Mein Netzbetreiber (E.dis) schreibt: die installation eines Steckerspeichers mit max 800 W AC darf nur durch einen Elektriker erfolgen.
Wie ist die Rechtsgrundlage zu Balkonsolaranalgen mit Speicher?
Trägt man den Speicher jetzt einfach nicht mehr mit der Balkonsolar ein?
Muss man den Speicher extra eintragen und dann den Netzbetreiber überzeugen, dass man keinen Elektriker braucht, um einen Stecker in eine Steckdose zu stecken?
Da gibts gerade einige Umbrüche. Ich vermute, das wird in Zukunft so laufen: Steckersolargeräte mit vereinfachter Anmeldung kennen keinen Speicher, da ist also wirklich nur 2kWp maximale Modulleistung und 800VA Einspeisung die Grenze.
Speicher wird dann wohl über die neue VDE 4105 als Kleinstspeicher gewertet. Den darfst du selber beim Netzbetreiber anmelden mit so einem Formular F1.2 oder so ähnlich. Da musst du dann auch unterschreiben, dass der ordnungsgemäß angeschlossen ist.
Weil das aber alles ganz neu ist, kennen sich viele Netzbetreiber noch nicht damit aus.
Mein ziel ist eigentlich neben meiner bestehenden PV-Teileinspeisung-EEG Anlage einen steckerfertigen Speicher zu nutzen.
Ist die VDE-AR-N 4105:2026-03 F1.2 denn jetzt geltendes Recht? Ich füll das aus, schicke es dem Netzbetreiber, fülle noch das MaStR für Speicher aus und gut ist?
Gibt wohl noch eine Übergangsfrist bis glaube ich 4/27. Schau dir mal eines seiner Nachfolgevideos an, da sagt er es.
Grundsätzlich kannst du es aber jetzt schon versuchen, einfach das Formular ausfüllen und dem Netzbetreiber schicken.
Ich vemute zumindest, dass das heute so der Weg ist. Aber vielleicht wissen andere mehr drüber. Ändert sich ja ständig was und ich lese solche Infos auch nur nebenher.
Ist gar kein Recht, ist eine Norm. Wenn dein Netzbetreiber allerdings in seinen TAB die Einhaltung der 4105 fordert, dann darfst du ihn dann im Zweifelsfall daran erinnern, daß das auch für ihn gilt.
Wie gesagt, das ist ja noch so neu, dass viele Netzbetreiber das Verfahren noch gar nicht umgesetzt haben. Teils sind auch die Mitarbeiter völlig uninformiert. Offiziell gibts dann auch diese Übergangsfrist, so dass die das auch noch gar nicht umgesetzt haben müssen.
Also ich konnte eben ganz einfach ein “Balkonkraftwerk“ mit einem dazugehörigen Speicher registrieren. Ich war erstaunt, dass sie so wenige Angaben haben wollten. Sie haben nicht einmal nach dem Model des Wechselrichters oder des Speichers gefragt. Nur wenn man bei Speicher Nutzbare Kapazität über 3,00kWh eingeben will kommt eine Fehlermeldung, dass das vielleicht nicht zu einem BKW passen würde!
MaStR-Nr. des Balkonkraftwerks: SEExxxxxxxxxx
Betreiber:
Standort:
Anzeigename der Einheit: HMS-800
Gesamtleistung der Module: 0,41 kWp
Wechselrichterleistung: 0,8 kW
Inbetriebnahmedatum: 01.05.2026
Anschlussnetzbetreiber: Netze BW GmbH
Registrierungsdatum des Balkonkraftwerks: 04.05.2026
MaStR-Nr. des Batteriespeichers: SEExxxxxxxxxx
Nutzbare Speicherkapazität: 2,24 kWh
Maximale Entladeleistung im Dauerbetrieb: 0,8 kW
Registrierungsdatum des Batteriespeichers: 04.05.2026
Das war ein Teil der Balkonkraftwerk Registrierung. Du wurdest direkt dorthin geführt und hast direkt die Bestätigung für beides auf einem PDF erhalten. Natürlich muss der Speicher vom Netzbetreiber geprüft werden. Netze Bw sagt in ihren FAQs, dass das von ihnen durchgewunken würde. Ich bin gespannt. Natürlich hat das noch nichts mit der neuen VDE zu tun.
Das ist die einfachste, preiswerteste Lösung einen Speicher (auch mit bestehenden EEG Anlagen) betreiben zu dürfen. Ohne Anmeldung könnte ich in Erklärungsnot kommen wenn nachts doch einmal geringe Mengen ins Netz eingespeist würden. Ich habe bereits ein iMSys und mit diesem könnte das auffallen.