Hallo, ich möchte ein Balkonkraftwerk in meiner Mietswohung installieren und habe von der Hausverwaltung folgende Punkte geschrieben bekommen.
- Die Größe des Balkonkraftwerkes ist den Abmaßen der Balkonbrüstung anzupassen, die Platten sind senkrecht (ohne Neigung) anzubringen, ein schwarzer Rahmen ist vorzusehen
- Der jeweilige Eigentümer (individuelle Abstimmung mit dem Mieter möglich) hat eine Versicherung abzuschließen, die etwaige Schäden, die der Gemeinschaft durch den Betrieb entstehen können, abgedeckt sind
- Der Anschluss ist beim Netzbetreiber anzuzeigen
- Der jeweilige Eigentümer (individuelle Abstimmung mit dem Mieter möglich) trägt sämtliche mit der Installation und den künftigen betrieb der Anlage verbundenen Kosten, dies einschließlich der aller Erhaltungskosten (z.B. Wartung, Instanthaltung, Erneuerung bei Ausfall oder Beschädigung
- Sollte der Anbau der des Balkonkraftwerkes zu einen Prämienerhöhung der Wohngebäudeversicherung führen, trägt der Eigentümer (individuelle Vereinbarung mit Mieter möglich) die Differenz zur ursprünglichen Prämienhöhe
Warum sollte der Eigentümer eine Versicherung abschließen, die private Haftpflicht greift doch bei Schäden an Dritten?
Die Anzeige beim Netzbetreiber ist doch auch nicht mehr notwendig, da der Eintrag ins Marktdatenstammregister ausreichend ist, oder?
Sind die anderen Bedingungen valide bspw. "Prämienerhöhung der Wohngebäudeversicherung"?
Vielen Dank im Voraus.