800 Watt maximal Einspeisung in Hausnetz oder öffentliche Netz?

Hallo zusammen,

leider verstehe ich eine Sache nicht so ganz.
Sind bei den 800Watt maximal Einspeisung die Einspeisung ins Hausnetz oder ins Öffentliche Netz gemeint?

Die Frage ist als:
Wäre es erlaubt ein Balkonkraftwerk mit 2000Watt, Hoymiles HMS 2000 und OpenDTU zu betreiben, dass bis zu 2kW ins Hausnetz lässt wenn der Eigeneverbrauch >1,2kW ist ?
Oder darf der HMS maximal 800 Watt „Freigeben“?

Ich bedanke mich jetzt schonmal für eure Antwort.

Grüße DerHobbyschrauber

Es wird gefordert, jedwede stromerzeugende Anlage anzumelden, die mit dem öffentlichen Netz verbunden ist.

Dabei ist es erst einmal egal, ob und wieviel du damit einspeist.

Für eine steckerfertige Solaranlage bis 800 VA Wechselrichterleistung gibt es den Sonderfall der vereinfachten Anmeldung ohne zertifizierten Elektriker.

Nach meinem Verständnis ist damit die Hardware definiert und nicht die Einspeiseleistung, egal ob und wie du das beschränken kannst.

Alles andere wie Nulleinspeisung und Verwendung von Akkus mit BKWs sind in meinen Augen Tricksereien, die nicht von der vereinfachten Anmeldung abgedeckt sind.

Wenn ich also nicht vorhabe, mich an exakt die Bedingungen zu halten, dann mache ich mit der vereinfachten Anmeldung nicht noch einen Vertrag, sondern lass es gleich bleiben (mit der Anmeldung). Meine Meinung.

Der einzige Vorteil der Anmeldung (und dann sich nicht genau an deren Regularien zu halten) ist der, daß das Vorhandensein von Solarpanelen nicht auffällig ist und die Leistung selten/gar nicht überprüft wird.

Also in meiner Welt:
Technisch: 800W in irgendeine Steckdose ist Grenze. Bei eigener Leitung mit eigenem FI-LS ginge auch mehr.
Legal: BKW mit einfacher Anmeldung darf max. 800W produzieren.
Legitim: ..... :smiley:

Die 800W-Grenze dient offiziell dazu, die Leitung hinter der Steckdose nicht zu überlasten. Daher: offiziell max. 800W in die Steckdose.

Alles andere ist deine Entscheidung. Nachprüfen kommt niemand…

Oliver