Hi Leute,
ich bin neu hier. Grüße aus dem beschaulichen Dresden an euch.
Wir haben Mitte August 2024 unser Balkonkraftwerk (2 Solar-Panels mit insg. 890Wp) samt Anker Solix Solarbank 2 E1600 Plus und Anker Smart Meter in unserer Eigentumswohnung in Betrieb genommen. Einen Tag nach Inbetriebnahme haben wir beim Marktstammdatenregister auch brav die Registrierung für die steckerfertige Solaranlage sowie den Speicher ausgefüllt und abgeschickt. Die Anlage läuft sehr gut und bis auf ein paar Update-Probleme seitens Anker (die mittlerweile gelöst scheinen) reibungslos.
Nun meldete sich der Netzbetreiber nach 3 Monaten und nickte das Balkonkraftwerk ab, Kenntnis erlangt usw.
Bei dem im Marktstammdatenregister mit angegebenem Speicher von 1,6 KW für die Solarbank 2 E1600 Plus jedoch sieht das anders aus. Und ja, nach tieferer Recherche weiß ich nun, dass man „theoretisch“ jeden Speicher separat beim Netzbetreiber anmelden MUSS. Folgendes Schreiben vom Netzbetreiber Sachsen Netze erreichte mich am 18. November 2024 (pers. Angaben geschwärzt):
Betrieb von Steckersolargeräten und Speichern
Standort: xxx
Vorgangsnummer: xxx
Sehr geehrter xxx
über unseren Datenabgleich mit dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur haben wir festgestellt, dass Sie am o. g. Standort zusätzlich zum Steckersolargerät auch einen Stromspeicher betreiben.
Anschluss und Betrieb von Stromspeichern sind vorab anzeige- und zustimmungspflichtig beim bzw. durch den Netzbetreiber, somit ist die alleinige Registrierung im Markstammdatenregister nicht ausreichend.
Wir bitten Sie daher, bis zum 02.12.2024 über ein eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen folgende Formulare bei uns einzureichen bzw. die Anmeldung im Netzanschlussportal zu nutzen:
• Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz
• Datenblatt "Anschluss Stromspeicheranlagen"
• Datenblatt "Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (sVE) nach § 14a EnWG" (bei Stromspeicheran-lagen > 4,2 kW)
Die Formulare sind unter sachsen-netze de verfügbar. Das Elektroinstallationsunternehmen be-wertet auch, ob ein sicherer Betrieb der elektrischen Anlage hinter ihrem Stromzähler möglich ist.
Wir informieren den Anschlussnehmer (Grundstückseigentümer) entsprechend, da er gemäß § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung verantwortlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Im Balkonsolar-Webinar an Timestamp 1h 15m 04s geht es genau um dieses Thema der Speicher. Link zum Video samt Zeitstempel. Christian erklärt hier, dass es „theoretisch“ angemeldet werden muss, aber es sie ihm bisher kein Fall bekannt gewesen, in dem der „Netzbetreiber so dumm gewesen wäre“, eine separate Anmeldung zu verlangen.
Nun, hier ist ein solcher Fall
Ich habe bei der Recherche ebenso einen Artikel gefunden, der die Problematik der Mini-Speicher bzw. Kleinstspeicher nach den Änderungen des Solarpaketes erst „auf“ statt zumacht. Link zum Artikel.
Dass ich nun aller Wahrscheinlichkeit nach einen Fachbetrieb suchen muss, um den Speicher anzumelden, ist mir bewusst.
Was ich gern in Erfahrung bringen würde im Hinblick auf das Schreiben des Netzbetreibers:
Lohnt es sich, mit dem Netzbetreiber in einen Dialog zu treten, um diesem ggf. die Situation zu schildern? (Immerhin sind Panels und Wechselrichter zur Kenntnis genommen. Bei der Solarbank 2 ist der Wechselrichter ja als „Kombi-Paket“ mit dem Akku verbaut)
Meint ihr, der Netzbetreiber würde – wenn ich die Daten selbst ausfülle darauf einlassen? (Das Datenblatt "Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (sVE) nach § 14a EnWG" (bei Stromspeicheran-lagen > 4,2 kW] dürfte ja wegfallen, da der Speicher <4,2kW
Meine Argumentation wäre wie folgt:
Wir sind ja Wohnungseigentümer und demnach vollständig dafür verantwortlich, was „hinter“ unserem Stromzähler passiert. Das steht ja außer Frage. Wenn ich den Speicher stilllege und nur die Solarpanele samt 800W Wechselrichter betreibe, dann würde im Sommer überschüssiger Strom ins Netz geleitet, statt in den Akku, was den Stromanbieter freut, den Netzbetreiber ja eigentlich nicht. Mit Akku und der Steuerung durch den Anker Smartmeter sollte das ja Netzbetreiber-freundlicher sein. Ein Bekannter - Elektrotechnik-Ingenieur, der auch den Smart Meter bei uns fachgerecht installiert hat - meinte überdies, ich solle doch dem Netzbetreiber „versuchen nachzuweisen, dass der Speicher bei Stromausfall nicht in das Netz zurückspeist“. Eine Mail an den Anker-Support (der in meinen Fällen immer sehr gut reagiert hat, Lob!) ist diesbezüglich bereits raus.
Meint ihr - sofern ich sämtliche Daten übermittle - sich ein Netzbetreiber darauf einlassen würde?
Wie sind eure Netzbetreiber-Erfahrungen?
Funfact: Ein Familienmitglied in einer 60km entfernten Kleinstadt ebenso eine Anker Solix Solarbank 2 Anlage installiert und angemeldet, da hat der Netzbetreiber lediglich seinen Stromzähler getauscht und auf den Speicher gar nicht reagiert.
Vielen Dank für euer Feedback im Voraus und nochmals ein Hallo in eure Community. Danke auch an Andreas für das Balkonsolarbuch und seinen Youtube-Kanal und sein komplettes Engagement gegenüber der Politik.
Vielleicht wäre die „Kleinstspeicher-Problematik“ ja mal ein gutes Thema für ein Youtube-Video. Meiner anekdotischen Evidenz nach könnten nicht nur Anker-Kunden das Problem haben.
Grüße M.