Wir haben ein Zweiparteienhaus mit 2 Familien einer großen Doppelgarage und Carport auf der gerade eine 30KWP Anlage mit Victron Komponenten am Aufbau ist. Akku ist mit 45kWh gut ausgelegt aber leider liegen einige Flächen nicht ideal günstig um hohen ertrag zu liefern. Heißt ich könnte durchaus überdimensionieren und hätte auch Dachflächen oder ggf. Fassadenflächen richtung Süden frei. Ich würde gerne in Richtung 45 KWp gehen und etwas die Winterlücke besser zu überbücken. Wirtschaftlich bedingt Sinnvoll, aber es geht mir darum auch im Winter was für die Energiewende tun zu können. Wärmpepumpe gibt es nächstes Jahr.
Deshalb meines Frage:
Gibt es eine Legale Möglichkeit unter der Steuergrenze von 30kWp zu bleiben? Ich würde bei den restlichen 15KWp auf Einspeisevergütung verzichten. Oder gibt es Optionen das irgendwie Sinnvoll Aufzuteilen zwischen den Familien? Oder vielleicht die restlichen 15kWp erst in einem Jahr zu bauen?
Zweite Frage:
Wenn ich über die Steuergrenze gehe, muss nehm ich mal an alle 45kWp voll versteuert werden und nicht nur die 15KWp die drüber sind?
Auch wenn 30kWP Steuerfreu schon deutlich besser sind als 10kWp, aber die Dächer voll machen für die Energiewende ist nicht.
Vor dem Problem stehe ich auch. Meine Dachfläche ist mit 30kWp noch lange nicht voll belegt. Ich hätte fast nochmal die gleiche Fläche mit 20° Neigung Richtung Norden. Würde ich normalerweise machen, aber wenn das dann versteuert werden muss, lass ich es (bin ja gerade erst den Mist los geworden durch die Anpassung)
Leider gilt die 30kWp Grenze für das Gebäude bei 1 und 2 Familien Häusern. Eine dritte Wohneinheit könnte ich zwar realisieren, aber dann ist man als Vermieter rechtlich deutlich schlechter gestellt, kommt so für mich nicht in Frage. Dann würde aber nach meinem Verständnis die 15kWp / Wohneinheit gehen, also 45kWp.
Ich verstehe auch nicht warum das über die kWp geregelt wurde ohne die zu erwartende Energieausbeute anzuschauen. Ich hab überwiegend Ost/West, das ist einfach wenn man nur die Ertragssumme anschaut schlechter als rein Süd.
Gibt es eine Möglichkeit PV Module die nur die Batterie laden können, z.B. über einen Victron SmartSolar, aus der kWp Rechnung auszuklammern. Das wäre dann ähnlich einer Überbelegung, d.h. trotz höherer PV Leistung kann nie mehr als 30kW eingespeist werden, da hier die installierte Wechselrichter-Leistung zählt.
Wenn sie es ernst meinen mit der Energiewende, würde ich einfach sagen alles was auf oder an dem Haus oder zugehörigen Gebäuden montiert ist, ist freigegeben. Freifläche würde ich explizit ausnehmen, das find ich furchtbar wie die Gegend bei uns zugepflastet wird.
Die Regelung hat sich doch zum 1.1.23 deutlich verändert.
jede Anlage darf bis zu 30KWp haben und der Steuerpflichtige muss unter 100KWp Gesamtleitung bleiben.
aber schaut schaut euch die Regelungen bitte noch einmal selber genau an. Mehrere Anlagen auf einem Grundstück haben war ja noch nie ein Problem. Nach 12 Monaten ist eine Erweiterung automatisch eine neue Anlage.
Ich finde da leider wiedersprüchliche Aussagen. Da ist immer wieder von einer Gesamtbruttoleistung von max. 30kWp (fur 1-2 Familienhäuser) laut Marktstammdatenregister die Rede, um die steuerfreiheit zu erreichen. Das bedeutet meiner Meinung nach dass alle installieren Anlagen pro Flurstück zusammengezählt werden und nicht mehr als 30kWp haben dürfen. Nur wenn sich die Anlagen auf unterschiedlichen Flurstücken befinden gilt die Summe von 100kWp. Oder lese ich das falsch ?
