Auflagen Hausverwaltung für Balkonkraftwerk

Hallo, ich möchte ein Balkonkraftwerk in meiner Mietswohung installieren und habe von der Hausverwaltung folgende Punkte geschrieben bekommen.

  • Die Größe des Balkonkraftwerkes ist den Abmaßen der Balkonbrüstung anzupassen, die Platten sind senkrecht (ohne Neigung) anzubringen, ein schwarzer Rahmen ist vorzusehen
  • Der jeweilige Eigentümer (individuelle Abstimmung mit dem Mieter möglich) hat eine Versicherung abzuschließen, die etwaige Schäden, die der Gemeinschaft durch den Betrieb entstehen können, abgedeckt sind
  • Der Anschluss ist beim Netzbetreiber anzuzeigen
  • Der jeweilige Eigentümer (individuelle Abstimmung mit dem Mieter möglich) trägt sämtliche mit der Installation und den künftigen betrieb der Anlage verbundenen Kosten, dies einschließlich der aller Erhaltungskosten (z.B. Wartung, Instanthaltung, Erneuerung bei Ausfall oder Beschädigung
  • Sollte der Anbau der des Balkonkraftwerkes zu einen Prämienerhöhung der Wohngebäudeversicherung führen, trägt der Eigentümer (individuelle Vereinbarung mit Mieter möglich) die Differenz zur ursprünglichen Prämienhöhe

Warum sollte der Eigentümer eine Versicherung abschließen, die private Haftpflicht greift doch bei Schäden an Dritten?
Die Anzeige beim Netzbetreiber ist doch auch nicht mehr notwendig, da der Eintrag ins Marktdatenstammregister ausreichend ist, oder?

Sind die anderen Bedingungen valide bspw. "Prämienerhöhung der Wohngebäudeversicherung"?

Vielen Dank im Voraus.

Eine private Haftpflicht greift nicht unbedingt bei von Gebäuden ausgehenden Schäden. Tut deine das, prima, wenn nicht, musst du halt noch was abschließen.

Ansonsten steht da prinzipiell: die Module müssen schwarz sein, senkrecht angebracht werden, du sorgst für eine Haftpflichtversicherung, und du trägst alle anderen durch die Anlage hervorgerufene Kosten.

Ich sag mal so: das ist nachvollziehbar und dagegen kannst du wenig sagen. Da gibt es wesentlich unangenehmer Bedingungen.

Anmeldung im Marktdatenstammregister reicht natürlich.

Oliver

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Es gibt bei neueren Verträgen spezielle Balkonkraftwerk Regelungen. Da würde ich mal genauer nachschauen, was dadurch extra versichert wird.

Das musst du natürlich vorher abklären, ob das der Fall ist. Nicht das nachträglich unkalkulierbare Kosten auf die zukommen.

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Lese dir bitte einmal diesen Text durch:
Balkonkraftwerk - Versicherung & Betrieb
Ich möchte hier keine Werbung für eine Versicherung machen, aber es ist wirklich alles leicht verständlich aufgeführt. Am Ende steht auch etwas über die Versicherungen.


Ulrich
Admin der Solaranzeige
Ein Open Source Projekt seit 2016

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