ich betreibe seit ca. 9 Jahren eine PV Analge mit 9,92kW Peak für die ich eine Einspeisevergütung bekomme. Ich habe mir jetzt einen AC gekoppelten Speicher mit 5,28kWh geholt. Dieser Speicher ist auf 800W Lade- und Entladeleistung begrenzt damit ich ihn einfach in die Steckdose stecken kann.
Nun wollte ich den Speicher im Marktstammdatenregister anmelden.
Soweit kein Problem, Speicher ausgewählt, die ganzen Daten eingegeben, aber als letzter Punkt kommt dann:
Angaben zur EEG-Anlage.
Ist der Stromspeicher eine EEG-Anlage.
Dort kann ich dann nur Ja oder Nein ankreuzen.
Was ist hier denn richtig?
Ich will meine gute Einspeisevergütung meiner bestehenden Anlage ja nicht verlieren.
Ich würde beim Maktstammdatenregister nachfragen, was die damit meinen.
Bei der Anmeldung meines Speichers letztes Jahr gab’s eine Auswahl, ob der Speicher nur mir Überschuss betrieben wird, oder so ähnlich.
Hintergrund wird auch jetzt noch die Unterscheidung sein, ob da nur EEG-geförderter PV-Strom drübergeht, oder auch aus dem Netz geladen wird.
Letzteres hat Auswirkungen auf die EEG-Vergütung, und/oder das Messkonzept.
Wenn rein nur dein PV Strom geladen wird, dann ist das eine EEG-Anlage.
Wenn Graustrom (nicht feststellbar ob Kohlestrom oder EE) aus dem Netz geladen wird, dann ist das kein EE-Speicher mehr.
Geht darum, ob der vergütete Strom wirklich aus deiner PV-Anlage kommt oder aus Speicherentladung nachdem der Speicher vorher durch das nächste Kohlekraftwerk geladen wurde.
Das heißt, das ändert dann nichts an meiner Vergütung und es muss auch kein zweiter Zähler oder so rein, sondern es geht rein darum, ob EEG-Strom in den Speicher kommt oder nicht?
Normalerweise wird nur PV Strom in den Speicher geladen, sollte er aber mal zu tief entladen sein, holt er sich Strom aus dem Netz.