Ich habe auf einem Flurstück 2 Anagen 9,24 und 6,66 KWp deren Erträge, obwohl sie sogar nur über einen Wechselrichter betrieben werden, nach EEG 2012 als unabhängige Anlagen jeweils unter 10KWp vergütet werden. Steuerlich sind sie mir als Eigentümer zugeordnet.
Aber es hindert doch auch nichts daran eine Anlage wirtschaftlich einer anderen Person zuzuordnen. Da haben dann beide jeweils eine Anlage unter 30KWp auf dem gleichen Flurstück. Es wird interessant wie die mit heißer Nadel gestrickten Gesetze in der Praxis umgesetzt werden.
schwieriger stelle ich es mir vor, die Zusage vom Netzbetreiber zum Anschluss von 30 + 30KWp zu erhalten. Ich habe auch keine Idee wie der Hausanschluss für diese Größe ausgelegt werden müsste.
Es ist ehrlich gesagt so ein ziemlicher Misst was sich die Bundesregierung wieder ausgedacht hat. Ich hab das Meiste Ost West, 6KW als Flachdach, das vom eigenen Haus zu 70% über das Jahr hinweg verschattet ist, was aber Rentabel ist, da ich selber die Module installieren koste und die Unterkonstruktion für Lau war. Bei der Nebelsuppe im Herbst und Winter kommen teilweise doch bis zu 400W von dem Bereich.
Mir geht es einfach darum zukünftig möglichst viel WP Strom selbst zu erzeugen. Und da sind solche Anlagen auch renatable, entlasten Massiv das Stromnetz in der kritischen Zeit.
Es wird doch sicherlich sehr viele mit solchen Problemem geben. @ Autoschrauberix: Sollten wir uns zusammenschließen und bei Steuerberater Herr Mücke nachfragen?
Eine Dritte Partei bring ich leider auch nicht unter. Ich wäre aber eben auch bereit auf die Einspeisevergütung der 6KW Anlage zu verzichten, wenn es zur not als Schätzung geht, wie es bei Holger zu gehen scheint.
Tja, der Regelung zur Einkommensteuer-Befreiung heißt wohl sinngemäß „Max. 30kW Peak auf einem EFH bzw. 15kW Peak je Wohneinheit bei … Mehrfamilienhäusern“.
Da wird’s wenig Spielraum geben.
Oliver
Tante Edit meint gerade, wenn man ein Dreiparteienhaus draus macht, klappt es auch mit 45kWp.
Vermutlich nicht als Doppelhaushälften ausgelegt oder?
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Von der Neuregelung profitieren somit nicht nur private Immobilienbesitzer, sondern auch Privatvermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermietungsunternehmen.
Doppelhaushälften gelten dabei als eigenes Wohnhaus (PV-Anlage bis 30 kW steuerfrei)
Ein Zweifamilienhaus umfasst hingegen zwei Wohneinheiten (2 Anlagen à 15 kW steuerfrei)
Da kann man nur hoffen, dass das nochmal überdacht wird und die Grenzen wegfallen. Wäre ja jetzt nicht das erste mal, meine Nachbarn sind stinksauer, die haben alle kleiner 10kWp gebaut wegen der damaligen EEG + Steuer und jetzt ist wieder alles anders und es wäre besser gewesen das Dach voll zu machen.
Ja, nur dass die Nachbarn das machen lassen und nochmal Gerüst + derzeitige Preise vom Solateur führen jetzt nicht gerade dazu, dass hier weitere Leistung installiert wird. Das hätten die Leute nur in einem Zug investiert und jetzt ist es zu spät.
Ich suche für mich immer noch nach einer Lösung >30kWp zu bauen ohne das Steuerthema zu bekommen. Einspeiseleistung würde ich max. 30kW begrenzen und möglichst viel Zwischenspeichern und zum Bestpreis Abends einspeisen.