3,68KW vereinfachte Anmeldung - halbwahrheit von Alpha-Solar?

Hallo Zusammen,

heute bin ich wieder über eine Aussage von einem Alpha Solar Mitarbeiter in einem Youtube Video gestoßen, wo erzählt wird das es eine "vereinfachte Anmeldung" gibt für PV Anlagen unter 3,68KW.
Er erzählt das was davon das man dann nicht den Zählerschrank erneuern müsste usw.

https://youtu.be/2R239zf0g2s

Was haltet ihr davon? Wie ist das zu beurteilen? Was gibt es da für Rechtliche Grundlagen oder Empfehlungen von VDE oder so?

Hier ein Zitat: ( https://www.alpha-solar.info/images/Downloads/Was%20sind%20Balkonkraftwerke_SW%2015-11-2021_zum%20Verschicken%20und%20Auslegen.pdf )
"Balkonkraftwerke oder Plug-and-Play PV-Anlagen sind am Markt gebräuchliche Begriffe ohne exakte
juristische Definition.
In den Normen des VDE, die wiederum keinen gesetzlichen oder juristischen verbindlichen Charakter haben,
gibt es folgende Definitionen:
Balkonkraftwerke (steckerfertige Erzeugeranlagen) dürfen einfach mittels Steckdose im Hausnetz
angeschlossen werden. Ein Anschluss an der Hausverteilung ist nicht zwingend notwendig, wenn diese eine
Leistung von 3,68kW maximaler Netzbelastung nicht überschreiten. Dazu muss kein Antrag auf Genehmigung
gestellt werden und keine Abnahme durch den Netzbetreiber erfolgen. Eine Anzeige der Inbetriebnahme für
Leistungen bis 3,68 kW mittels einem dafür speziellen vereinfachten Formular und die Unterschrift eines
eingetragenen Fachunternehmens sind ausreichend"

hier jemand evtl ne Ahnung?

Steht doch in der PDF:

Zusammenfassung:
...... kann dies bis 3,68 kW tun, aber derzeit in Deutschland nicht im
vereinfachten Verfahren selbst anmelden.

Reisserischer Beginn, und dann zurückrudern

Im Klartext: das ist völliger Unsinn.

Es gibt in D genau zwei Anlagengrößen unter 30kWp: Kleinanlagen (Balkonkraftwerke) mit max 600W, und alle anderen. Die einzige technische Bedingung, die an der 3,6kW-Grenze hängt, ist die Möglichkeit, darunter eine PV-Anlage einphasig anzuschließen.

Oliver

@oliverso War die Grenze nicht 4,6kW?

die 4,6 kW ist doch die Schieflastgrenze oder nicht?

Die 3,68 kW Grenze ist wegen der 16A Sicherung über die Stromleitung

Ups ja, Fehler meinerseits. Die meinte ich.

Oliver