25 oder 30kwp Grenze?

Hi zusammen,

es gab ja bisher (2021 glaube ich) die 25kwp Grenze mit 70% Regelung.

Die wurde ja aber so abgeschafft.

Meine Frage ist nun:

Wie sind aktuell die rechtlichen Grenzen gesetzt bezüglich Teileinspeisung (Eigenverbrauch) und Abschalteinrichtung?
Ich kann dazu leider nichts konkretes finden. Alles was ich finde bezieht sich auf die steuerliche Grenze von 30kwp.
Das nach 10kwp eine andere Vergütung bis 40kwp stattfindet weiß ich, interessiert mich nicht wirklich.
Ich möchte halt wissen, ob der Netzbetreiber mir in irgendeiner Form eine Abschaltung einbauen darf, wenn ja unter welchen Voraussetzungen.

Ich hoffe da kann mir jemand eine Antwort drauf geben.
Ich dachte bisher ich müsste unter 25kwp bleiben mit meiner Planung, aber wie es aussieht könnte ich dann bis zu 30kwp hoch. Das wäre ein Träumchen :smiley:

Viele Grüße

Stefan

ich stell mir grad vor, es wäre ein reserve-string montiert... :smiley:

Meines Wissens ist 30 kWp die steuerliche Grenze (0% MwSt, keine Einkommensteuer auf die Einspeisevergütung etc.).

Einen Rundsteuerempfänger bekommt man aufgebrummt, sobald die Anlage 25 kWp oder mehr hat. Also am besten nicht über 24,999 kWp gehen. Hier im Forum kursiert der Tipp, erst mal max. 24,999 kWp zu installieren und dann 1 Jahr später die Anlage auf 30 kWp zu erweitern, dann kommt man scheinbar um den Rundsteuerempfänger herum. Benutze einfach mal die Suchfunktion, da gibt es ältere Beiträge dazu.

Die Fernsteuerung ist ab 25kWp Modulleistung pro Anlage Pflicht (siehe EEG).

Alles was innerhalb von 12 Monaten erweitert wird gilt als Anlagenerweiterung und kriegt dann sogar (wenn ich mich richtig erinnere) sogar die gleiche Vergütung.

Wenn nach 12 Monaten erweitert wird, gilt das als neue Anlage und damit zählen die 25kWp für die Fernsteuerung von 0 an zu zählen.

Ob sich das rechnet zu warten hängt davon ab, wieviel der Rundsteuerempfänger vor Ort (beim jeweiligen VNB) kostet.

Bei uns sind das ~1050€ einmalig für das Fernwirkgerät sowie weitere ~4,50€ monatlich als Grundgebühr.

Dazu kommen dann noch 2 Gateways (Speicher WR und Zusatz WR von 2 Herstellern), eine kleine Verteilung, Antenne einmessen, Montage, etc was dann insgesamt ~2,5k kostet, wenn man die 25kWp überschreitet.

Jetzt gibts aber seit 1.1.24 §14a EnWG.

Da ist die Fernsteuerung auch Pflicht, wenn Verbraucher neu verbaut werden die seit 1.1.24 steuerungsfplichtig sind.

Sobald eine Wallbox oder Wärmepumpe mit >4,2kVA Anschleistung (Heizstab bei der WP zählt dazu!) verbaut wird ist die Fernsteuerung.

Daher unbedingt auf den Einbau von Verbraucher verzichten die unter §14a EnWG fallen, sofern die Fernsteuerung und Gateways bei dir auch so teuer sind!

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Hi und vielen Dank!
Dann lag ich mit den 25kwp doch richtig, leider.

Wärmepumpe ist aktuell mit eigenem Zähler verbaut.

Wallbox nicht vorhanden. Aktuell nicht geplant.

Mir gehts eher darum, daß man mir meine Anlage nicht abschaltet im Sommer und ich dann bei bestem Wetter aus dem Netz Strom beziehen muß.
Ich bin gerne Herr über mein Eigentum :wink: und lasse mich ungerne bevormunden.

Frage....

wenn ich die Wärmepumpe dann vom eigenen Zähler auf den Hausstromzähler umklemmen lasse, fällt das nicht unter Einbau einer WP richtig?

Die Spielchen mit nach 12 MOnaten um 5kw erweitern muß ich mir mal durch den Kopf gehen lassen. Ich bin eher ein Freund von ganz oder gar nicht. Mal schauen

Bedenken muss man aber auch bei Anlagen >30kWp, dass ggf. Ertragssteuer (Einkommenssteuer aus selbstständiger Tätigkeit) gezahlt werden muss.

Hier entscheidet das Finanzamt, ob eine Gewinnerzielungsabsicht ist oder „Liebhaberei“.

Weil ich auch größer bauen wollte, kam mir mal jemand mit folgender Idee:

    1. Anlage mit 24,9 kWp im MaStR und beim NB auf den Ehemann anmelden
  • 366 Tage warten

    1. Anlage mit 24,90 kWp im MaStR beim NB auf die Ehefrau anmelden

Vorteil:

  • kein EFR-Gerät zur Steuerung

  • Keine Ertragssteuer, da 2 Anlagenbetreiber (habe das aber noch nicht beim Steuerberater hinterfragt)

Vielleich läuft solch Konstellation schon bei einem und kann berichten.

