mein Nachbar unter mir stört sich an den Enden der Alu-Profile der Balkonhalterung. Ich habe alles exakt vermessen, so dass die Halterung nicht nach unten übersteht. Durch die leichte Anschrägung sieht er aber die Enden der Alu-Profile der Balkonhalterung und er fordert mich auf diese abzusägen, damit er keine Sichteinschränkung von seinem Balkon hat.
Es handelt sich um Eigentumswohnungen.
Gibt es da eine Rechtsgrundlage, die mich zum Handeln zwingt? Aus good will möchte ich seiner Aufforderung nachkommen. Jedoch interessiert es mich sehr, ob er überhaupt das Recht hat eine solche Forderung zu stellen?
Wenn alle Eigentümer sind und es eine Verwaltung gibt mit Gemeinschaftseigentum von mehreren Leuten, so ist Balkon+Fassade Gemeinschaftseigentum, und sollte dort entschieden werden was mit den Halterungen passiert, ist das BK von der Verwaltung so wie es ist abgenommen worden und keiner hatte was dagegen? dann darf alles so bleiben wie es ist und der Nachbar unter dir muss hier eine Privatklage einreichen, um seinen schaden darzustellen durch die Halterungen, ich denke nicht das sowas haltbar wäre für den kläger, sind ja belanglosigkeiten.
selbst wenn es eine oder keine Rechtsgrundlage gibt: Darüber kann man streiten bis auf die Knochen!! Versau dir nur nicht die Nachbarschaft! Es gibt nichts schlimmeres als Streit auf Dauer! Säg die Dinger nach seinen Vorgaben ab! Sprech die Vorgehensweise mit ihm ab! Oder mach das mit ihm gemeinsam.
Nein, in der WEG-Sitzung wurde nur die Freigabe zur Installation/Aufhängung erteilt. Es gab aber in der letzten Sitzung genau das Argument die Vorgaben für die Anbringung zu definieren.
Wie schon gesagt, ich möchte den Nachbarn ja entgegenkommen. Allerdings war die Anbringung nicht so leicht, weil ich eben schon sehr darauf geachtet habe, dass das Steckersolargerät nicht übersteht. Es gibt ja nur die Standardaufhängungen und die sind nicht unbedingt mit allen Balkongittern kompatibel. Deshalb habe ich schon angepasst und fünfach abgesichert.
Also wenn ich sowas bauen würde, wäre es für mich ein Nogo, dass am Schluss irgendwas in den Sichtbereich meines Nachbarn unter mir reinragt. Da würde ich überhaupt nicht drüber nachdenken, wie sowas rechtlich ist. Da hab ich selber einen Bock geschossen und muss das korrigieren.
Vll kannst du dir das ganze ja von deinem Nachbarn aus mal ansehen.
Sticht das Gestell evtl einfach nur farblich heraus? Vll sehen die alu Farbenen enden auch einfach nur komisch aus. Dann könntest du mit ein bisschen schwarzer Farbe und schönen Endkappen die ganze Situation ja schon entschärfen. Oder mit 2m Alu Winkel aus dem Baumarkt einen schönen geraden Abschluss unten herstellen.
@win lieber win, du hast meinen Beitrag leider nicht korrekt gelesen. Es ragt nichts nach unten über. Der Nachbar sieht seinen Sichtbereich eingeschränkt, in dem er zu seinem Balkongeländer geht und nach oben schaut.
Er will, dass die gesamte Konstrukzion um 30 cm nach oben verschoben wird. Das ist für mich leider nicht umsetzbar und um ehrlich zu sein ist diese Forderung leider überzogen.
Ich finde deine Meinung informativ, aber leider beantwortest du meine Frage nicht.
@kpax danke für den Hinweis. Ich bin mit ihm im Gespräch. Leider ist seine Forderung etwas überzogen.
Ich werde die Anlage noch 5-10 cm hochziehen und dann steht sie schon über meinem Geländer nach oben über. Da die Steckersolargeräte bald als privilegierte bauliche Maßnahme gelten, muss es wohl neutral durch die WEG-Versammlung geklärt werden.
@r-l das versuche ich ja gerade. Aber genau deshalb frage ich nach einer Rechtsgrundlage. Das WEG wurde ja schon angepasst.
Aber ohne Rechtsgrundlage säge ich heute irgendwas ab. Morgen setze ich die Anlage höher und übermorgen kommt eine neue Forderung. Sich die Nachbarschaft nicht zu versauen bedeutet für mich auf Basis einer Rechtsgrundlage und ggf. Gold will eine Lösung für alle Parteien zu finden.
Es muss weiterhin von der Wohneigentümergemeinschaft (WEG) die Zustimmung vor der Anbringung eingeholt werden. Die WEG legt auch in diesem Zusammenhang die Vorgaben (Größe, Form, Farbe, Neigungswinkel, Gewicht, Fachbetrieb, Versicherungen, ...) für die Anbringung der Solarpanele außen am Balkon fest.
Gibt es aktuell schon von der WEG abgestimmte Vorgaben?