Akku anmelden, Leistungsgrenze für Regelbarkeit

Hallo in die Runde,

wir stehen kurz davor unsere 14 kWp PV-Anlage fertigzustellen und vom Elektriker anschließen zu lassen. Meine Idee war ursprünglich einen 16kWh-LFP-Akku selbst zu bauen und anzuschließen. Der Elektriker wollte diesen aber nicht abnehmen. Daher haben wir zunächst ganz auf den Akku verzichtet und wollten erst einmal ohne anmelden.

Hintergrund ist auch, dass wir im alten ZS keinen wirklichen Platz für ein Regelgerät haben, das man wohl braucht, wenn man große Verbraucher (über 4 kW?) wie Wallbox, WP oder großen Akku hat (der auch aus dem Netz geladen oder ins Netz entladen werden kann). Haben wir alles nicht (noch nicht). Meine Frage ist jetzt: ab welcher Leistungsgrenze genau, braucht man so ein Steuergerät und muß es überhaupt im ZS sitzen? Hängt es beim Akku von der max. elektr. Leistung ab und/oder auch von der Kapazität?

Wenn es einfacher ist, einen kleinen Akku (z.B. 5 kWh, max. 3 kW Leistung) anzumelden, dann würden wir das vorziehen - insbes. wenn man dann noch kein Steuergerät braucht.

Die Überlegung ist dann später den Akku aufzustocken, wenn der Bedarf da ist. (ggf. auch ohne Nachmeldung des Updates).

Kann mir da jemand etwas genaues sagen? Kenne die aktuellen Vorschriften nicht so genau? (Solarspitzengesetz?)

Die Leistungsgrenze, ab der die Steuerbarkeit gefordert wird, liegt für Verbraucher bei 4,2kW - und für PV-Anlagen bei 7kW.

Die Steuerbox bekommt ihr also auf jeden Fall.

Oliver

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Danke! Gilt das auch bei Nulleinspeisung oder wenn wir die Einspeisung auf 7kW begrenzen?

Und wo darf die Steuerbox sitzen?

Es zählt rein die installierte Modulleistung, und den ganzen Rest erzählt euch der Elektriker, den ihr ja eh braucht.

Oliver

Hi Leute,

könnte Ihr mir das mal erklären: Wieso sollte ein PV-Heimspeicher als SteuVE (=steuerbare Verbrauchseinrichtung) gelten?
Üblicherweise ist die Lade- und Entladesteuerung eines PV-Heimspeichers ja so gemacht, dass dieser über das Jahr hinweg genau 0 kWh aus dem öffentlichen Netz zieht und genau 0 kWh einspeist. Der Akku wird ja schließlich rein mit eigenem PV-Strom geladen, und enlädt sich auch nur zur Deckung des hausinternen Verbrauchs. Da gibt es nie einen Netto-Fluss ins/aus dem öffentliche(n) Stromnetz.

Dass man irgendwann mal in der Zukunft eine Steuerbox aufgebrummt bekommt, die einem sowohl die aktuelle PV-Einspeiseleistung auf einen bestimmten Prozentsatz der Peak-Leistung begrenzen kann (z.B. 60%, wie heute schon per Rundsteuerempfänger teilweise implementiert), als auch größere Verbraucher auf max. 4,2 kW "dimmen" kann, ist klar.
Aber ein Speicher macht es in beiden Fällen ja besser: Er verringert Einspeisung und verringert Netzbezug. In dem Sinne leuchtet mir gerade nicht ein, inwiefern die Steuerbox den Heimspeicher irgendwie "einbremsen" können sollte...?

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Vermutlich weil man ihn ja auch aus dem Netz laden kann, z.B. mit dynamischen Tarifen. Na ja, mit der Begrenzung der Ladeleistung meines Victron 48/5000/70 wäre ich da wohl eh im grünen Bereich, sprich unter den 4.2 kW. Aber wer da ne größere, dreiphasige Anlage hat, könnte bei 14 kWh ja auch mit 0.5C sprich 7 kW laden. Das sollten eigentlich Zeiten sein, wo ein Stromüberangebot da und das netzdienlich ist, aber wenn das lokale Netz zu dünn ist, könnte das ggf. ein Problem sein.

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Ah ja, OK, dann wird das natürlich ein Thema.
Da gibt's aber u.U. weitere Einschränkungen. Habe mal gehört, dass man einen Akku nicht mit "Graustrom" aus dem Netz laden und dann später unter Inanspruchnahme der EEG-Einspeisevergütung wieder ins Netz zurückspeisen darf.

Aber sei es, wie es sei: Wenn Dein Akku im klassischen Heimspeicher-Modus läuft, also nur mit PV-Überschuss aufgeladen und nur zur Deckung des Eigenverbrauchs entladen wird, dann ist er doch aus Netz-Sicht intrinsisch immer auf 0% seiner Nennaufnahmeleistung "gedimmt" und alle Anforderungen sind erfüllt?

