Hallo, die Anmeldung meiner Anlage nimmt langsam Fahrt auf. Jetzt kam allerdings eine Nachfrage meines Netzbetreibers:
Im anlagenseitigen Anschlussraum AAR muss ein sperrbarer Hauptschalter installiert sein (siehe unsere Richtlinien) <- Mir wurde nie Richtlinien mitgeteilt, im Web ist dazu auch nichts zu finden
Andere Absicherungen im AAR sind zu entfernen bis auf 1 Sicherungseinheit Wechselstrom für z.B. Keller, Waschmaschine, usw.
Was zum Teufel ist ein AAR? So wie ich das sehe, muss ich von der Sammelschiene der Unterverteilung eine weitere Leitung in einen separaten Kasten mit einem Haupstschalter ziehen, und dann diese zurück an die RCBOs für die Inverter führen? Was soll der Quatsch?
@und-mehr Ich dachte die Anlagenseite ist Kundensache. Mich würde das auch interessieren auf welcher Rechtsgrundlage das steht. Ich habe den Schalter auch eingebaut. Kostet vergleichsweise wenig. Aber Sinn macht der nicht. Der SLS im netzseitigen Anschlussraum ist auch plombierbar.
Bei mir besteht der Anlagenseitige Anschlussraum aus nur einer Hutschiene. Und die ist dann gut gefüllt.
@solarfreund: DIe ganze Verdrahtung zwischen UV und Zählerschrank ist nur 10mm², das wurde nie angefasst, genau wie die Vorsicherung.
Und was ist nun der AAR? Der Zählerkasten? Ich habe noch einen ziemlich alten, da ist über dem Zähler nur eine sehr kurze Hutschiene welche mit einem Hauptschalter versehen ist. Ist der gemeint? (Meinte ja "und mehr")
Der Hauptschalter ist allerdings nicht abschließbar (Neozed Trenner). Könnte ich zur Not noch tauschen (lassen )
Super, alles voll, dann kann die VDE Mafia dir ja nen neuen Schrank verkaufen.
Die Rechtsgrundlage ist dein Vertrag mit dem Monopolisten, es ist ja nicht sein Geld, das da verbrannt wird.
Beim Neubau muss man den ganzen Mist mitmachen, da man sonst den Zähler nicht eingebaut bekommt.
Die Rechtsgrundlage spielt da keine Rolle, es besteht eine Abhängigkeit.
Beim Antrag auf den Hausanschluss musste ich mich verpflichten, keine unangemeldeten PV anlagen zu errichten.
Die Checkbox war nicht abwählbar.
Da diskutiere ich nicht drüber, ist mir mittlerweile egal.
Es ist trotzdem hilfreich zu wissen, was man nicht darf, bevor man es macht.
@und-mehr Zunächst einmal meine Anlage ist angemeldet. Ich habe im Vorfeld mit dem Monopolisten kommuniziert. Dabei kam unter anderem so etwas heraus: In Bestandsanlagen verzichten wir auf die vollständige Umsetzung der TAB. Wir erwarten das, das und das...
Haben sie alles gekriegt, auch wenn erst im zweiten Anlauf.
Ich vermute, dass die Elektriker viel mehr auf die Einhaltung der TAB achten als der Netzbetreiber. Der Elektriker kann damit eine schnelle Mark verdienen. Ein nicht aktueller Zählerkasten stellt keine Gefahr für das Netz dar.