Änderung des WEG/BGB beschlossen

Das Gesetz muss noch vom Bundestag verabschiedet werden.

Vermieter und WEG haben laut Gesetzesentwurf zwar immer noch ein Mitspracherecht bei der Frage, wie ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird. Grundsätzlich verbieten können sie es aber nicht.

Bedeutet nichts anderes als das der Vermieter/die WEG das BKW nicht verbieten kann, wenn das aber partout verhindert werden soll dann werden die Auflagen/Vorgaben (Stabilitätsnachweis,Montagenachweis durch Fachfirma,Anschlussnachweis durch Fachfirma) so hoch geschraubt das es sich nicht mehr lohnt. :wink:

VG,

René

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@halsbonbon gegen überzogene Forderungen lässt sich vorzüglich klagen. Das musste schon manche WEG bei anderen priviligierten Maßnahmen erfahren.

Ich denke in der Praxis wird es jetzt dem Vermieter bzw. Besitzer der Hauses darum gehen,ob von den Solarmodulen potentiell eine Gefährdung ausgeht und wie dies versicherungstechnisch abgedeckt ist. Wenn die Panels nicht in einem Fallbereich angebracht werden, in dem sich potentiell Menschen befinden und die Hausratsversicherung des Mieters ihr OK gibt, hat man jetzt gute Karten. Siehe auch https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/hausratversicherung/balkonkraftwerk/ . Wird aber vermutlich auf die Versicherung ankommen. Im Link steht ja "in der Regel". Bei jeder Regel gibt es viele Ausnahmen. Also Hausratsversicherung anschreiben, Fotos des Balkons sowie der Halterungen machen und die Antwort dem Vermieter bzw. Hausbesitzer bereitstellen.

Also ich könnte mir vorstellen, daß Hausbesitzer gerne ein einheitliches Bild haben wollen und keinen bunten Zoo. Gibt es da Möglichkeiten, daß der Vermieter z.B. bestimmte Module oder Montagesysteme vorschreiben kann, damit das Gesamtbild am Ende gut aussieht? Ich denke, damit wäre dann am Ende allen Seiten gut gedient.

Ein anderes Probleme sehe ich darin, wenn die Hälfte der Mieter/Eigentümer eine Anlage will und die andere nicht. Das wird doch dann ein asymmetrischer Flickenteppich. Könnte der Vermieter dann sogar vorpreschen und die Installation von BKWen in allen Wohnungen vorschreiben, damit das Bild wieder einheitlich wird?

Daniel

Hmm. Das wird schwierig. Also die Vorgabe, dass alle Mieter Balkonanlagen kaufen und Full-Black-Module installieren? Habe auf meiner Garage, dem Carport, etc. nur Full-Black-Module im Einsatz. Etwas anderen würde ich optisch nicht haben wollen. Aber könnte ich das als Vermieter fordern? Vermutlich nicht.

Glücklicherweise vermiete ich nicht und habe daher dieses Problem nicht.

Als Vermieter würde ich es vermutlich so machen: Auf allen Balkonen vor der Vermietung Solarpanels installieren, aber diese nicht an den Zähler der Mieter anschließen. Dann stellt sich das Problem nicht, dass Mieter Module anbringen wollen, die mir nicht gefallen, weil der Platz schon belegt ist. :wink:

@wihz

Aber vielleicht gibt es ja auch BKW-Leugner, die sowas überhaupt nicht wollen. Wer weiß, vielleicht entsteht da sogar ein Markt für PV-Moduldummies. ? Die Full-Black-Module dürften wohl reine Glas-Glas-Module sein. Was aber machst Du spätestens ab dem 2.OG? Die ETFE-Schwabbelmodule sind ja nicht komplett schwarz.

Daniel

Die 4m Regel wurde gerade als für Balkonmodule nicht zutreffen festgestellt.

Meine semi-flexiblen Module hatten einen weissen Rand, 3M-Klebefolie schwarz-matt hat das behoben.

[quote data-userid="14465" data-postid="152247"]Die 4m Regel wurde gerade als für Balkonmodule nicht zutreffen festgestellt.[/quote]Das wäre ja spitze. Wo kann man das nachlesen?

Daniel

@docemmettbrown Golem.de: IT-News für Profis

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würde ich als Vermieter einfach selbst eine Fassadenanlage planen und meine eigenen Module an die Balkone hängen. Die vorhandenen BKW dürften dann in den Keller...

Ich bin aber nicht in der Situation, denn meine Balkone liegen so ungünstig, dass sich ein BKW nicht lohnt.

Aber eigentlich würde ich den Mietern das sowieso nicht verbieten wollen...

Interessante Idee. Nur der Mieter hat einen Rechtsanspruch.

