Ist das echt für eine PV-Anlage Pflicht? Wo sollte die Überspannung herkommen und was soll dieser Schutz absichern?
Besser aufgezählt: HAK, Überspannungsschutz, Zähler, RCD, Sicherung, Steckdose, Wechselrichter, PV-Module. Wo sollte da noch ein Überspannungsschutz hin?
Richtig ist Pflicht, aber nur für Neuanlagen. Nachrüsten braucht man nicht. Stichwort "Bestandsschutz"
Der Zählerschrank gehört zum Haus nicht dem Netzbetreiber, also sollte er dafür sorgen das er einen Neuen bekommt.
Auch hier NEIN. Nicht jeder Stromkreis einen RCD. Da gibt es eine EMPFEHLUNG nach DIN 18015: Nach einem 4 poligem RCD sind 6 Stromkreise zulässig. In den VDE-Vorschriften gibt es dazu KEINE Angaben.
Es hat niemand was von alten Zählerschrank erwähnt.
Wenn es jemanden doch interessiert, Zählerschrank ist 3 Jahre alt und entspricht den Normen
Modulleistung ist unter 60V und unterliegt in keiner Weise der Verpflichtung für einen Überspannungsschutz. Hab noch mal extra nachgelesen, meine Ausbildung ist schon sehr, sehr lange her. Blitzschutz ja, aber nur wenn man Schienen benutzt. Bei einzelnen kleinen Aufstellern und Haken ist das nicht nötig. RCD ist ebenfalls in dieser Zusammenbestellung nicht nötig.
Edit:
Überspannungsschutz ist in dieser geplanten PV-Anlage hirnrissig. 3 Wechselrichter mit 12 mppt für DC an 12 Modulen, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Pro Zähler darfst Du maximal ein Balkonkraftwerk anschließen. Für 3 BKWs brauchst Du also 3 Zähler.
Wenn Du kein BKW, sondern eine bzw. gleich 3 steckerfertige PV anschließen möchtest, die nicht unter die BKW-Regelung fallen, dann mußt Du den vollen Prozess für größere PV-Anlagen durchlaufen, d.h. Du brauchst einen Elektriker der beim NB gelistet ist oder eine Gastkonzession hat zur Abnahme und Inbetriebnahme. Der will dafür ordentlich Geld, weil der Markt gerade sehr einseitig ist (alle Elektriker sind gut beschäftigt und können sich die lukrativsten Projekte aussuchen) und es wird schwierig bis unmöglich einen zu finden, der diese eigenartige Konstruktion überhaupt als PV-Anlage abnehmen wird.
Für alle praktischen Belange: Du kannst Dein Vorhaben so als Guriellia-PV betreiben, das ist dann aber nicht legal und könnte Dir Ärger mit dem NB und sonstigen Aufsichtsbehörden einbringen. Ich kann Dich gut verstehen, finde diese Gängelei auch lästig, aber so ist nun mal die Gesetzeslage, wenn ich es richtig weiß. Wir haben durchaus ähnliche Probleme und überlegen anstelle einer großen Einspeise-PV 2 BKWs aufs Dach zu setzen (wir haben nämlich 2 Zähler). Das wäre dann wohl legal möglich, aber leider auch ohne Einspeisevergütung. Wegen der 8ct./kwh einen Riesenaufwand zu betreiben, lohnt aber kaum. Wir könnten sonst 12-15 kWp aufs Dach bringen.
...nun... der schrank benötigt kein update in meinem fall... auch der notwendige zähler ist vorhanden, steckdosen sind fachgerecht installiert und abgesichert, stecker sind an den WR's .. technisch alles in den gängigen normen ... die regeln für balkonkraftwerke sind nicht anwendbar, was auch meinerseits nicht so gedacht ist. Das EVU kann sich demnach nur auf die bürokratischen regeln des verbandes (!!) berufen... das ist ja dann die angestrebte entbürokratisierung
Ob die da irgendeine verschwörung geschmiedet haben, sei mal als spekulativ dahingestellt.
Natürlich möchte ich keine "Guriellia-PV" betreiben, meinen widerwillen und widerstand spare ich mir für die kommende haselnuss-(re-gier-ung) auf.
ich denke, dass man z.b. als pv-betreiber/planer auch der handelnde sein sollte. Es macht aus rein gesellschaftlichen gründen keinen sinn, den bürokraten und pfründesicherern, verhinderern u.ä. zeitverschwendern die bühne zu überlassen. Kreativität gegen pseudoevidenz ... man kann ja mal die scheinbar unverrückbaren regeln zum eigenen nutzen auslegen. dazu braucht es gute argumente und ideen, z.b. wie man etwas zu einer lösung bringt... wie es nicht gehen sollte bekommt man ja ständig gesagt, sollte einen aber bitte nicht mehr beeindrucken als nötig.