Ich sag ja "unbenutzten Reserve-String" mit montieren..

übrigens 2 anlagen wird schon gehn, aber auf 2 anschlussnehmer. oder wie soll das abgerechnet werden?

naja so viel bekomme ich hier nicht aufs Haus. mehr als 30kwp muß ich nicht haben. schön wärs, aber den streß tu ich mir nicht an.

mir gings nur darum, ob ich unter 25 oder unter 30 bleiben muß. leider unter 25...

ja den reserver string habe ich verstanden, aber das bringt andere aspekte ins spiel. dann kann ich auch einfach eine 25er anmelden und mach danach eh was ich will.

ich halte die meisten regelungen bei uns in D für blödsinn und sinnfrei, aber nichts desto trotz versuche ich mich einigermaßen dran zu halten.
in diesem fall schon wegen versicherung bei schäden etc. wenn dann raus kommt, man hat da was schwarz angeschlossen wirds kritisch. da ich einen wasserführenden holzvergaser bekomme und eine solarthermie dazu, reicht das dicke. mehr ist in dem fall besser, aber für mich dann nicht praktikabel.

danke euch

Die Abregelung bezieht sich ausschließlich auf die Einspeiseleistung und nicht die Erzeugungsleistung.

Bei einer vollständigen Abregelung auf 0% betreibst du also quasi unfreiwillig eine Nulleinspeisung.

Das Hauptproblem liegt an Anlagen die das technisch nicht können.

Eigenverbrauchsanlagen mit >25kWp wurden zu Zeiten mit deutlich höheren Einspeisvergütungen (daher hat sich die Fernsteuerung >25kWp auch gerechnet) und absolut unwirtschaftlichen Speichern gebaut. Denen fehlen alle die WR-kompatiblen Zwischenzähler. Ohne den Hausverbrauch zu kennen, bleibt denen nur die Erzeugungsleistung auf 0% zu reduzieren > kein Eigenverbrauch mehr möglich.

Ich hab die 25kWp aber trotzdem nicht überschritten. Rechnet sich bei den Kosten hier für vll. 300-400kWh mehr Eigenverbrauch (großzügig gerechnet) für ~5kWp schlichtweg nicht. Außerdem dauert die Zahlung der Entschädigungen einige Jahre länger als die Zahlung der Einspeisevergütung. Reicht mir schon, wenn ich ein paar Jahre auf die Einspeisevergütung warten muss (ist hier üblich. Das kann hier schon mal 1-2 Jahre dauern, bis die erste Einspeisung vergütet wird)

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Frage....

wenn ich die Wärmepumpe dann vom eigenen Zähler auf den Hausstromzähler umklemmen lasse, fällt das nicht unter Einbau einer WP richtig?[/quote]

Sorry, da bin ich überfragt.

Theoretisch wäre das ja schon gemeldeter Bestand, aber bei Umstellung des Messkonzeptes müssen auch Zählertafeln gegen Zählerschränke getauscht werden ...

Am besten frägst du das mal im Photovoltaikforum. Da gibts einen User namens pflanze der sich in dem Bereich bestens auskennt.

Du brauchst immer jemanden zum anmelden der Anlage.

Und der muss das ganze Spielchen auch mitspielen.

Und musst du das ganze auch noch beim VNB mittels Anwalt durchdrücken, falls der nicht will.

Mein Solateur war damals nicht zum überreden und mangels ansonsten nicht überteuerten Angeboten ...

Zudem war bei mir schon klar, dass der VNB nicht mitspielt ...

Auch bei mir bleibt daher noch einiges an Dachfläche frei.

Und wirklich viel mehr an Eigenverbrauch ist auch bei mir nicht möglich. Mit vorhandenem Holzvergaser und Solarthermie ist da schlichtweg kein weiteres Potential mehr vorhanden.

Danke dir! Gute Infos.
Mein Elektriker darf anmelden und abnehmen und würde bei allem mitspielen was erlaubt ist :smiley:
Aber trotzdem tue ich mir das Theater dann nicht an.
Wusste nicht, daß die Abschaltung dann "nur" auf die Eispeisung zielt. Dachte bisher, die Anlage wird stillgelegt. Wieder viel gelernt.

Bei mir bleibt bei 25kwp nicht viel frei. Auf der Südseite ist leider eine ungünstige Gaube. Ich werde also die Nordseite und die 50m² Garage ordentlich mit belegen.

Da ich aber eh zusätzliche alternative Wärmequellen haben werde, sollte ich damit auch im Winter einen hohen autarken Grad erreichen können.