Ob der auch mit einen qm-Pannelfläche erfüllt wäre? Was ist die kleinste steckerfertige Solaranlage, und somit sein Minimum-Anspruch?

Reicht ggf. ein Solartisch?

[quote data-userid="14465" data-postid="152251"]Golem.de: IT-News für Profis, das ist eine Knallmeldung. ? Viele, vielen Dank! Aber wenn ich den unteren Abschnitt von Seite 2 gelesen habe, ist das gesetzestechnisch heute wohl noch nicht durch, sondern erst in einigen Tagen.

Zum Mieter ./. Vermieter ./. WEG:

Ich denke mal, es gibt hier verschiedene Interessen und irgendwie muß es gelingen, eine Lösung zu finden, daß am Ende des Tages alle damit glücklich sind. Der Mieter will (hoffe ich mal) seinen Sonnenstrom bekommen und soll ihn auch haben. Die WEG hat ein Interesse daran, daß das Gesamtbild der Hütte ordentlich aussieht und nicht wie ein bunter Zoo verschiedener PV-Module oder ein Flickenteppich davon. Da muß eine Lösung her, in der sich alle Parteien des Hauses wiederfinden können.

Ich sehe da vor allem noch Probleme, daß balkonfähige PV-Module nicht normiert sind. Die Chinesen haben zwar jetzt eine neue Norm geschaffen, aber diese Module sind für einen Balkon zu groß, genauer: zu breit. Derzeit fehlt da noch eine Flächennorm, bei der man auch in 20 Jahren noch Module nachkaufen und defekte Module ersetzen kann. Da müßten aber die Hersteller mitwirken oder, wenn es nicht anders geht, es müßte die DIN eine Flächennorm definieren, bei der man PV-Module auch verschiedener Hersteller, die sich an dieser Norm orientieren, miteinander mischen kann. Wird das unter den Tisch fallen gelassen, entsteht zwar jetzt in einem Hype eine gewisse Anzahl BKWe, aber auf lange Sicht wird das Pfusch und es sieht aus wie Kraut und Rüben.

Stellt der Vermieter die BKWe, was ich eigentlich besser fände (und dann gleich richtig montiert und verkabelt), hätte der Mieter keine Investitionskosten, bei einem Defekt wäre der Vermieter für den Tausch verantwortlich und im zukünftigen Mietspiegel würden BKWe mit einfließen.

Daniel

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@docemmettbrown

Daniel ,Chinaman hat wohl eine neue Größe für seine Module ins Auge genommen . Da geht es um die Effektive Auslastung der Container . Nur wenn ich das richtig mitbekommen habe sind die hier noch nicht zugelassen , zumindest wenn die auf´s Dach sollen ... irgendeine Bauvorschrift ...

Das bezweifle ich stark.

Er hat einen Rechtsanspruch, so ein Ding aufstellen zu dürfen, wenn es baulich geht.

Wenn ich als Vermieter meine Fassade inkl der Balkonaußenseiten selbst (mit Solar) nutzen will, habe ich Vorrang.

So weit käme es noch, dass ich meine Solarpanels an meinem Eigentum wegmachen müsste, damit ein Mieter dann seine hinhängen kann.

Es ist sogar so, dass Mieter Anbauten entfernen müssen, wenn der Vermieter die Fassade umgestaltet.

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Nach deiner Auffassung muss ich ihm also eventuell sogar einen Balkon bauen, hm?

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@jay liess meinen nächsten Satz, wo ich die Frage aufwerfen, ob eventuell ein Solartisch seinen Anspruch genügt.

Er hat ja auch keine Anspruch auf ein Balkonkraftwerk, sondern auf eine steckerfertige Solaranlage. Darf er semi-flexible Pannels eventuell aus dem Fesnter hängen?

Ich habe z.B. meine Pannels aufs Dach gelegten, ohne Eingriff in die Bausubstanz.

[quote data-userid="20657" data-postid="152446"]Chinaman hat wohl eine neue Größe für seine Module ins Auge genommen . Da geht es um die Effektive Auslastung der Container . Nur wenn ich das richtig mitbekommen habe sind die hier noch nicht zugelassen , zumindest wenn die auf´s Dach sollen ... irgendeine Bauvorschrift ... [/quote]Das schrieb ich auch, aber diese neuen Module sind für Balkone zu breit. Deswegen wär's jetzt eine schlaue Idee, hier eine deutsche Gegennorm zu schaffen und zwar ganz speziell für BKW-Anwendungen.

Daniel

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Und damit dann meine Fassadenpanels abschatten? Dem würd ich was andres erzählen.

Von mir aus kann er sie sich in den Keller stellen. Wenn er denn einen hat.

Ui. einfach so? als Mieter? Und dazu gab dein Vermieter sein Einverständnis?