Balkon-Solar und 1-Phaseneinspeisung mit saldierender Zähler

Hallo,

ich plane die Anschaffung einer kleinen PV-Anlage - unter 600W, um nicht der Meldepflicht zu unterliegen.

Nun bin ich am Problem der Wirtschaftlichkeit einer 1-Phasen Einspeisung angekommen. Lohnen würde sich die PV-Anlage nur, wenn ich die Grundlast im Haus, die ja auf allen 3 Phasen anfällt, über den Solarstrom decken kann. Dies geht bei einer 1-Phaseneinspeisung nur, mit einem saldierenden Zähler. Nun müsste ich irgendwie herausfinden, ob mein Zähler dies kann.

Ich habe den aem E3L AW11112 Zähler in der Bezugszählervariante +A:
https://www.aem.ro/wp-content/PDF_ge/7.%20AEM_eHZ_E3L_germana.pdf

Die Funktionsausprägung ist folgende: AW11112
A - Genauigkeitsklasse A
W - Art der gemessenen Energie (W,L,Z)
1 - Spannung 3x230V
1 - Grenzstrom 60A
1 - optische Datenschnittstelle
1 - Zählervariante +A = Bezugszähler --> bedeutet vermutlich mit Rücklaufsperre
2 - Doppeltarif

Kann mir hier jemand weiterhelfen, ob ich mit diesem Zähler den Vorteil der 1-Phaseneinspeisung mit einer 3-Phasennutzung habe, oder eben nicht?

Der folgende Artikel gibt im übrigen noch weitere Infos zum Thema phasenbezogene Rücklaufsperre und Rücklaufsperre des Zählerwerks basierend auf der Summe aller positiven und negativen Ströme.
https://www.pv-magazine.de/archiv/gute-zhler-schlechte-zhler/

Beste Grüße
Tobias

Nicht saldierende Zähler sind in Deutschland die Ausnahme. Scheint ja recht modern zu sein das Teil, ich würde also davon ausgehen gehen, dass es saldierend arbeitet.

So, nun habe ich die Antwort:

Der aem E3L AW11112 ist ein saldierender Zähler mit Rücklaufsperre. Dies wurde nur von meinem Netzbetreiber und dem Hersteller unabhängig voneinander bestätigt.

Die Rücklaufsperre greift erst bei P_L1 + P_L2 + P_L3 < 0. Solange die gemessene Leistung aller 3 Phasen in Summe einen Bezug aus den Netz darstellt, gleicht der Zähler Bezug und Einspeisung der einzelnen Phasen aus.

... nun ist die Voraussetzung für ein 1-Phasen Balkonkraftwerk, mit trotzdem maximaler Nutzung der PV-Leistung gegeben :-).

Danke für die Info. Mich hätte es auch gewundert, wenn es hierzulande anders wäre. Wenn doch, wäre das echt ein Aufreger und ein Fall für den Brief an die Parteien von Andreas.

ich plane die Anschaffung einer kleinen PV-Anlage - unter 600W, um nicht der Meldepflicht zu unterliegen.
melden musst Du trotzdem, das ist unabhängig von der Leistung.
Beim MaStR sowie beim Netzbetreiber.
Was entfällt ist das ganze Gelumpe um Gewerbe / Kleinunternehmerregelung, Finanzamt, Einspeisevertrag.
Und wenn Du Glück hast dann bietet Dein Netzbetreiber ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren an, das müsstest Du dann mal erfragen.

Hi Stefan,
Danke für die Erläuterungen, gemeint war, dass ich mir das Zeugs mit der Steuer ersparen will.

Ich bin übrigens bei der Netze BW. Die erlauben es mit den Mini PV Anlagen.

https://www.netze-bw.de/einspeiser/pluginPV.

https://assets.ctfassets.net/xytfb1vrn7of/36JX48lHzgDRehx065HkSP/236d007b0a6b777ab0078b7b19d79052/Anmeldung_steckerfertige_EZA_06_21.pdf

Wie geht das mit dem Marktstammdatenregister?

Cool. Ja, BaWü ist PV-Land, da geht so einiges. Da hat auch fast jeder PV, zumindest gefühlt beim Durchfahren.
Bei uns selbst in Neubaugebieten höchstens jeder 5. der PV mitbaut.
Verstehe ich ja absolut nicht. Bei den Geldsummen, die aktuell für einen Neubau anfallen sind 10 - 20T€ mehr Kreditvolumen für PV quasi "nichts", doch der Zugewinn ist riesig.

Die Registrierung im MaStR ist kostenlos und kannst Du selbst machen -> https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR