Finde ich sehr spannend. Mein Verständnis ist aktuell das bis 800W sowohl das BKW als auch dessen Speicher im MaStR einzutragen ist. Das kann durch den Besitzer passieren und der Netzbetreiber erhält automatisch eine Meldung. Eine Kontaktaufnahme zum Netzbetreiber oder Elektrofachkraft ist nicht zwingend vorgeschrieben.
Der Netzbetreiber kann in Einzelfällen Fragen stellen sowie technische Anforderungen haben wie seperater Zähler oder Wielanddose. Ob ich aber aktiv verpflichtet bin mir die Sonderlocken zu erfragen oder mich einfach erstmal an die Gesetzeslage halten kann, ist interessant.
Chatgpt sagt: " Du bist nicht beweispflichtig, dass dein Netzbetreiber keine Sonderregeln hat.
Die Begründungs- und Mitteilungspflicht liegt beim Netzbetreiber, nicht bei dir.
Was du als Betreiber aktiv tun musst
Du bist verpflichtet:
die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten (z. B. EEG, EnWG, NAV) die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten (insb. VDE-AR-N 4105) dein BKW ordnungsgemäß zu betreiben die Anlage im MaStR zu registrieren
Mehr nicht."
Heißt, wer dann viel fragt, bekommt viele Antworten.
Das immer. Da aber im zuständigen Gesetz diese Ausnahme mit der vereinfachten Anmeldung nur für PV-Anlagen formuliert ist, ist die Lage nicht so eindeutig, bzw. eindeutig nicht so. Genaugenommen gibts da noch nicht mal eine Geräteklasse „Speicher mit Schukostecker“. Ein Netzbetreiber könnte da auf festen Anschluß bestehen…
Manchem Netzbetreiber ist’s wohl egal, aber verlassen kann man sich darauf nicht.
Bei den üblichen Fertiggeräten mit MPPT, Akku, und Wechselrichter in einem Gerät könnte man einfach ein BKW anmelden, und fertig. Das erspart all diese Diskussionen.
Antworten von der KI sind nach meiner Erfahrung schlicht falsch oder zumindest interpretationsbedürftig.
Der Netzbetreiber veröffentlicht seine TAB (Teilnehmeranschlußbedingungen), darin fordert er einfach, dass du jeden Batteriespeicher anmelden und genehmigen lassen musst.
Ist zumindest bei meinem VNB so.
Damit hat er alles Notwendige getan, damit du in der Pflicht zur Anmeldung bist, egal was ChatGPT ausspuckt.
Ich finde auch, dass die Anmeldung und Genehmigung für Kleinspeicher übergriffig und nicht gerechtfertigt ist, solange jedoch keiner dagegen klagt, haben die TAB erstmal Bestand.
Schau mal bei deinem VNB auf der Webseite und informiere dich, dann bist du wenigstens nicht überrascht, wenn es anders kommt.