Anmeldung eines Akkuspeichers

Hallo Leute,

Bei einen Stecker Akkuspeicher ist es ja nötig das Gerät im Marktstammdatenregister anzumelden.

Da wird auch darauf hingewiesen denn Speicher beim netzbetreiber anzumelden.

Wie habt ihr das gemacht? Es soll ja nötig sein das das ein zertifizierter Elektriker Anmeldet beim Netzbetreiber.

Ich gehe aber nicht von aus das davon so viele wissen da es beim Kauf was mittlerweile ja fast überall angeboten wird nicht drauf hingewiesen wird.

Wie habt ihr das gemacht? Mein Netzbetreiber will eine Anmeldung vom Elektriker und eine Bestätigung vom Wohnungs Vermieter.

Grüße und vielen Dank

Msdr nimmt Anmeldungen mit Wechselrichterleistung unter 1kW oder ohne WR nicht an.

Finde ich sehr spannend. Mein Verständnis ist aktuell das bis 800W sowohl das BKW als auch dessen Speicher im MaStR einzutragen ist. Das kann durch den Besitzer passieren und der Netzbetreiber erhält automatisch eine Meldung. Eine Kontaktaufnahme zum Netzbetreiber oder Elektrofachkraft ist nicht zwingend vorgeschrieben.

Der Netzbetreiber kann in Einzelfällen Fragen stellen sowie technische Anforderungen haben wie seperater Zähler oder Wielanddose. Ob ich aber aktiv verpflichtet bin mir die Sonderlocken zu erfragen oder mich einfach erstmal an die Gesetzeslage halten kann, ist interessant.

Chatgpt sagt: " Du bist nicht beweispflichtig, dass dein Netzbetreiber keine Sonderregeln hat.
Die Begründungs- und Mitteilungspflicht liegt beim Netzbetreiber, nicht bei dir.
Was du als Betreiber aktiv tun musst

Du bist verpflichtet:

:white_check_mark: die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten (z. B. EEG, EnWG, NAV)
:white_check_mark: die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten (insb. VDE-AR-N 4105)
:white_check_mark: dein BKW ordnungsgemäß zu betreiben
:white_check_mark: die Anlage im MaStR zu registrieren

:backhand_index_pointing_right: Mehr nicht."

Heißt, wer dann viel fragt, bekommt viele Antworten.

Das immer. Da aber im zuständigen Gesetz diese Ausnahme mit der vereinfachten Anmeldung nur für PV-Anlagen formuliert ist, ist die Lage nicht so eindeutig, bzw. eindeutig nicht so. Genaugenommen gibts da noch nicht mal eine Geräteklasse „Speicher mit Schukostecker“. Ein Netzbetreiber könnte da auf festen Anschluß bestehen…

Manchem Netzbetreiber ist’s wohl egal, aber verlassen kann man sich darauf nicht.

Bei den üblichen Fertiggeräten mit MPPT, Akku, und Wechselrichter in einem Gerät könnte man einfach ein BKW anmelden, und fertig. Das erspart all diese Diskussionen.

Oliver

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Antworten von der KI sind nach meiner Erfahrung schlicht falsch oder zumindest interpretationsbedürftig.

Der Netzbetreiber veröffentlicht seine TAB (Teilnehmeranschlußbedingungen), darin fordert er einfach, dass du jeden Batteriespeicher anmelden und genehmigen lassen musst.
Ist zumindest bei meinem VNB so.
Damit hat er alles Notwendige getan, damit du in der Pflicht zur Anmeldung bist, egal was ChatGPT ausspuckt.

Ich finde auch, dass die Anmeldung und Genehmigung für Kleinspeicher übergriffig und nicht gerechtfertigt ist, solange jedoch keiner dagegen klagt, haben die TAB erstmal Bestand.

Schau mal bei deinem VNB auf der Webseite und informiere dich, dann bist du wenigstens nicht überrascht, wenn es anders kommt.

Herzliche Grüße
Eclipse

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Verständnisfrage: :winking_face_with_tongue:

Ich habe einen 5kwh Speicher/Powerstation die ich in einem Gartenhaus nutze. Dort nutze ich zwei Klappmodule zur Unterstützung (nachladen).

Da ich das Set nicht klauen lassen will, nehme ich es immer mit nach Hause. Dort lade ich mit PV-überschuss, an einer Steckdose auf

Der Speicher könnte auch einspeisen.

Muss ich das Ding beim VNB anmelden?

PS: Eine Anker SB3, mit Notstrom Steckdose würde das auch können.

All der Anmeldekram usw. gilt nicht für mobile Anlagen.

Oliver

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Auch nicht wenn die ins Netz einspeisen?

Manche Fragen sollte man einfach nicht stellen…

Oliver

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Sieh es einfach wie ein Wohnmobil, das kann theoretisch auch darin genutzt werden.

Herzliche Grüße
Eclipse