Wollen die VNBs wirklich bei jeder neuen 11KW-Wallbox einen Rundsteuerempfänger vorschreiben? Das die neuen Wallboxen technisch die Steuerungsmöglichkeit bereitstellen sollen, ist schon klar, aber mit einem Rundsteuerempfänger?
Hat da jemand Erfahrungen, der eine Solaranlage <25 kWp und Wallbox seit 1.1.2024 hat? Interessiert mich insbesondere im Bereich des Netzbetreibers Westnetz.

Nein, soll künftig mit iMSys (elektronischer Zähler mit Gateway) und Steuerbox gemacht werden. Zur Zeit gibt es die jedoch (noch) nicht in den Größenordnungen wie es das Gesetzt will.

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Rundsteuerempfänger[/quote]

Fernsteuerung nicht gleich Rundsteuerempfänger.

Aktuell läuft das bei uns über Tetra Fernwirkgeräte.

In Zukunft soll das (wie schon angesprochen) mal über eine Steuerbox laufen die mit am Smartmetergateway hängt.

Und da ist alles fällig was unter §14a EnWG fällt.

Wie das bei euch gehandhabt wird, musst du aber jemanden fragen der sich im Netzgebiet der Westnetz auskennt.

Gibt massive Unterschiede wie die VNB das in der Praxis handhaben (sieht man ja auch schon an bestehenden Zählerschränken oder der 25kWp Grenze die hier pro Anschluss und nicht pro Anlage durchgedrückt wird ...)

du musst weder unter 25kWp noch unter 30kWp bleiben. Wichtig ist, das deine Einspeisung unter 30kVa liegt.
Ich habe folgende Konstellation:

  1. Anlage IBN 03.2023 mit 22kWp angemeldet auf mich
  2. Anlage IBN 04.2024 mit 11kWp angemeldet auf meine Frau

Die Anlagen sind beide an einen WR und an einen Stromzähler angeschlossen. Ich habe keine Rundsteuermpfänger, NA-Schutz und keine Wandlermessung verbaut.
im Mai nächsten Jahr kommen dann weitere ca. 10kWp an den gleichen WR ohne weiteren Umbau im Zählerschrank.

Hallo @deflou

ist das so einfach möglich? mit einem WR (bzw 3 bei mir wegen 3-Phasenbetrieb und Victron geplant) und einem Zähler?
Dann wäre es wirklich eine Überlegung.

Viele Grüße

@deflou deine Aussagen sind aber nur eine Halbwahrheit.

  • Du hast keinen Rundsteuermpfänger weil deine erste Anmeldung unter 25kWp installierter Leistung lag

  • Du hast immer noch keinen Rundsteuermpfänger weil zwischen erster IB und zweiter IB mehr als 12 Monate lagen

  • NA-Schutz hat ganz sicher dein WR/ deine WR's, sonst hatte die Dein NB nicht zugelassen!

@Lenny.CB
hat er aber doch alles korrekt geschrieben.

  1. anlage 22kwp

  2. anlage 11 kwp und 13 monate später.

mir war nicht ganz klar, daß ich das so machen kann. das wäre genial!

dann mache ich die erste Anlage maximal groß mit 24,9kwp und warte 12monate + 1 tag mit der zweiten und mache den rest vom haus/garage voll :smiley:

ich dachte wenn 2 anlagen müssen es auch getrennte WR sein. das wäre halt schwachsinn für meine zwecke gewesen

mir ist noch eine frage dazu eingefallen:

könnte man direkt anlage 1 auf ehemann, anlage 2 auf ehefrau, ein WR und damit über 25kwp kommen ohne rundsteuergerät etc?

es sind ja dann 2 unterschiedliche anlagen offiziell mit unterschiedlichen eigentümern. oder geht das nicht weil nur 1 zähler verbaut ist und es müsste daher der selbe besitzer sein?

M.M. nach ist das auch so, vermutlich in dem Fall, wo kein Kläger ist …..

Er wird ja bei beiden Anmeldungen jeweils den WR mit angegeben haben und auf den Antragsformularen gibt es kein Feld für Seriennummer des WR. Also wird der VNB im Glauben sein, es sind 2 völlig eigenständige PV Anlagen.

Bei > 30 kwp würde ich hinsichtlich der Versteuerung recht vorsichtig sein! Am Ende hat man ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung an den Beinen.

Bei mir fi* * * mich gerade das Finanzamt und will mir meine PV Anlage als gewerblich einstufen. Ich hatte sogar einen Gutachter vom FA in der Bude, mit der Folge, das das FA gleich weiter fi* * * * will, als die 4 Daikin Klimaanlagen aufgeführt wurden („ihre neue Heizungsanlage, bla bla bla“).

Der Vorteil derzeit ist, das die VNB aufgrund des PV Booms heillos überlastet sind. Bei mir stand im Schreiben drin, das bei Zählermontage die Anlage vom Mitarbeiter überprüft und mit den eingereichten Unterlagen abgeglichen wird. Der hat nur den Zähler ausgetauscht und war gleich wieder weg. Also in sofern ……

naja aber steuerlich gilt ja die Grenze von 100kwp insgesamt und 30kwp pro einzelanlage bzw 15kwp pro anlage pro wohneinheit wenn MFH