laut § 8 Abs. 5a EEG dürfen Steckersolargeräte (also auch Balkonkraftwerke) mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 W (genauer: 800 VA Scheinleistung) an der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers – sprich eines Stromzählers – betrieben werden.
Dabei ist der Begriff "Steckersolargerät" entscheidend und in EEG § 3 Nr. 43 definiert.
„Steckersolargerät“ ein Gerät, das aus einer Solaranlage oder aus mehreren Solaranlagen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis eines Letztverbrauchers besteht,
Ob also an einem Wechselrichter auch Solarmodule dranhängen oder eben nur ein Akku ist dabei unerheblich.
Hier vielleicht?
Nein. Das steht da:
(5a) Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden.
Da steht "Entnahmestelle eines Letztverbrauchers" und nicht Stromkreis.
Vereinfacht gesagt bedeutet das nach deinem Zähler zuhause
Ich habe ja auch nicht das Gegenteil geschrieben, sondern das Gesetzt zitiert. Ich dachte, daraus war erkennbar, dass man pro Zähler nicht mehrere WR betreiben darf.
Du darfst nicht über 800VA für alle WR zusammen kommen. Wie viele WR Du verwendest... interessiert nen Toten, aber nicht das MStR oder sonst wen.
Außer dem eigenen Geldbeutel.
Nein, man darf nicht WR mit mehr als 800 VA hinter dem Zähler angeschlossen haben. Die Anzahl der WR ist unbestimmt.
Es gibt die Rechtsauffassung, daß nur ein WR pro Stromkreis (ungleich pro Zähler und ungleich pro Phase) angeschlossen werden darf. Dies teile ich nicht.
Die Hoymiles mit ihren durchschleifenden Anschlüssen bieten die Möglichkeit, mehrere (m.W. bis zu 6) WR zu verbinden, aber auch eine parallele Anbindung im selben Stromkreis halte ich für rechtskonform.
Vorraussetzung: alle WR zusammengefasst hinter einem Zähler dürfen 800 VA nicht übersteigen.