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Ja, wollte ich auch noch erwähnen, hab da allerdings nicht mal Halbwissen zu wie da eigentlich der aktuelle offizielle Stand ist. Weiß nur, daß es da noch zu Zeiten der Ampel Vereinfachungen gab oder zumindest angeschoben wurden.

Das hat früher ja mal Sinn gemacht, als die Einspeisevergütung entsprechend hoch war, für Anlagen der vermutlich letzten 10 Jahre oder so (zu faul zum Nachschaun …) natürlich albern, da man ja blöd sein müßte, den Strom teuer mit allen gerechtfertigten Steuern und Abgaben einzukaufen, um ihn dann für 8 ct wieder zu verschenken … Mir ist jetzt allerdings hier niemand bekannt, der da Stress mit bekommen hätte, das irgendwie nachzuweisen.

Im Regelfall vollkommen richtig, aber es gibt manchmal (seltene) Ausnahmen. Ein Beispiel war der 11. Mai 2025 zur Mittagszeit, da ist der Börsenstrompreis mal kurzzeitig auf -25 Cent/kWh gefallen, so dass man bei Tibber, Tado und Co. auch nach Addition aller Netzentgelte etc. tatsächlich einen negativen Endverbraucher-Strompreis hatte. Hier gab es damals einen Diskussionthread dazu. Ist ja klar, dass sowas hier im Forum nicht unbemerkt bleibt. Da hättest Du einen Akku theoretisch vollschaufeln können, wärest dafür auch noch bezahlt worden, und hättest den Strom später wieder für 8 Cent vertickern können. Genau das darf man aber meines Wissens nicht, weil der Netz-Strom als Graustrom gilt. Selbst dann, wenn Du einen 100%-Ökostromtarif abgeschlossen hast :slight_smile:

In der Praxis dürfte es vsl. so laufen: Du bekommst zu Deiner Anlage jetzt erst mal ein iMSys, aber ohne Steuerbox. Irgendwann in einer fernen Zukunft, wenn der Steuerbox-Rollout dann tatsächlich mal in die Gänge kommt, baut Dir der Netzbetreiber so ein Teil ein. Ab dem Zeitpunkt hast Du dann 12 Monate Zeit, die Abregelung Deiner PV-Anlage zu implementieren und testen zu lassen. Den Test macht der Netzbetreiber vsl. remote, über das iMSys sieht er ja mit 15 min aufgelöst, was Deine PV-Anlage wirklich tut.
Wenn Du SteuVE's hast, wird es vemutlich irgendwann mal auch einen Test der "Dimmung" auf 4,2 kW geben. Aber wenn Dein Speicher sowieso nie aus dem Netz lädt, wird die Anlage den Test immer bestehen.
Insofern würde ich da erst mal abwarten und Tee trinken.

Wahrscheinlich muss ich meinen Herd in der Küche dann irgendwann auch noch mit der Steuerbox vernetzen, weil bei gleichzeitigem Betrieb von Backofen und allen 4 Kochfeldern zieht der auch 10,8 kW... :slight_smile:

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Mir ist jetzt noch nicht klar, ob die Steuerbox zwingend im ZS sitzen muß oder auch irgendwo außen, nebenan installiert werden kann?

Gilt das gleiche auch für den Rundsteuerempfänger? (das ist wohl die alte Technik, nehme ich an?).

Würde mich jetzt stark wundern, wenn das zulässig wäre.

Gateway und Steuerbox kommen unter eine plombierte Abdeckung, damit der Endkunde nur auf die Schnittstelle für den Endkunden Zugriff hat. Montiert wird das ganze im RfZ (Raum für Zusatzanwedungen). Sind direkt die 12 TE über dem Zähler (bei EHZ) oder direkt auf dem Zähler bei Dreipunkt.

Jetzt musst du erstmal wissen, wie du deine Erzeuger/Verbraucher steuern kannst. Im Optimalfall reicht ein Netzwerkkabel.

Jeder normale Hybridwechselrichter kann und wird aus dem Netz laden. (Bei drohender Tiefentladung, Kalibrierung oder auf Kundenwunsch bzw. sogar automatisch bei dynamischen Strompreis)

Bei entsprechender Ladeleistung bist du fällig. Gut imho eh schon egal, da >7kWp eh schon der WR gesteuert werden muss.

“Graustrom” ist nur ein Thema bei der Entladung ins Netz. Die EEG-Vergütung gibts natürlich für Strom aus EE. Dürfte bei den meisten WR aber eh gar nicht möglich sein. (Wieso sollte man als Hersteller eine Option vorsehen in der man für 30ct/kWh aus dem Netz laden kann und für 8ct/kWh wieder ins Netz lädt?)

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