6 kWp aus 3 "Mini-Pv-Anlagen" Frage zum Anschluss

Moin.

Wie sieht das eigentlich bei BKWs aus, die in Serie geschaltet werden können? Ich habe z.B. zwei E-Star Herf-800 Wechselrichter (800 Watt), die in einem Verbund von bis zu 7 Stk, in Reihe aneinander gesteckt werden können. Zählen mehrere in der Art betriebene BKWs als "eins", von mir aus auch als Nicht-BKW sondern als normale PV-Anlage, allerdings mit einem Schukostecker am Ende? Oder vielleicht am Ende dann kein Schuko, sondern Festverdrahtung?

Auch Moin.

Ein Balkonkraftwerk besteht normalerweise aus max. 4 Modulen mit 2000Wp und einem Wechselrichter 800W oder gedrosselt 800W.

Deine von 7kW ist zu viel für das normale Kabel, die kann man auch nicht einfach alle in die Steckdosen tüddeln.

Die benötigst 5 x 2,5mm² mir 3 x B16 abgesichert.

Für das was du vor hast lass dich von einem Elektriker beraten.

Alle Angaben ohne Gewähr und ist keine Anleitung.

@a-team Weder ist die Zahl der Module noch die der WR beschränkt. Die Grenzen sind 2000W PV-Leistung und 800W WR-Leistung. Woher nimmst Du deine Info´s?

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@thorstenkoehler

Ich hatte das wichtige Wort "normalerweise" vergessen.

Du bist in keinster Weise zielführend.

Alle Angaben ohne Gewähr und ist keine Anleitung.

Wie kommst du auf 7kw und darauf, dass ich das so anschließen möchte? 7 Stk. a 800 Watt macht übrigens 5600Watt.

Ich schrieb, dass ich 2 Stk. davon habe und auch nur, dass man 7 Stk. in Reihe aneinanderschließen kann. Wenn, dann würde ich 4 Stk. davon in Reihe schalten wollen.

Trotzdem Danke für den Hinweis mit dem Elektriker, aber der technische Aspekt, 7 Stk. nicht auf eine 1.5mm2 zu donnern ist mir bekannt.

Das war aber auch garnicht die Fragestellung.

@a-team Du erzählst unbeabsichtigt was missverständliches. Ich korrigiere Deine Aussage und Du beschwerst Dich? Wo ist das Kopfschüttelsmiley gleich?

Gilt übrigens auch für Deine Leitungsempfehlung. Über 5*1,5² gehen außer in wärmegedämmten Wänden 16A also 11kW in Drehstromanordnung, in wärmegedämmten Wänden sind es 14A oder knapp 10kW. 2,5² ist zwar nicht falsch und im Interesse eines möglichst geringen Spannungsverlust auf der Leitung auch besser als 1,5²,aber nicht zwingend erforderlich. 7 BKW zu je 800W machen gerade 5600W.

Interessant, dass LSW Netz hier keine Anmeldung durch eine Elektrofachkraft fordert - im Gegensatz zu meinem Netzbetreiber (Netze BW).

Wie ist das denn, wenn ich eine steckerfertige Anlage (max. 800 VA/2kWp) betreiben möchte und eine Einspeisevergütung dafür haben will? Darf ich die Anlage dann tatsächlich nicht selbst in Betrieb nehmen und anmelden, nur weil die Einspeisung vergütet werden soll - und obwohl es technisch gesehen ein "Balkonkraftwerk" ist?

Vielleicht kennt sich ja jemand mit der Gesetzeslage aus und kann mir die Stelle im Gesetzestext nennen. Ganz herzliches Dankeschön!!!

(Ich betreibe bereits eine angemeldete PV-Anlage >10kWp, Zähler + -schrank sind also bereits entsprechend eingerichtet. Inbetriebnahme war vor weniger als einem Jahr, theoretisch könnte das Ganze also auch als Erweiterung laufen - aber dann benötige ich vermutlich auf jeden Fall einen Elektriker!?)

Ich meine, es war im April 24, wo das neu geregelt wurde und seit dem ist eine Einspeisevergütung von einem BKW mit vereinfachter Anmeldung nicht mehr möglich.