Ich vermute, dass die oben beschrieben variante tatsächlich in ein regelungsloch fällt, da sie zwei gegensätzliche anforderungen zusammenbringt:
technisch entspricht sie allen "normen" des verbandes... es gibt keine sicherheitsrelevanten einwände, da alles den technischen grundsätzen des verbandes entspricht
regulatorisch (!) vereint sie die offiziell geduldete lösung für eine bürokratievereinfachte anwendung mit einer offensichtlich hochgradig bürokratischen vorgehensweise in einem technisch gleichwertigen fall. Ein dilemma, das, sofern es zu ungunsten des pv-bestrebten entschieden wird, zumindest für gelächter sorgen kann
Es geht um ermessenspielraum (=eigenverantwortung) und wie man ihn zum wohle der kunden nutzen sollte. Wer die vermeidung allein mit argumenten der bürokratischen ordnung begründet, macht sich höchst lächerlich.
Den versuch ist es wert.... bevor ich in die immigration gehe und den "untergang des abendlandes" bei rotwein und oliven aus der ferne bewundere.
andererseits: wer nichts erwartet, bekommt auch nichts..... das gilt auch für die qualität von regeln
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Es geht um ermessenspielraum (=eigenverantwortung) und wie man ihn zum wohle der kunden nutzen sollte. [/quote]
Es gibt keinen Ermessungsspielraum. Wer mehr als ein Balkonkraftwerk an einem Zähler betreiben will, muss die PV-Anlage regulär über den Solateur bzw. Elektrikerfachbetrieb bei BNetzA und VNB anmelden lassen.
Wenn das so ist (eigener Stromkreis je Steckdose), dann mach halt sie Stecker und Steckdosen weg, und ne Abzeigdose mit Klemmen hin. Daran sollte es doch jetzt nicht scheitern.
Oliver, das wäre doch irgendwie doof ... ich würde etwas betriebsfertiges abbauen um es dann gegen etwas weniger brauchbares zu tauschen, was zudem wieder unnötige kosten verursacht. Der elektriker müsste die von dir vorgeschlagene lösung fachgerecht umsetzen um am ende dasselbe ergebnis zu produzieren.... das hat was von beschäftigungsprogramm für notleidende elektrofachkräfte und weniger von "sinnvoll".... zudem spart man, bzw. erspart man sich oder/und dem handwerker nicht die rolle der verlängerten bürokratiewerkbank.... für das ausfüllen der zettelei (was letztlich ich mache) und die stecker-steckaktion werden gerne 3-stellige beträge im oberen bereich aufgerufen.... das ist nicht gut für die psychische gesundheit aller beteiligten und muss verantwortungsvoll vermieden werden!
Ich rechne zwar nicht damit, dass die idee beim EVU auf positive resonanz trifft, aber das muss ja nichts verhindern
Da fürchte ich dann doch um deine Gesundheit. Das das alles etwas kafkaesk ist, sollte sich doch inzwischen rumgesprochen haben, und den Zaubertrank zur einfachen Erlangung von Passierschein 38 steht dir halt auch nicht zur Verfügung.
Du wirst um den verordnungs- und TAB-gemässen Anschluss mit Anmeldung deiner Anlage nicht drum herum kommen.
Die neuen Zähler können ja in beiden Richtungen Zählen. Benötigt man als Kleineinspeiser einen zweiten Zähler?
Ich frage nur deswegen, weil in den FAQ meines Netzbetreibers davon die Rede ist.
EDIT: Hab es gefunden. Der eingebaute Zweiwegezähler reicht aus. Ich nehme an, dass man nur bei Zählerarbeiten einen Elektriker mit Konzession benötigt.
So, Anfrage beim Netzanbieter ist raus und zur Information dieses hier bekommen:
Wir werden die Netzsituation prüfen und Ihnen im Anschluss auf dem Postweg eine manuelle Anschlusszusage zukommen lassen.
Danach kann Ihr Installateur über das Installateurportal einen „freien“ Niederspannungs-Inbetriebsetzungsauftrag ohne Abhängigkeit zu Ihrem Vorgang stellen.
DC Überspannungschutz ist tatsächlich nur eine Empfehlung.
Die Überspannung könnte durch direkten Blitzeinschlag oder Einkopplung eines Naheinschlages herkommen.
"Jeder Stromkreis sollte RCD haben." Das hatte ich missverständlich formuliert. Natürlich sind mehrere Stromkreise über ein RCD möglich und üblich.
Wenn dein Anlage so alt ist das sie keine RCD hat, dann würde ich da gar nix zusätzliches anschließen (ist sie offenbar nicht).
Bestandschutz gilt nur bis zur Veränderung der elektrischen Anlage. Stoff-isolierte Kabel, Bakelit-Drehschalter, Schraubsicherungen und klassische Nullung darfst du haben, aber nur bis ein neue Steckdose hinzukommen soll.
@a-team sag nicht das ich die Normen für sinnvoll erachte. Abnehmen könnte man viel, von sind es wirklich drei Phasen, bis hin zur Prüfung der Leitungen, Sicherungen und den Wahnsinn echte PV und Wurstcase neuer Zählerschrank wenn nicht nach aktuellen Normen.
Persönlich halte ich nichts von der kWp Begrenzung bei BKW. Hätte für DE aber auch nur 600W zugelassen (reicht bei den meisten Haushalten dicke aus um Grundbedarf zu decken).
Und sofern ein Elektriker es bestätigt (aber ohne den weiteren Wahnsinn) dass das BKW separat abgesichert ist, auch gut und gerne 2000VA.